Geparkt im absoluten Halteverbot?

5 Antworten

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I. Damit Personen dies anzeigen können, ist meist nicht nur ein Name und eine ladungsfähige Anschrift des Anzeigenden (in seiner Funktion als Zeuge) sowie Angaben zum Tatort, -zeit und -fahrzeug notwendig, sondern auch eine persönliche Betroffenheit. Ansonsten lehnen einige Behörden die Bearbeitung ab und es wurden auch bereits entsprechende kostenpflichtige Verwarnungen versendet. Da es sich bei Kfz-Kennzeichen um personenbezogene Daten handelt, wird als Grund dafür Artikel 6 DSGVO genannt, nach dem die Verarbeitung personenbezogener Daten nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist (vgl. Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a bis f). Wenn also keine persönliche Betroffenheit, bei der eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten erlaubt wäre (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f), nachgewiesen werden kann, erfolgt die Bearbeitung oft nicht; einige Verwaltungsbehörden handhaben das allerdings anders. Persönlich betroffen kann man z. B. dann sein, wenn man durch das ordnungswidrige Verhalten behindert oder gefährdet wird.

Eine Verarbeitung ist u. a. „jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung“ (Artikel 4 Nummer 2 DSGVO). Dies trifft insbesondere bei einem exzessiven Anzeigen ohne persönliche Betroffenheit zu.

II. Wenn Du eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € mit dem Vorwurf „Sie parkten im absoluten Haltverbot (Zeichen 283).“ erhalten hast, dann muss auch ein entsprechendes Verkehrszeichen aufgestellt gewesen sein. Wenn Du dir sicher bist, dann kannst Du die Verwarnung ablehnen. Du wirst anschließend einen Bußgeldbescheid erhalten, welcher zusätzliche Gebühren i.H.v. min. 25 € (in der Regel 28,50 €) beinhaltet. Dort ist je nach Stadt auch ein Beweisfoto angegeben; ebenso wie Angaben zum Zeugen. Ein entsprechender Einspruch kann dann innerhalb von 2 Wochen eingelegt werden (§ 67 OWiG).

Wenn Du so geparkt hast, wie der blaue Wagen, hast Du ziemlich sicher verbotenerweise auf dem Bürgersteig gestanden und wenn das keine Einbahnstraße ist zusätzlich gegen die Fahrtrichtung. Ansonsten lässt sich dazu nichts sagen, da keine Schilder auf dem Bild zu sehen sind, aber eben auch nicht, dass da kein Schild steht.

colllan614 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 13:36

aber auf dem fussweg?
in wie weit ist sowas eine behinderung für die fussgänger?
ich sehe immer und überall autos auf bürgersteigen stehen

HugoHustensaft  29.04.2022, 13:36
@colllan614

Nur weil es alle machen ist das noch lange nicht erlaubt.

colllan614 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 13:39
@HugoHustensaft

ich mache nicht weil es alle machen, ich mache es, weil dort kein "absoluter halteverbot" ist..

HugoHustensaft  29.04.2022, 13:55
@colllan614

Auf dem Bürgersteig darf man nur parken, wenn das durch Zusatzschild ausdrücklich erlaubt ist, ansonsten ist es absolut verboten.

colllan614 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 13:34

es ist eine einbahnstraße, das schild dort gaaanz vorne ist dieses eine rote schild mit der weißen linie... frag mich nicht wie das heißt^^

HugoHustensaft  29.04.2022, 13:35
@colllan614

Bliebe aber das nicht erlaubte "aufparken".

jaaczul  29.04.2022, 13:38
@colllan614

Rotes Schild mit weißer Linie? Das ist schonmal ganz schlecht.

colllan614 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 13:39
@jaaczul

wieso ist das schlecht?

Dann solltest du den Ort des angeblichen Verstoßes aufsuchen und die dort vorhandenen Schilder prüfen. Nur weil ein Knöllchen-Horst ein Photo ans Ordnungsamt schickt, gibts noch kein Strafmandat.

colllan614 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 14:15

habe ich, das bild oben zeigt ja auch, dass da keine schilder sind

holgerholger  29.04.2022, 15:38
@colllan614

Das Geld zeigt nur, daß auf dem Bildausschnitt keine sind, aber außerhalb?

Man darf frei rumlaufen bei uns, zum Glück.

Man darf auch parken, wo es erlaubt ist, auf Gehwegen ist es aber eben nicht erlaubt.

Zudem ist die Durchfahrt für die Rettung versperrt, es kommt also pro Foto rd. 75 EUR, denn die im Rathaus benötigen Geld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bei uns ist ein "Sheriff" aufgetaucht, der alle Autos und Fahrer fotografiert, die "falsch parken"? (Recht, Auto und Motorrad, Polizei) - gutefrage

das meinst du doch

wenn da ein absolutes Halteverbot herrscht, muss es per Schild kenntlich sein.

oder heisst es, Sie haben auf dem Gehweg geparkt?

colllan614 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 13:37

es stehe: sie parkten im absoluten halteverbot.
was halt nicht der fall ist...
oder gibt es absolute halteverbote OHNE schilder?