Kann der Vermieter mir die Hundehaltung verbieten?
Im Mietvertrag steht, dass ich nur nach Zustimmung des Vermieters nach Abwägung der sachlichen Interessen der Hausgemeinschaft mit denen des Mieters einen Hund halten darf.
Was heißt das nun übersetzt? Lebe in einem Gebäude mit 4 Wohnungen und habe eine recht kleine Wohnung, deshalb würde ich mir nur einen kleinen Hund halten, der wenig bellt.
Darf der Vermieter nun nein sagen? Schränkt der Vermieter nicht dann mein Recht der freien Entfaltung ein?
13 Antworten
Der Vermieter kann die Haltung eines Hundes untersagen; ferner darf er eine eimmal erteilte Genehmigung auch widerrufen, falls das angezeigt ist.
Garnichts muß! Sie erhalten die Wohnung nicht mit Hund!
Schaffen Sei den später, ohne zu fragen an, fliegen Sie raus!
Wie bitte! Nein!
Gut zu wissen. Hilft wohl nur WOhnungswechsel
Was heißt das nun übersetzt?
Das heißt der Vermieter entscheidet ob das zumutbar ist, dass du einen Hund halten kannst oder nicht.
Das wird sehr von dir, vom gewünschten Hund und von den Bedürfnissen der anderen Mieter abhängen.
Eben eine individuelle Abwägung der Interessen, so wie es sein soll.
Was macht der Hund wenn er den ganzen Tag allein ist während du bei der Arbeit bist? Der kläfft garantiert und belästigt die anderen Bewohner.
Okay das stimmt
Der Hund kann zu meinen Eltern
Ja vor allen Dingen! Die werden sich bedanken. Der arme Hund 😪
Seh das nicht so negativ!
Krass schlechte Einstellung. 👎
Du?
Ne leider du aber dafür kannst vermutlich nichst.
ein generelles Hundehaltungsverbot gibt es nicht. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, ob die Haltung eines Hundes zulässig ist. Dabei muss eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten vorgenommen werden. (BGH, Urteil vom 14.11.2007 Aktenzeichen– VIII ZR 340/06).
Ja kenn ich aber hier geht es um ein Lebewesen dass du den ganzen Tag allein zu Hause lässt und es wird kläffen und bellen weil es sicher nicht allein sein will und vielleicht auch mal pissen oder kacken muss. Das ginge dann in die Bude wenn es nicht raus kann - na dann viel Spass beim sauber machen. Und ausserdem verärgerst du die Nachbarn mit dem Gebelle - damit machste dich bei denen nicht gerade beliebt. Das Ende vom Lied ist dass du irgendwann das arme Tier wieder los haben willst - dann landet es vermutlich im Tierheim. Oh weia 🙄
nein, er schränkt dein Recht nicht ein. Der Vermieter darf dir einen Hund - auch einen ganz kleinen - verbieten.
Wie ?
In dem er nein sagt oder von vorne herein die Wohnung an jemanden ohne Hund vergibt.
Der Satz sagt doch alles aus.
Wenn die Mitbewohner und natürlich auch der Vermieten nichts dagegen haben, wirst du eine Zusage erhalten.
Wenn nicht und der Vermieter sagt nein, dann darfst du keinen Hund halten.
Er braucht einen triftigen Grund
Er braucht keinen Grund! Er entscheidet alleine, wer die Wohnung bekommt.
Aber das ist doch dann nicht ganz Rechtlich
Das ist schon rechtlich.
Das Haus gehört deinem Vermieter und er kann bestimmen, ob ja oder nein.
Natürlich ist das rechtens ,das der Vermieter und wenn der das nicht möchte ist das so 🤷♂️
ein generelles Hundehaltungsverbot gibt es nicht. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung, ob die Haltung eines Hundes zulässig ist. Dabei muss eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten vorgenommen werden. (BGH, Urteil vom 14.11.2007 Aktenzeichen– VIII ZR 340/06).