Muss sich ein neuer Vermieter beim Mieter melden?

6 Antworten

ich weiss nicht wo da ein problem sein sollte. der neue eigentümer muss sich nicht bei dir melden. wenn es ein hausverwalter gibt erledigt er im auftag des/der eigentümer die verwaltung und wenn du ein problem hast muss du dich an den verwalter wenden. sicherlich kommt es mal vor das ein mieter oder vermieter seinen vertrag nicht findet und ist auch nicht mysteriös.

XtraDry  22.02.2011, 21:10

Es gibt keinen Verwalter, der alte Verwalter hat sich für nicht zuständig erklärt...

parisien  22.02.2011, 21:22
@XtraDry

dann würde ich ihn mal fragen warum er von dir den mietvertag haben will wenn er nicht zuständig ist. die miete bunkern bis sich der neue vermieter meldet und dann deine mängel angeben und entsprechend kürzen.

albatros  22.02.2011, 23:14
@parisien

Ja nicht dein Original des MV aus der Hand geben!

Jay2404 
Beitragsersteller
 22.02.2011, 21:10

Na ich würde gerne schon wissen wem ich die Miete überweise, vor allem bei diversen Schäden in der Whg. AUßerdem waren ja "angeblich" alle Mietverträge verschwunden. Das finde ich schon mysteriös und ein Problem

Ich würde dem alten Vermieter - und nur dem - mitteilen, dass die Miete zurückgehalten wird, bis eine Adresse genannt wird. Überprüfen!

Den Mietvertrag würde ich nicht aushändigen. Nicht in Kopie und erst recht nicht im Original.

Mittelfristig würde ich eine neue Wohnung suchen. Das Verhalten der neuen, aber auch das des alten Vermieters spricht nicht für deren Seriosität.

Jay2404 
Beitragsersteller
 22.02.2011, 21:04

Miete zurückhalten habe ich auch schon dran gedacht nur habe ich natürlich Angst das ich dann Ärger zwecks Mietrückstände bekomme

XtraDry  22.02.2011, 21:06
@Jay2404

Das würdest Du vermutlich auch... Allerdings würde sich dann vielleicht jemand inkl. Name und Adresse melden...

parisien  22.02.2011, 21:10
@XtraDry

ja sicher wird sich jemand melden und zwar der verwalter.

XtraDry  22.02.2011, 21:12
@parisien

Lesen... Es gibt keinen Verwalter...

parisien  22.02.2011, 22:13
@XtraDry

xtra, denken, wie ich das schrieb wusste ich noch nicht das der alte hausverwalter nicht mehr zuständig ist. eine von dir dumme, überflüssige und überhebliche bemerkung.

XtraDry  22.02.2011, 21:03

Zum Zurückhalten der Miete gibt es kein Recht, die Mitteilung des alten Vermieters reicht gemaäß § 566e BGB aus...

Was den Mietvertrag angeht - DH!!!

Trilobit  22.02.2011, 21:10
@XtraDry

Zum Zurückhalten der Miete gibt es kein Recht, die Mitteilung des alten Vermieters reicht gemaäß § 566e BGB aus...

Wenn sich der alte Vermieter für nicht mehr zuständig erklärt, aber keine Adresse des neuen Vermieters mitteilt, ist die Miete das einzige Druckmittel, das der Mieter besitzt.

Wie soll der neue Vermieter eigentlich kontaktiert werden? E-Mails werden im Zweifel nicht als Beweis für Mängelmitteilungen anerkannt, und eine Zustellung durch Gerichtsvollzieher scheidet in Afrika ja eher aus.

Vielleicht würde ich dann doch beiden mitteilen, dass ich nicht zahle. Aber zahlen würde ich nicht, bis die Sache geklärt ist. Nachher sitzt man irgendwelchen Schurken auf und man zahlt die Miete noch einmal...

XtraDry  22.02.2011, 21:14
@Trilobit

Gebe Dir Recht... Allerdings ist das formal nicht korrekt und man riskiert eine (rechtmäßige) Kündigung. Diese kann zwar immer noch geheilt werden, dennoch ist es ein riskantes Spiel, nur um eine Adresse heraus zu bekommen, da gibt es sicher bessere Möglichkeiten...

Trilobit  22.02.2011, 21:23
@XtraDry

Allerdings ist das formal nicht korrekt und man riskiert eine (rechtmäßige) Kündigung.

Unbehobene Mängel und ein unfähiger Vermieter sind Gründe, selbst zu kündigen.

