Darf ein Vermieter die Telefonnummern des Mieters ungefragt weitergeben?
Hallo! Ich habe vor einem Monat meine Wohnung gekündigt. Der Vermieter schickte darauf eine Kündigungsbestätigung, ohne weitere Vermerke. Heute während der Arbeitszeit erhalte ich einen Anruf auf mein privates Handy, ein Mietinteressent wollte einen Termin mit mir zur Besichtigung vereinbaren. Auf die Frage woher er meine Telefonnummer hat, antwortete er, er habe meine Nummer und die Nummer meiner Frau per E-Mail vom Vermieter bekommen (der Vermieter ist ein überregionales Kreditinstitut, bei dem ich auch Kunde bin). Ich habe dann freundlich keine Auskünfte gegeben, es hat also kein Informationsaustausch über die Wohnung stattgefunden. Der Mietinteressent nannte mir nur den Namen des Absenders der E-Mail. Darauf habe ich mich sofort telefonisch bei meinem Vermieter beschwert. Ich bin echt sauer, dass mein Vermieter (der ja auch meine Bank ist) personenbezogene Daten ohne Nachfrage an Dritte weitergibt. Meine Handynummer stand im Briefkopf des Kündigungsschreibens, eine Verwendung der Nummer habe ich nicht angeboten. Desweiteren sehe ich es nicht ein, die Arbeit meines Vermieters (Terminmanagement) zu erledigen. Meine Frage ist: Darf der Vermieter so verfahren? Beste Güße, beatox
5 Antworten
Nein darf er nicht. Dein Vermieter muss dich um eine Einwilligung zur Weitergabe deiner Daten bitten. Da du hier aber mit einem Kreditinstitut zu tun hast, möchte ich fast behaupten das bei einer Vetragsunterzeichnung für eine Dienstleistung des Instituts auch in den AGBs diese weitergabe stand und du zugestimmt hast, dann ist das legal.
Prüfe das mal in den AGBs.
Eigentlich darf ein Vermieter auch bei der Volkszählung keine Daten an das Amt weitergeben ohne deine Einwilligung, nur mal so als Info, was allerding die meisten Vermieter gemacht haben.
Die Herausgabe der Telefonnummer ist erforderlich, um die Wohnung weiter vermieten zu können. Hier wird die Nummer auch nur zu diesem Zwecke weitergegeben. Ebenso, könnte der Mieter meinen, die Bekanntgabe seiner Adresse und auch die Etagenlage wären personenbezogene Daten und dürften deshalb nicht an Dritte weitergegeben werden. Grundsätzlich hat der mIeter aber einen Anspruch auf Unterlassung. Teilen Sie Ihrem Vermieter dies schriftl. mit. Die Frage stellt sich allerdings, was der Vermieter macht, wenn er die Wohung auf Grund Ihres unkooperativen Verhaltens nicht anschluss vermieten kann. Und, was Ihnen auch nicht Recht sein dürfte, damit Besichtigungstermine, die Sie durchführen müssen zustande kommen können, werden dann die Interessenten zu allen Tageszeiten vor Ihrer Wohnungstür stehen...Wer´s mag. MfG
Sicherstellen kann der Vermieter das nicht. Wie sollen denn Termine zustande kommen, wenn nicht über das Telefon? Klar, eine Möglichkeit wäre über den Vermieter, dann als Sammeltermin, mit mehreren Interessenten. Aber mal ehrlich, möchten Sie diese Termine nicht lieber selber festlegen? In einem Punkt gebe ich Ihnen allerdings völlig Recht. Der Vermieter hätte zumindet in seiner Kündigungsbestätigung auf die Verwendung der Tel.Nr. hinweisen können. PS.: das, was wäre wenn Spiel führt nie zu einem Ergebnis. MfG
Dazu nur soviel. Wer seine Handy--Nr. in seinem Briefkopf weitergibt und diese nicht so kennzeichnet, dass eine Verwendung deselben untersagt ist, darf sich nicht beschweren. Ansonsten ist es nicht Eure Sache mit einem ggf. Nachmieter eine Besichtigung vereinbaren zu müssen. Aber der VM, die Bank könnte aus der Bekanntgabe der Tel.Nr. eine Berechtigung auch dazu ableiten. Ich würde, sorry, da "die Kirche etwas im Dorf" lassen.
Ok, die Antwort ist ggf. nicht hilfreich aber....
Danke, die Antwort ist insofern hilfreich, dass ich nun meinen Briefkopf ändere :)
Nein, Dein Vermieter darf Deine Daten nicht an Dritte weiter geben. Er haette Besichtigungstermine mit Dir persoenlich abstimmen muessen !
Wer seine Tel.-Nr. in einem Briefkopf weitergibt, verliert den sog Datenschutz.
Wäre das dann mit meiner Kontonummer genauso? Es war immerhin ein Brief an meine Hausbank...
Daten in einem Briefkopf ermächtigen den Empfänger nicht zu Weitergabe oder Nutzung durch dritte, es sei ndann im briefkopf steht das die Verwendung und Weitergabe gestattet ist.
Telefonnummern sind keine personenbezogenen Daten... dreist ist es aber schon...!
§ 3 Abs 1 BDSG
(1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).
Und dazu göhren auch Telefonnummern, und so wie das EuGH festgestellt hat auch IP Adressen.
Danke für die Antwort. Warum aber soll eine Weitervermietung der Wohnung nur durch Weitergabe meiner Telefonnummer möglich sein? Was wäre, wenn ich kein Telefon besäße? Und die Verwendung meiner Nummer nur zum Zwecke der Terminabsprache kann der Vermieter ja auch nicht sicherstellen. Gruß, beatox