Steckdose im Keller an eigenen Zähler anschließen
Wir sind vor einigen Monaten in eine Wohnung mit einem recht großen Keller gezogen. Da wir keine Lust hatten den Trockner in unsere Wohnung aufzustellen und der Kellerraum über einen Stromanschluss verfügt, haben wir den Ihn dort aufgebaut.
Nach ein paar Wochen hat sich herausgestellt, dass die Steckdosen in den einzelnen Kellerräumen über den Allgemeinstrom laufen. Der Vermieter bat mich deshalb ein Kabel von meinem Zähler in den Kellerraum zu legen. Auch wenn ich im ersten Moment dachte, dass das wohl eher Aufgabe des Vermieters ist, wollte ich wegen den vom Elektriker veranschlagten 100-150€ auch nicht direkt Zoff mit dem Vermiter bekommen und hatte vor die Kosten einfach zu übernehmen. Leerrohr vorm Zählerkasten im EG in den Keller lag ja.
Heute war der Elektriker da und hat bei der Ausführung festgestellt, dass das Leerrohr nicht mehr ganz so leer ist, sondern total zugemüllt und nicht mehr zu gebrauchen ist. Für den Durchbruch vom EG in den Keller würden jetzt nocheinmal mindestens 150€ anfallen.
Deshalb meine Frage: Wer muss dafür eigentlich aufkommen? Bzw. kann der Vermieter von mir verlangen diese Kabel zu ziehen, wenn weder im Mietvertrag noch bei der Wohnungsbesichtigung irgendwann die Rede davon war, dass die Steckdose im Keller nicht genutzt werden darf?
5 Antworten
Lösungsvorschlag:
Einen Zwischenzähler so an der Steckdose anzuschließen, dass jeglicher Strom, der darüber fließt, gemessen wird, erspart das aufwändige Bohren von Löchern. Im Rahmen der normalen Zählerablesung wird dieser auch abgelesen und vom Allgemeinstromverbrauch raus gerechnet und nur Dir in Rechnung gestellt.
Damit dürfte jeder weitere Bewohner und der Vermieter doch vollkommen zufrieden gestellt sein. Das Teil kostet bei Conrad gerade mal 31 € incl. Mwst.
Du allein musst die Kosten tragen, sie erscheinen mir allerdings extrem hoch veranschlagt. Sprich noch mit ein zwei anderen Firmen und bitte um einen kostenlosen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Dann kannst den billigsten auswählen. Bestimmte Arbeiten könntest du evtl. selbst übernehmen, nur den eigentlichen elektrischen Anschluss mit Sicherung muss ein zugelassener Elektriker machen.
Du musst dafür aufkommen, denn Du willst diese Abweichung vom vertragsgemäßen Zustand...
Warum will ich eine Abweichung vom vetragragsgemäßen Zustand? Es ist ja eine Steckdose vorhanden und es war nur nicht ersichtlich, dass diese über den Allgemeinstrom läuft und daher nicht benutzt werden darf.
Kann ich als Mieter nicht davon ausgehen, wenn ich mir einen abschließbaren, zur Wohnung gehörenden Kellerraum anschaue und dieser eine Steckdose enthält, dass ich diese auch nutzen darf?
Wenn in einer Wohnung (oder in diesem Falle im Keller) eine Steckdose vorhanden ist, muss diese auch uneingeschränkt nutzbar sein. Das, was der Vermieter fordert, ist eine Beseitigung von Mängeln und dafür ist der Mieter nicht zuständig. Der Vertragsgemäße Zustand wäre eine uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit der Steckdose.
Wenn im Mietvertrag steht, dass der zur Wohnung gehörende Keller einen Stromanschluß hat, ist es Sache des Vermieters....aber nur dann !!
Nicht unter diesen Umständen mit Trockner usw.
Das muss er machen. Du hast die Wohnung so gemietet wie besichtigt. Wenn du eine Steckdose im Keller hast muss diese A funktionieren und B musst du diese auch uneingeschränkt nutzen dürfen.
Nein im Mietvertrag steht nicht, dass der Keller über einen Stromanschluss verfügt. Aber der Stromanschluss ist ja da, also kann man doch davon ausgehen, dass man Ihn auch nutzen darf.