Abschleppen des eigenen PKW vor eigener Garage berechtigt?
Hallo und guten Tag,
mein Auto wurde gestern ( geparkt vor eigener Garage ) abgeschleppt . Der dazwischenliegende Fußweg lag frei und wurde durch mein PKW nicht behindert . Ich muss dazu sagen , dass gestern hier bei uns der Rosenmontagszug nachgeholt wurde und auch ein Schild bezgl des Halteverbots für diesen gewissen Zeitraum aufgestellt wurde . Dummerweise habe ich mich im Datum geirrt und dachte, dass es sich heute um das Halteverbot handelt . ( Bin vor wenigen Tagen operiert worden und war bettlägerig , sodass ich mit diesem Schild auch nur einmal bei Ankunft konfrontiert wurde) Unabhängig davon , habe ich wie erwähnt das Auto vor meiner eigenen Garage geparkt gehabt. War das abschleppen mit entsprechenden Verwarnungsgeld berechtigt ? Danke im Voraus
7 Antworten
Ja, wenn die Halte-/Parkverbotsschilder vor mehr als 72 Stunden aufgestellt wurden.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist die Festsetzung von Umsetzungsgebühren gegen einen Halter grundsätzlich rechtmäßig, die Vorlaufszeit bezüglich der Aufstellung der Schilder beträgt 72 Stunden, BVerwG v. 11.12.1996.
Ob das Auto vor deiner bzw. der Garage des Nachbars stand ist dabei völlig unerheblich.
Halteverbot ist Halteverbot... da hilft es auch nichts, wenn es VOR deinem Grundstück stand.
LG Dua
VOR der Garage gehört rechtlich noch ZU deinem Grundstück.
ja, war es. du selber hast ja das schild gesehen. niemand kann dafür wenn du dich im datum irrst. verbot ist verbot!
Ich fürchte, das Abschleppen war wegen des temporären Halt/Parkverbotes berechtigt.
Die Behörde wird sich hier auf den Grundsatz berufen "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Dumme Geschichte, aber da bist Du machtlos.
Frag mal beim Ordnungsamt. Ich weiß nicht wie es bei solchen Gelegenheiten ist, wenn man vor seiner eigenen Garage parkt..
Das Ordnungsamt wird eventuelle Fehler nicht zugeben.