Steuervorauszahlung als Einmalzahlung legitim und Stundung abgelehnt?
Mit dem letzten Steuerbescheid wurde vom Finanzamt für das Jahr 2019 eine Vorauszahlung von 561€ plus 34 Soli berechnet. Dieser Betrag sollte am 10.03.19 von mir entrichtet werden.
Die Tatsache, dass ich die Vorauszahlung auf einmal entrichten soll war das erste Mal und für das Folgejahr 2020 wurden auch wie gewohnt 4 Zahlungen angesetzt.
Leider habe ich es finanziell nicht hinbekommen zum Termin zu überweisen, also kam natürlich eine Mahnung.
Habe daraufhin einen formalen Stundungsantrag an das Finanzamt geschickt der wie zu erwarten natürlich abgelehnt wurde aufgrund nicht erkennbarer Härte. Die Zahlung des vollen Betrages auf einmal ist natürlich weiterhin die Forderung.
Jetzt kann / soll ich einen erneuten Antrag mit "greifbaren Nachweisen" (u.a. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Ablehnungsbescheid der Bank, etc) einreichen.
Wie komme ich aus der Situation heraus, ein Einspruch gegen die "Einmalzahlung" aufgrund des Bescheides kann ich ja wohl nicht mehr stellen, eine Lösung bzw eine Einmalzahlung des Betrages ist nicht möglich.
5 Antworten
Finanzamt ...
Betreff: Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben Vorauszahlungen festgesetzt.
Diese entsprechen jedoch nicht der aufgrund meines Einkommens zu zahlenden Steuer.
Nun Werte angeben .
Altes Jahr (mit der Nachzahlung)
aktuelles Jahr (muss dann ja niedriger sein, sonst wären die Vorauszahlungen ja ok.)
Bitte heben Sie die bisher festgesetzte Vorauszahlung ersatzlos auf.
Wegen der angefallenen Säumniszuschläge bitte ich um Aufhebung.
Als Laie war mit das Prozedere nicht bekannt und mit sind Fehler unterlaufen, die nicht wieder vorkommen werden.
Vielen Dank
mike....
Du solltest keinen Antrag auf Neufestsetzung stellen, wenn Du schon jetzt erkennst, dass die Grundlage zur Festsetzungen der Vorauszahlungen ok, oder sogar zu höher sind. Das könnte Steuerhinterziehung sein.
Sorry, habe mich verklickt. Danke für den Text. Die mussten mir für 2017 fast 700 Euro erstatten und bisher habe ich immer 1/4 jährlich bezahlen müssen. Jetzt wollten Sie eine Einmalzahlung für das ganze Jahr. Ich wollte da nicht gleich wieder einen Einspruch festlegen.
Wenn im ersten Stundungsantrag nur geschrieben wurde "ich bitte um Stundung der Vorauszahlung" wird das immer abgelehnt, da ganz wesentliche Punkte fehlen.
Grundsätzlich gilt:
Die Aufnahme eines Kredits ist zumutbar. Also muss ein Stundungsantrag folgendes ehthalten: Genaue Schilderung der finanziellen Situation, Erklärung, warum kein Kredit gewährt wird (am besten mit Bestätigung der Bank), Höhe der Raten (die müssen aber auch akzeptabel sein, ein "Abstottern" über Jahre ist nicht möglich).
oh, das kann echt böse werden, das Finanzamt kann dir auch ganz schnell das Konto sperren,
schicke doch die gewünschten Unterlagen und vielleicht überweist du auch schon einen Betrag
Wenn du die Formulare siehst die du ausfüllen sollst und was die verlangen, dann wirst du es vielleicht verstehen. Eine eidesstattliche Versicherung ist dagegen ein Konderspiel
Die Vorasuzahlung resultiert aus denen vorjahres zahlen. Weise denen vorher nach da du dieses Jahr weniger Einkommen hast und stelle den Antrag die Vorauszahlung anzupassen. Muss man "irgendwie" nachweisen.
Da du auch deine Umsatzsteuermeldung sehen ...... aufpassen
Am besten ruft man auf dem Fiamt an und spricht mit den Menschen. Vorher.
Aber sich zu weigern Nachweise zu bringen führt zur Pfändung
Dann aber hast du doch Geld ?!?!? Vor allem schmink dir ab das die SAUER sind. Denen bist du so was von egal
Jetzt kann / soll ich einen erneuten Antrag mit "greifbaren Nachweisen" (u.a. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Ablehnungsbescheid der Bank, etc) einreichen.
Und warum tust Du das nicht?
Wenn du die Formulare siehst die du ausfüllen sollst und was die verlangen, dann wirst du es vielleicht verstehen. Eine eidesstattliche Versicherung ist dagegen ein Konderspiel
Werde versuchen mit dem "Drachen" zu reden. Im Grund sind die sauer weil sie mir 700 Euro erstatten mussten