Was kann ich tun bei Zahlungsaufforderungen trotz Wiederspruch gegen Betriebskostenabrechnung?

6 Antworten

Auch wenn du Widerspruch einlegst, musst du auf jeden Fall eine angemessene Teilzahlung leisten. Sonst bekommst du zu Recht einen Mahnbescheid

Lass Dich beim Mieterbund beraten.

Begleiche die Nachzahlung auf die Abrechnung der Betriebskosten, die nicht strittig sind. Der Widerspruch gegen die Heizkosten- und Warmwasserkostenabrechnung ist wirksam. Verlange einen Termin zur Einsicht in die Abrechnungsunterlagen im Büro des Vermieters. Wird dir kein Termin eingeräumt, so leistest du auch keine Nachzahlung auf die strittigen Kosten. Leiste eine erhöhte monatliche Nebenkostenvorauszahlung unter dem Vorbehalt der Klärung der NK-Abrechnungsfehler.

Der Vermieter verweist auf die 30-Tage-Frist zu Begleichung der NK-Nachzahlung. danach befindest du dich im Verzug. Verweigerte Nachzahlungen auf NK-Abrechnungen sind keine Mietschulden. Daher ist die angedrohte außerordentliche Kündigung MUMPITZ. Wenn der Vermieter tatsächlich kündigen sollte, ist diese Begründung rechtsunwirksam wie die Kündigung selbst.

Der letzten Zahlungsaufforderung wird vermutlich eine gerichtliche Mahnung folgen. Dieser Mahnung ist auf dem Widerspruchsblatt fristgerecht ohne Angabe eines Grundes zu widersprechen. Nun müsste der Vermieter auf Zahlung innerhalb von 6 Monaten nach Widerspruch klagen. Tut er das nicht, verfällt sein Zahlungsanspruch. Deine Beweise über die Heizkosten und WW_Verbrauch kannst du dann vorbringen und den Vermieter in die Wüste schicken. Er trägt die Kosten des Verfahrens.

Kandy85 
Beitragsersteller
 22.10.2014, 02:56

Würdest du auch noch eine Frist setzen für die Einsicht in die Abrechnungsunterlagen?

Gerhart  22.10.2014, 08:03
@Kandy85

Zur Fristsetzung würde ich nicht raten, weil dem Vermieter daran gelegen sein müsste, die Bezahlung der NK schnell herbeizuführen. Schließlich hat der Vermieter die NK verauslagt. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter Einsicht in seine Unterlagen zu gewähren. Du musst aber den Beweis sichern, dass du den Vermieter um Einsicht gebeten hast >> bezeugtes Einwurfschreiben.

albatros  21.10.2014, 23:55

Besser geht's nicht, Dh!

Kandy85 
Beitragsersteller
 21.10.2014, 23:09

vielen Dank für diese hilfreiche Antwort!

Neben der hervorragenden Antwort von Gerhart gäbe es noch folgende Alternative: Da es sich um keinen formalen sondern inhaltlichen Fehler handelt, bist du berechtigt, die tatsächlichen Verbräuche zu errechnen und den Differenzbetrag von der Nachzahlung abzuziehen.

Was die Anpassung betrifft, so darfst du an Hand deiner errechneten Nachzahlung die Anpassung vornehmen und so ab übernächstem Monat nach Erhalt der Abrechnung deine Vorauszahlung anpassen.

Beides teile schriftlich deinem Vermieter per Einwurfeinschreiben mit.

Kandy85 
Beitragsersteller
 22.10.2014, 15:39

Ich habe gerade den tatsächlichen Verbrauch errechnet und es hat ergeben, dass der Vermieter mir etwas über 100 Euro zurück zahlen muss. Kann ihm dann eine Zahlungsaufforderung schicken?

wenn du gegen die falsche abrehcnung widerspruch einlegst, und das auch mit nachweis (einschreiben) gemacht hast, dann bist du erst mal auf der sicheren seite. drohungen des vermieters mit ankündigungen von mieterhöhungen oder fristloser kündigung sind nichts als "säbelrasseln" um die leute zum zahlen und duckmäusern zu bewegen.

am besten gehst du zu einem mieterverein und lässt dich dort beraten, kostet ggf. mitgliedsbeiträge, die sich aber immer rechnen.