Familienhafte Mitarbeit entgeltfrei möglich?
Hallo,
ich hatte vor mich mit meiner Schwester im Bereich Online-Marketing, genauer Affiliate Marketing, NEBENBERUFLICH selbständig zu machen und eine GbR zu gründen. Ich befinde mich derzeit in der Ausbildung und meine Schwester ist Vollzeit angestellt. Leider wurde es mir durch meinen Arbeitgeber untersagt ein Gewerbe anzumelden, meine Schwester könne aber ein Gewerbe anmelden und mich als geringfügige Kraft einstellen.
Da wir in den ersten Monaten mit sehr wenigen bis keinen Einnahmen rechen, stellt sich mir allerdings die Frage, ob ich nicht entgeltfrei für meine Schwester arbeiten kann. Ist dies möglich?
Falls nicht, ist es möglich dass ich als geringfügige Kraft angestellt bin, und kein Gehalt beziehe?
Wäre super, wenn mir jemand die möglichen Optionen auflisten könnte, danke!
2 Antworten
Tja in dem Fall läge aber eine nachhaltige Gewinnerzielung vor.
Der erste Paragraf vom SchwarzArbG ist das hilfreich.
Familienmitglieder werden da ausgenommen, da diese eine Gefälligkeit anbieten dürfen.
Wieso aber ein geringfügigen Job anmelden, wenn kein Lohn zu erwarten ist? Dann doch lieber solange auf Gefälligkeit oder Nachbarschaftshilfe plädieren und bei einer möglichen, erfolgreichen und nachhaltigen Gewinnerzielung eine Einstellung erwägen. Die Umwandlung in eine GbR ist ja dann sogar konkludent möglich.
Einen angemeldeten Job ohne Verdienst wird schnell der Hahn abgedreht, weil man dann von Schwarzarbeit ausgehen wird. Also Barzahlung, die ja niemand kontrollieren kann. Das wollen die ja nicht. Die wollen alles wissen.
Wenn deine Schwester zulange rote Zahlen schreibt, wird ihr schnell Liebhaberei vorgeworfen.
Affiliate Marketing wäre jetzt nicht gerade meine Lieblingstätigkeit. Aber das muss jeder selbst wissen.
Deine Schwester muss dich bei der Minijobzentrale anmelden. Sonst ist das gewerbsmäßige Schwarzarbeit.
Dann ist eure GbR schon pleite, bevor ihr überhaupt angefangen habt.