Familienhafte Mitarbeit entgeltfrei möglich?

2 Antworten

Tja in dem Fall läge aber eine nachhaltige Gewinnerzielung vor.

Der erste Paragraf vom SchwarzArbG ist das hilfreich.

Familienmitglieder werden da ausgenommen, da diese eine Gefälligkeit anbieten dürfen.

Wieso aber ein geringfügigen Job anmelden, wenn kein Lohn zu erwarten ist? Dann doch lieber solange auf Gefälligkeit oder Nachbarschaftshilfe plädieren und bei einer möglichen, erfolgreichen und nachhaltigen Gewinnerzielung eine Einstellung erwägen. Die Umwandlung in eine GbR ist ja dann sogar konkludent möglich.

Einen angemeldeten Job ohne Verdienst wird schnell der Hahn abgedreht, weil man dann von Schwarzarbeit ausgehen wird. Also Barzahlung, die ja niemand kontrollieren kann. Das wollen die ja nicht. Die wollen alles wissen.

Wenn deine Schwester zulange rote Zahlen schreibt, wird ihr schnell Liebhaberei vorgeworfen.

Affiliate Marketing wäre jetzt nicht gerade meine Lieblingstätigkeit. Aber das muss jeder selbst wissen.

 

Deine Schwester muss dich bei der Minijobzentrale anmelden. Sonst ist das gewerbsmäßige Schwarzarbeit.

Dann ist eure GbR schon pleite, bevor ihr überhaupt angefangen habt.