Steuervorauszahlung als Einmalzahlung legitim und Stundung abgelehnt?

5 Antworten

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Finanzamt ...

Betreff: Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben Vorauszahlungen festgesetzt.

Diese entsprechen jedoch nicht der aufgrund meines Einkommens zu zahlenden Steuer.

Nun Werte angeben .

Altes Jahr (mit der Nachzahlung)

aktuelles Jahr (muss dann ja niedriger sein, sonst wären die Vorauszahlungen ja ok.)

Bitte heben Sie die bisher festgesetzte Vorauszahlung ersatzlos auf.

Wegen der angefallenen Säumniszuschläge bitte ich um Aufhebung.

Als Laie war mit das Prozedere nicht bekannt und mit sind Fehler unterlaufen, die nicht wieder vorkommen werden.

Vielen Dank

mike....

Du solltest keinen Antrag auf Neufestsetzung stellen, wenn Du schon jetzt erkennst, dass die Grundlage zur Festsetzungen der Vorauszahlungen ok, oder sogar zu höher sind. Das könnte Steuerhinterziehung sein.

mike030864 
Beitragsersteller
 06.05.2019, 21:13

Sorry, habe mich verklickt. Danke für den Text. Die mussten mir für 2017 fast 700 Euro erstatten und bisher habe ich immer 1/4 jährlich bezahlen müssen. Jetzt wollten Sie eine Einmalzahlung für das ganze Jahr. Ich wollte da nicht gleich wieder einen Einspruch festlegen.

Wenn im ersten Stundungsantrag nur geschrieben wurde "ich bitte um Stundung der Vorauszahlung" wird das immer abgelehnt, da ganz wesentliche Punkte fehlen.

Grundsätzlich gilt:

Die Aufnahme eines Kredits ist zumutbar. Also muss ein Stundungsantrag folgendes ehthalten: Genaue Schilderung der finanziellen Situation, Erklärung, warum kein Kredit gewährt wird (am besten mit Bestätigung der Bank), Höhe der Raten (die müssen aber auch akzeptabel sein, ein "Abstottern" über Jahre ist nicht möglich).

oh, das kann echt böse werden, das Finanzamt kann dir auch ganz schnell das Konto sperren,

schicke doch die gewünschten Unterlagen und vielleicht überweist du auch schon einen Betrag

mike030864 
Beitragsersteller
 06.05.2019, 21:08

Wenn du die Formulare siehst die du ausfüllen sollst und was die verlangen, dann wirst du es vielleicht verstehen. Eine eidesstattliche Versicherung ist dagegen ein Konderspiel

Die Vorasuzahlung resultiert aus denen vorjahres zahlen. Weise denen vorher nach da du dieses Jahr weniger Einkommen hast und stelle den Antrag die Vorauszahlung anzupassen. Muss man "irgendwie" nachweisen.

Da du auch deine Umsatzsteuermeldung sehen ...... aufpassen

Am besten ruft man auf dem Fiamt an und spricht mit den Menschen. Vorher.

Aber sich zu weigern Nachweise zu bringen führt zur Pfändung

mike030864 
Beitragsersteller
 06.05.2019, 21:06

Werde versuchen mit dem "Drachen" zu reden. Im Grund sind die sauer weil sie mir 700 Euro erstatten mussten

topbaugutachter  06.05.2019, 23:05
@mike030864

Dann aber hast du doch Geld ?!?!? Vor allem schmink dir ab das die SAUER sind. Denen bist du so was von egal

Jetzt kann / soll ich einen erneuten Antrag mit "greifbaren Nachweisen" (u.a. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Ablehnungsbescheid der Bank, etc) einreichen.

Und warum tust Du das nicht?

mike030864 
Beitragsersteller
 06.05.2019, 21:08

Wenn du die Formulare siehst die du ausfüllen sollst und was die verlangen, dann wirst du es vielleicht verstehen. Eine eidesstattliche Versicherung ist dagegen ein Konderspiel