Absender eines Dauerauftrags beim Empfänger sichtbar?
Hallo liebe Community,
Ich habe eine relativ simple Frage und habe im Internet leider keine Antwort gefunden, deshalb wollte ich mich auf diesem Wege mal informieren und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Ich soll noch Geld von meinem Vermieter zurück bekommen, diesbezüglich sollte ich ihm meine Kontodaten zukommen lassen, was ich auch getan habe. Da ich jedoch monatlich einen Dauerauftrag bei meiner Bank durchführen lasse, müsste der Vermieter dich eigentlich meine Daten sehen oder täusche ich mich?
Ich frage deshalb, weil ich nun 2 Monate auf Rücküberweisung warte und nichts passiert und ich das nun an einen Juristen weitergebe. Für mein eigenes Verständnis würde ich aber gerne wissen, ob man den Absender des Dauerauftrags wirklich nicht sehen kann (laut Argumentation des Vermieters) oder das nur eine subtile Art von Schikane ist..
Vorab vielen Dank für eure Antworten!
8 Antworten
Man kann sehen von wem das Geld kommt.
Aber nicht immer auch von welchem Konto.
Bist noch Mieter dort wäre es am einfachsten die Gutschrift mit der nächsten Mietzahlung zu verrechnen.
Natürlich sieht man den absender eines dauerauftrags auf dem kontoauszug.
Das ist eine gute frage, die kann ich dir aber auch nicht beantworten. Ich kann dir allerdings sagen wie du ohne anwaltskosten zu deinem geld kommst, denn ich war jahrelang im forderungseinzug tätig.
Eine möglichkeit und die kostengünstigste wäre, du fährst zum nächstgelegenen amtsgericht und beantragst dort einen mahnbescheid. Die beantragung des mahnbescheides kostet etwa 15€, auf den € genau weiß ich es gerade nicht. Dein vermieter bekommt nun den mahnbescheid zugestellt und hat 14 tage zeit entweder mit einem widerspruch darauf zu reagieren, im falle dass die forderung falsch berechnet oder gänzlich ungerechtfertigt sei...einen widerspruch muss er aber auch begründen. In diesem falle entscheidet dann das gericht ob es irgendwelche unklarheiten gibt die geprüft werden müssen und es evtl einer verhandlung bedarf, oder das gericht sieht seine begründung blödsinnig an, und lehnt den widerspruch gleich ab. Andere möglichkeit ist, er widerspricht dieser forderung nicht und bezahlt innerhalb dieser 2-wöchigen frist, oder er widerspricht nicht und bezahlt aber auch nicht weil er nicht kann, dann kümmert sich der gerichtsvollzieher um die vollstreckung, per kontopfändung oder per ratenzahlung und im höchstfall auch mit sachpfändungen, aber das ist nicht dein problem, darum kümmert sich der gerichtsvollzieher. Du machst eigentlich nur nen mahnbescheid.
Den Namen des Absenders sieht man auf dem Kontoauszug, die Kontonummer i. d. R. nicht.
Gegenfrage: Kannst Du aus Deinen Kontounterlagen die Bankverbindung Deines Arbeitgebers herauslesen?
Ja, hängt aber damit zusammen, dass ich in einer kleinen Praxis arbeite und die Überweisung nicht im Dauerauftrag durchgeführt werden
Du hast seitens Deines Vermieter eine Gutschrift erhalten? Trotz Mitteilung Deiner Bankverbindung und Fälligkeit dieser Forderung zahlt er nicht?
Wenn dies so richtig ist - kurze Mitteilung an ihn, dass Du Deinen DA aussetzt und die Forderung selbst verrechnest.
Den Absender sieht man auf dem Kontoauszug.
Also der Vermieter sieht deinen Namen, aber kann er auch deine Kontodaten sehen? Hast du sie ihm denn schonmal übermittelt? Ich an deiner Stelle würde nochmal das Gespräch mit ihm suchen, bevor du ihm sonst wen auf den Hals hetzt
Ja, habe ich alles gemacht. Hab mich schon 3 Mal mit Ihm in Verbindung gesetzt und alle Daten mehrfach übermittelt, nichts passiert..
Gut, dann setzt du ihm jetzt nochmal eine letzte Frist von 7 Tagen, am besten schickst du das als Brief mit Einschreiben Rückschein und drohst bei erneuter Missachtung der Frist mit rechtlichen Schritten
Danke für die Antwort, genau das wollte ich wissen. Fraglich zwar wieso der Vermieter so argumentiert aber naja.. Herzlichen Dank!