Ist die Beschilderung richtig?

5 Antworten

Teilweise so'n Quatsch was hier geschrieben wird..
Also, die Rechtslage sieht so aus:

Ein "mobiles Halteverbot" hat von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet zu werden.
Die Schilder sind nach aktuellen Gerichtsentscheidungen 72h vorher aufzustellen, damit Fahrzeugführer/halter die möglichkeit haben, bereits stehende Fahrzeuge noch wegzufahren.

Ein Zusatzzeichen oder Hinweis ist unter dem Halteverbotszeichen nicht aufzuhängen, d.h. dich hat als Bürger nicht zu Interessieren was hier geschieht. Könnte genauso gut ein angeordnetes Halteverbot für einen Umzug sein.

Kurzum:
Wurde das Halteverbot rechtzeitig aufgestellt, ist es rechtskräftig.

Frag die Leute vom Fach..

Das ist egal ... die Kehrmaschine gehört der Stadt ... und die Stadt verteilt auch die Knöllchen .... ergo .. hast Du Dich anzupassen. Obs Dir passt oder nicht ;)

6pest6 
Beitragsersteller
 06.11.2017, 23:39

Ist klar das man sich da auch anpassen muss. Nur ist das Halteverbot so für mich auf die Kehrmaschine geschrieben und nicht auf Pkws. Ein Halteverbot mit Uhrzeit wäre hier eher der richtige Weg gewesen da so alle Arten der Verkehrsteilehmer eingeschlossen sind.

Auch wenn kein Bild zu sehen ist:

So wie du das wortwörtlich schilderst (haha...), ist das ein völlig normales Schild für ein (absolutes) Halteverbot für einen gewissen Zeitraum, der auf dem Zusatzschild unter dem Halteverbotsschild angebracht ist. Ein Halteverbotsschild für Kehrmaschinen gibt es an sich auch gar nicht. Das hätte auch in keiner Situation einen Sinn. Wenn, dann geht es nach Gewicht, Höhe oder Breite. 

6pest6 
Beitragsersteller
 06.11.2017, 23:48

Bild ist jetzt vorhanden. Richtig ein Halteverbot für Kehrmaschienen. So ist das Schild lesbar. 

TechnikSpezi  06.11.2017, 23:53
@6pest6

Ich bin kein Jurist, aber für mich sieht es okay aus. Grundsätzlich sind mit dem Halteverbot erst einmal alle gemeint. Wenn eine Gruppe ausgenommen wird, steht dort "xx frei". Auch durch die Uhrzeiten ist erst recht klar, dass die Kehrmaschine der Grund für das Halteverbot ist. 

Also so ohne Bild...

Entscheidend ist, dass ein Halteverbot (Zeichen 283 StVO) von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angeordnet (genehmigt) wurde, ggf. halt mit Zeitbeschränkung. Ein Grund muss nicht angegeben werden, das ist die Ausnahme (z.B. "wegen Umzug", "wegen Kranarbeiten", "wegen Baumschnitt" das sind eher freiwillige Angaben).

Die Schilder müssen drei Tage vorher aufgestellt werden.

6pest6 
Beitragsersteller
 06.11.2017, 23:45

Richtig. Ohne eine Angabe eines Grundes oder hier eine Angabe einer Kehrmaschine / nicht mal Kehrarbeiten!!! würde das Schild ja auch passen. Hier setzt für mich das Schild Kehrmaschine das Halteverbot für Pkws eher außer Kraft. Was weiß ich ob eine Kehrmaschine zb breiter ist als Pkws und aus so einem Grund das Schild da steht. Ist klar hier soll es auf Kehrarbeiten hinweisen das ist mir auch klar aber die frage war ob die Beschilderung rechtlich korrekt ist.

Jubiljana  07.11.2017, 00:04
@6pest6

OK, unten ist die Schilderkombination zu sehen.

Ist ein bisschen unsauber.

Richtig wäre:

Hauptverkehrszeichen "eingeschränktes Halteverbot", darunter "Donnerstags", darunter "7-17h". Immer von der allgemeinen Regelung nach unten hin weiter einschränkend.

Der Hinweis "Kehrmaschine" ist kein offizielles StVO-Schild sondern nur eine Erläuterung. Noch besser wäre "(Kehrmaschine)", "wg. Kehrmaschine", "Straßenreinigung" oder ähnliches. Oder ganz weglassen, wie gesagt, einer Erläuterung bedarf es nicht.

Allerdings ist die Frage, inwieweit die gezeigte Beschilderung dennoch für den allgemein verständigen Verkehrsteilnehmer verständlich ist und das kann zumindest strittig sein. Wenn alle einfach ihren gesunden Menschenverstand nutzen würden, wären solche akademischen Fragen obsolet.

Ich sehe kein Schild!