Falsch parken ohne Schild?
Hallo liebe Gutefrage.net Community . Ich habe ein kleines Problem. Am 22. 1. 2017 Habe ich mein Auto im Halteverbot geparkt. Der Polizist [+++ Text durch Moderation entfernt +++] hat mich am 22. 1. 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil ich am 22.01.2017 im Halteverbot stand. Das Schild war jedoch unleserlich, da ein großer Aufkleber beinahe das gesamte Schild verdeckte. Außerdem standen auch andere Autos am 22.01.2017 dort im Halteverbot, deshalb kam es mir auch nicht verdächtig vor. Als ich [+++ Text durch Moderation entfernt +++] am 22.01.2017 die Lage schilderte, sagte er mir, dass das mein Problem wäre und nicht das der Polizei. Kann ich rechtlich dafür belangt werden?
Liebe/r DerMenscha,
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Eva vom gutefrage.net-Support
6 Antworten
1. kann dich kein Polizeibeamter zu einer Geldstrafe verurteilen, das kann nur ein Richter.
2. ist es deine Aufgabe dich davon zu überzeugen, ob du an einem bestimmten Platz parken darfst. Es gibt Urteile, nach denen es dir sogar zuzumuten ist, ein Verkehrsschild zu säubern wenn es nicht erkennbar ist.
3. Die gebührenpflichtige Verwarnung brauchst du nicht zu akzeptieren, der Beamte wird dann eine Anzeige schreiben und du bekommst einen Bußgeldbescheid. Allerdings wird es dann teurer.
4. ist es für eine Ordnungswidrigkeit nicht von Bedeutung, wenn auch andere die gleiche Ordnungswidrigkeit begehen.
Ein Halte- und Parkverbot hat immer ein Schild am Anfang und eines am Ende. Somit ist es unerheblich ob du eines dieser Schilder nicht lesen konntest.
Ich würde bezahlen und gut ist. Um welchen Betrag geht es überhaupt?
Ein Halte- und Parkverbot hat immer ein Schild am Anfang und eines am Ende.
Nein, nicht zwingend.
Rechtlich dafür belangt werden? Wofür jetzt? Für das Falschparken? Bist du doch schon. Schreibst du doch selbst. Auch wenn es keine Geldstrafe, sondern ein Verwarngeld ist.
Das ist alles akkurat gelaufen. Die anderen müssen auch zahlen. Keine Sorge.
Gruß S.
Auch ein "fast" unleserliches Schild läßt sich noch erkennen. Ich glaube nicht, dass du einen Richter von deinem Irrtum überzeugen kannst.
Du siehst ein komplett zugeklebtes Schild? Wie groß soll der Aufkleber denn gewesen sein? Mach ein Foto und hoffe das Beste.
Ja, kannst du. Zahl die Strafe und gut ist.
Ein kleiner roter streifen war zu sehen. Fiel mir erst im Nachhinein auf.