Wann ist man berechtigt den Pannendienst zu rufen?
Wenn mein PKW nicht mehr anspringt,steht aber vor der Haustür oder gleich um die Ecke,darf ich dann den Pannendienst anrufen und die Kosten sind abgedeckt durch meinen Schutzbrief?-Mir hat mal jemand erzählt,in solchem Fall muss ich s von einer Werkstatt auf eigene Kosten abschleppen lassen.-Ist das eigentlich generell geregelt oder von Versicherung zur anderen unterschiedlich?-Danke und LG
7 Antworten
ADAC und AvD kommen überall; es geht ja nicht "nur" um die mobilen Pannenhilfe; es werden beim Notruf Partnerwerkstätten benachrichtigt, die kommen und erbringen die Leistungen, die in der Mitgliedschaft/Schutzbrief abgeschlossen sind; das Abschleppen ist dabei nur eine von vielen Leistungen.
Ich arbeite in der Schtzbriefabteilung einer große Versicherung. Anspruch auf Pannenhilfe/Abschleppen besteht nach Unfall oder Panne wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist. Es kann auch vor der Tür sein. Die Entfernung spielt bei den meisten Schutzbriefe nur eine Rolle, wenn man andere Leistungen in Anspruch nehmen will wie z.B Mietwagen. Rücktransport usw. Die Mindestentfernung ist bei uns dafür 50 Km Luftlinie
Den ADAC kannst Du bei jeder Panne oder ähnlichen anrufen, dafür zahlst Du ja deine Beiträge
ohh, die haben da eine klausel drin.. ließ mal nach.. damals( vor 4 Jahren) musste das auto vom wohnort 10 km entfernt sein.. ob es immer noch so ist weiss ich nicht
Dann erkundige dich doch mal beim ADAC. Normalerweise kann man den Pannendienst immer rufen.
Ja,mache ich.LG