Mieter/Vermieter: Wer zahlt Backofen?
Die Küche ist Eigentum unseres Vermieters. Der Backofen bzw. Der Thermostat ist defekt und ist so nun nicht mehr brauchbar. Also muss ein neuer Backofen (mit Ceranfeld) eingebaut werden, der ungefähr der selben Qualität entspricht. Im Mietvertrag wurde festgelegt, dass "Kleinreparaturen" bis zu 150€ von uns selbst zu zahlen sind. Allerdings ist es ja keine Reparatur, sondern ein Ersatz? Ich habe dem Vermieter angeboten, auf ebay einen Gebrauchten im Wert von 35€ anzulegen, da ich persönlich nicht unbedingt einen neuen brauche. Nun meint dieser, da die Kosten unter 150€ liegen, soll ich den selber zahlen. Hat er damit Recht und ich muss ihn deshalb selbst zahlen? Soll ich jetzt einfach einen Neuen verlangen, der >280€ kostet?
4 Antworten
Der Vermieter ist für Reparaturen zuständig.
Außerdem ist die Kleinreparaturklausel unwirksam weil der Betrag pro Einzelreparatur mit 150 € zu hoch.
Derzeit gelten 120 € inkl. MwSt als zulässiger Höchstbetrag.
Dann schreib ihm, melde den Mangel und fordere einen neuen Herd. Der kostet sicher über 150 €, zumal ja auch der Einbau dazukommt.
Es kann ja passieren, daß er einen gebrauchten einbauen lässt, aber das ist keine Reparatur sondern Erneuerung.
Hier liegt definitiv keine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes vor. Deshalb ist der Vermieter, insofern dich kein Verschulden trifft, verpflichtet, dir gleichwertigen Ersatz zu stellen und das allein auf seine Kosten. Setze eine Frist von zwei Wochen und kündige Selbsvornahme im Fall des Verzuges an und Aufrechnung der Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete.
Deinen Ebay-Herd lass wo er ist, rate davon ab.
Im Mietvertrag steht zwar, wir müssten mindestens 3 Jahre hier wohnen,
Was steht dazu wörtlich im Mietvertrag? Es kann nach Gesetz ein beiderseitiger Kündigungsverzicht vereinbart werden. Soll der aber nur für den Mieter gelten, ist die Klausel unwirksam und du kannst jeder Zeit mit Dreimonatsfrist kündigen.
Betr. der Kaution ist abzuwarten. Es dürfen nur unstrittige Forderungen aus dem Mietverhältnis aufgerechnet werden.
Auch wenn du planst auszuziehen, behalte deine berechtigte Forderung auf Reparatur bzw. gleichwertigen Ersatz aufrecht.
Habe den Vermieter sachlich darüber informiert, dass es gesetzlich geregelt ist, wer den Backofen zu zahlen hat und dass ich seinen Standpunkt dazu sehr bedauerlich finde. Seitdem haben wir nun kein warmes Wasser mehr... was nun? Haben den Hausmeister bzw. Einen seiner Mitarbeiter, der auch hier wohnt bereits darauf hingewiesen. Allerdings meinte der nur, bei ihm würde es funktionieren. Ansonsten kam keine Reaktion...
*Hausmeister = Angestellter des Vermieters und seiner Entrümpelungsfirma.
Ich bräuchte das genaue Datum der Vertragsunterzeichnung und des vereinbarten Mietbeginns. Möglicherweise ist die Zeitdauer der zulässigen Dauer des Kündigungsverzichtes überschritten und deshalb die Klausel unwirksam.
Darüber hinaus enthält der Mietvertrag einige unwirksame Klauseln: Versicherungszwang, Schönheitsreparaturen u. a.
Ich bräuchte das genaue Datum der Vertragsunterzeichnung und des vereinbarten Mietbeginns. Möglicherweise ist die Zeitdauer der zulässigen Dauer des Kündigungsverzichtes überschritten und deshalb die Klausel unwirksam.
Darüber hinaus enthält der Mietvertrag einige unwirksame Klauseln: Versicherungszwang, Schönheitsreparaturen u. a.
Der Mietvertrag wurde am 10.11.2020 unterzeichnet. Dass dieser mehrere unwirksame Klauseln (auch an vielen weiteren Stellen) enthält, ist uns bereits bekannt. Ich schätze bei vielen anderen Mietern hat der Vermieter damit auch Erfolg. Schon als wir den sehr fantasievoll ausgeschmückten Mietvertrag bekamen, hätten wir auf unser Bauchgefühl hören sollen und nach einer anderen Wohnung schauen. Wir hofften eben auf das Beste, was aber leider nicht der Fall ist. Ich bin doch jedes Mal wieder überrascht, wie mies manche Menschen sind.
Hätten wir denn aufgrund der vorhandenen Schwierigkeiten ein Sonderkündigungsrecht?
Sehe ich zur Zeit (noch) nicht.
Immer Vermieter.
Dies ist leider nicht das erste Problem das wir mit dem Vermieter, bzw. der Wohnung haben. Wir zahlen immer pünktlich Miete und haben uns mit vielen Kleinigkeiten sehr geduldig arrangiert. Bspw. gibt es sehr häufig kein warmes Wasser und das Haus (Baujahr 1614) ist von Kugelkäfern befallen. Anfangs war die Leitung des Internets nicht richtig angeschlossen, wo sich auch unser Techniker drum gekümmert hat (uvm...) Daher würden wir, obwohl wir erst vor knapp einem halben Jahr umgezogen sind, lieber nach einer anderen Wohnung schauen. Sollen wir das mit dem Ofen dann einfach lassen? Im Mietvertrag steht zwar, wir müssten mindestens 3 Jahre hier wohnen, aber meiner Kenntnis nach ist dies sowieso gesetzlich nicht gültig? Außerdem habe ich große Sorge, dass der Vermieter die Kaution einbehalten wird. (Da dies ein sehr altes Haus ist wird er sicher irgendwas finden, von dem wir vorab keine Fotos gemacht haben.) Wie kann ich dem entgegen wirken?