Diese kann zwar immer noch geheilt werden

Davon gehe ich aus;

dennoch ist es ein riskantes Spiel

ja, leider. Etwas Unsicherheit bleibt immer.

---

Du schlägst Einsicht ins Grundbuch vor. Kostet das nicht was, abgesehen von der aufgewendeten Zeit?


Vielleicht sollte man tatsächlich Pirkkos Rat befolgen und Fachleute fragen, selbst wenn das einen Hunni kosten sollte. Die können einen dann auch aus eventuellem Schlamassel herausholen.

XtraDry  22.02.2011, 21:24
@Trilobit

Grundbucheinsicht kostet hier selber nichts, nur ein Auszug kostet 10 Euro...

Trilobit  22.02.2011, 21:29
@XtraDry

Na, immerhin ^^

Dann dürfte das die einfachste Möglichkeit sein, zumindest die Rechtmäßigkeit der neuen Bankverbindung zu verifizieren. Bleibt noch das Problem, wie man den Vermieter wirksam in Verzug setzt.

XtraDry  22.02.2011, 21:32
@Trilobit

Ich denke, auf dem gleichen Weg müsste man auch Einsicht in die Grundakte erhlten können. Dort ist der Original-Kaufvertrag logischerweise mit den Adressen abgelegt. Einer der Käufer soll ja nicht in Afrika wohnen...

Der Verwalter, so er denn wirklich der Verwalter ist, sollte alle erforderlichen Unterlagen haben.

Bisher jhast du ja nur die Information vom alten Vermieter.

Grundsätzlich dauert es einige Zeit, bis ein Käufer als neuer Eigentümer eingetragen ist. Von daher kann es sein, dass du eigentlich noch an den alten Vermieter weiter zahlen musst.

Aber insgesamt scheint da einiges faul zu sein.

Hat sich der Verwalter als Verwalter ausweisen können?

Irgendwie riecht das Ganze nach einem Schwindel.

Ich kann nur sagen, was ich tun würde:

  1. den alten Vermieter ansprechen und fragen, bei welchem Notar der Kaufvertrag gemacht wurde und ob das Schreiben wegen des neuen Eigentümers wirklich von ihm kam.
  2. Mit dem Notar Kontakt aufnehmen und fragen, ob der Eigentumsübertrag schon durch ist - dabei kurz die Situation erläutern
  3. Vorerst an niemanden eine Miete überweisen, sondern auf einem separaten Konto zahlen, bis die rechtliche
  4. von dem angeblichen Verwalter einen Nachweis fordern, dass er wirklich Verwalter ist - es stimmt sehr nachdenlich, dass er nicht mal die Mietverträge hat.
albatros  22.02.2011, 23:14

Sehe ich genau so. Aktuell gab es schon eine gleichgelagerte Frage, die ich ähnlich beantwortete. Es könnte ja jeder Spitzbube die Miete abkassieren und letzten Endes muss dann an den tatsächlichen neuen Eigentümer nochmals gezahlt werden.

XtraDry  22.02.2011, 21:39

DH - Hört sich ganz vernünftig an, besonders die Idee mit dem extra Konto. Das sollte man dann aber dringend allen Beteiligten mitteilen, alter Vermieter, (Ex-)Verwalter, Notar (vielleicht sogar Notaranderkonto?)...

Der Verwalter wird wohl wissen, für wen er die Verträge kopieren soll und an wen die Kopien gerichtet werden. Im Übrigen haben Sie Namen und Kontonummer für Ihre Mietzahlung erhalten. Richten Sie Ihre Beschwerden an die Anschrift, die Ihnen der Verwalter mitteilen wird. Haben Sie Bedenken, können Sie auf ein Hinterlegungskonto bei Gericht zahlen, bis eine Klärung erfolgt ist.

Wenn es einen legitimierten Hausverwalter gibt, ist dieser der Ansprechpartner...

Ansonsten hilft bei berechtigtem Interesse ein Blick ins Grundbuch, falls die neuen Eigentümer schon eingetragen sind...

Jay2404 
Beitragsersteller
 22.02.2011, 21:03

Ja ich muss dazu sagen das der Hausverwalter auch gesagt hat das er damit nix mehr zutun hat, und auch die neuen Vermieter nicht kennt, alles sehr dubios.

XtraDry  22.02.2011, 21:05
@Jay2404

Was will er dann mit den Verträgen??? Das ist wirklich sehr dubios...