Steckdose im Keller an eigenen Zähler anschließen

5 Antworten

Lösungsvorschlag:

http://www.conrad.de/ce/de/product/620155/Stromzaehler-Zwischenzaehler-Wechselstromzaehler-1030-A-Aufbereitet-Amtlich-geeicht

Einen Zwischenzähler so an der Steckdose anzuschließen, dass jeglicher Strom, der darüber fließt, gemessen wird, erspart das aufwändige Bohren von Löchern. Im Rahmen der normalen Zählerablesung wird dieser auch abgelesen und vom Allgemeinstromverbrauch raus gerechnet und nur Dir in Rechnung gestellt.

Damit dürfte jeder weitere Bewohner und der Vermieter doch vollkommen zufrieden gestellt sein. Das Teil kostet bei Conrad gerade mal 31 € incl. Mwst.

Du allein musst die Kosten tragen, sie erscheinen mir allerdings extrem hoch veranschlagt. Sprich noch mit ein zwei anderen Firmen und bitte um einen kostenlosen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Dann kannst den billigsten auswählen. Bestimmte Arbeiten könntest du evtl. selbst übernehmen, nur den eigentlichen elektrischen Anschluss mit Sicherung muss ein zugelassener Elektriker machen.

Du musst dafür aufkommen, denn Du willst diese Abweichung vom vertragsgemäßen Zustand...

budking82 
Beitragsersteller
 23.03.2013, 12:18

Warum will ich eine Abweichung vom vetragragsgemäßen Zustand? Es ist ja eine Steckdose vorhanden und es war nur nicht ersichtlich, dass diese über den Allgemeinstrom läuft und daher nicht benutzt werden darf.

Kann ich als Mieter nicht davon ausgehen, wenn ich mir einen abschließbaren, zur Wohnung gehörenden Kellerraum anschaue und dieser eine Steckdose enthält, dass ich diese auch nutzen darf?

tetra13  18.08.2015, 08:35

Wenn in einer Wohnung (oder in diesem Falle im Keller) eine Steckdose vorhanden ist, muss diese auch uneingeschränkt nutzbar sein. Das, was der Vermieter fordert, ist eine Beseitigung von Mängeln und dafür ist der Mieter nicht zuständig. Der Vertragsgemäße Zustand wäre eine uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit der Steckdose.

Wenn im Mietvertrag steht, dass der zur Wohnung gehörende Keller einen Stromanschluß hat, ist es Sache des Vermieters....aber nur dann !!

budking82 
Beitragsersteller
 23.03.2013, 11:53

Nein im Mietvertrag steht nicht, dass der Keller über einen Stromanschluss verfügt. Aber der Stromanschluss ist ja da, also kann man doch davon ausgehen, dass man Ihn auch nutzen darf.

Lumpazi  23.03.2013, 12:15
@budking82

Nicht unter diesen Umständen mit Trockner usw.

Das muss er machen. Du hast die Wohnung so gemietet wie besichtigt. Wenn du eine Steckdose im Keller hast muss diese A funktionieren und B musst du diese auch uneingeschränkt nutzen dürfen.