Erstattung der Kosten für den Einsatz des Schlüsseldienstes?
Guten Abend Leute,
in der letzten Nacht haben wir den Schlüsseldienst rufen müssen, da wir unsere Wohnung nicht mehr aufschließen konnten. Der Grund: Das Schloss war defekt und musste letztendlich ausgetauscht werden. Zuvor wurden alle anderen Möglichkeiten zur schonenden Aufschließung ausgeschöpft. Es wurde vor allen Maßnahmen ein Kostenvoranschlag erstellt. Dabei sollte es sich um eine Summe um ca. 300€ handeln. Am Ende lag die Summe aufgrund der Hartnäckigkeit des Schlosses bei ca. 1250€. Diese Summe mussten wir sofort und vollständig bezahlen.
Meine Frage ist, ob mir der Vermieter die entstanden Kosten im vollen Umfang zurückerstatten muss. Meine Sorge ist dabei, dass wir den Vermieter nicht sofort angerufen haben, sondern ihn erst heute per E-Mail informiert haben.
Der Umstand, dass es mitten in der Nacht passiert ist und alle Unterlagen, wie Telefonnummer des Vermieters, in der verschlossenen Wohnung waren, haben uns dazu bewegt den Schlüsseldienst notfallmäßig anzurufen. Zumal wir keine direkte Telefonnummer vom Vermieter haben, sondern nur die Bürorufnummer des Verwalters (deshalb auch die E-Mail, da seine Bürozeiten von Mo-Fr sind).
Ich danke schon mal im Voraus!
11 Antworten
1250€? Da würde ich doch noch mal die Rechnung überprüfen. Bist du sicher, dass da nicht das Komma verrutscht ist?
Ich habe mehrfach für Türöffnungen an Werktagen 60 € zahlen müssen. Den dreifachen Preis könnte ich mir nachts am Wochenende vorstellen.
Sage ich ja, so ungefähr das dreifache
War da auch das Schloss defekt?
Austausch ja
Wenn Ihnen jemand für 60 € eine versperrt Tür mit defekten Schloss öffnet, haben Sie mehr als Glück gehabt.
Das ist egal wo in D nicht üblich.
Echt jetzt? Dann habe ich wohl einen guten schlüsseldienst. :)
Nehmen Sie den Fall für München...tagsüber unter der Woche: 40€ Anfahrt, ca. 1h Türöffnung bei defektem Schloss idR 75€ + Schloss.
Bei defekten Schlössern gibt es keine Pauschale.
Ja wenn ich mir den schlüsseldienst aus München bestelle, dann hat er natürlich mehr Anfahrt. Da bestelle ich mir doch keinen schlüsseldienst.
Aber mein Schlüsseldienst ist ja nur um die Ecke, der kann ja eigentlich mit dem Fahrrad kommen. Der braucht doch keine 45 € für.
Wie gesagt...ist nicht normal...also nicht vergleichbar.
Als ob das normal wäre, wenn man den schlüsseldienst immer aus München holt..
Es ist egal...in B oder HH wird genauso berechnet...ich bin genug mit den Fachschlüsseldiensten vernetzt um eine Überblick zu haben.
Also wenn Sie einen Aufsperrdienst rufen und dieser 300€ angibt...warum zahlen Sie dann 1250€ ...das ergibt irgendwie keinen Sinn. Ich hab auch schon mehr als 1 Stunde an gebrochenen Fallen oder Riegeln gestanden. Solche Summen kamen nicht mal am Feiertag zusammen.
Ihr seid über den Tisch gezogen worden. Das war kein seriöser Dienst. Euer Vermieter wird das sicher nicht zahlen.
Am Ende lag die Summe aufgrund der Hartnäckigkeit des Schlosses bei ca. 1250€. Diese Summe mussten wir sofort und vollständig bezahlen.
Ächz...
Da habt Ihr Euch über den Tisch ziehen lassen, und das würde ich mir auch im Nachhinein nicht gefallen lassen und dagegen vorgehen.
Der Vermieter wird Euch - wenn überhaupt - nur den branchenüblichen Preis einer (Nacht-) Türöffnung erstatten (max. ca. 150,00 - 200,00 €), auf dem Rest werdet Ihr vermutlich sitzenbleiben.
Lasst euch von der Verbraucherzentrale helfen. Hier liegt Wucher vor. Wenn der Schlüsseldienst mehr als das dreifache des ortüblichen Preises verlangt, ist das Wucher. Dafür sind sogar schon Gefängnisstrafen ausgesprochen worden
200 Euro inklusive Schloss.