Strafzettel in öffentlichem Parkhaus?
Hi, wenn man in einem privaten Parkhaus in einem dort ausgeschilderten Halteverbot parkt, ist der Parkhausbesitzer dann berechtigt, einen "privaten" Strafzettel auszuschreiben? Die normalen Parkgebühren wurden bezahlt, nur eben falsch geparkt. Dass der Besitzer das Fahrzeug abschleppen lassen kann ist klar, aber darf er auch einfach eine selbst festgelegte Strafe verlangen? (Kenn mich leider gar nicht aus, deshalb sorry falls der Verglech jetzt völlig unpassend ist:) Wenn jemand in meine eigene Garage am Haus parkt, kann ich ihn ja auch nicht einfach dazu auffordern, eine Strafe in Höhe meines Beliebens zu bezahlen sondern muss den Abschleppdienst rufen den der Falschparker dann bezahlen muss, oder? Danke
9 Antworten
Wenn du in einem Parkhaus parkst, schließt du mit dem Betreiber einen Vertrag. Im allgemeinen gibt es einen Aushang mit den "Einstellbedingungen". Wenn in diesen Einstellungsbedingungen darauf hingewiesen wird, dass bei bestimmten Verstößen dagegen eine Vertragsstrafe fällig wird, dann ist das so. Allerdings muss der Betreiber die Forderung auf dem Zivilklageweg geltend machen so du nicht freiwillig zahlst. Ob er allerdings in diesem Fall ein Zurückhaltungsrecht an deinem Fahrzeug hätte, (Schranke öffnet nicht) entzieht sich meiner Kenntnis.
Nein, da musst du nix bezahlen...
im privaten Parkhaus der Allianz Arena in München. und die Strafen stehen in den Nutzungsbedinungen, habe ich jedoch erst danach gesehen und das somit nicht gewusst (schützt ja aber bekanntlich vor Strafe nicht).
Warum sollte jemand von Ihnen nicht etwas verlangen - die Frage ist doch, ob Sie einem solchem Verlangen nachkommen und welche Konsequenzen es für Sie hat, wenn sie das nicht tun? Ich denke dabei z.B. an ein gegerelles Parkverbot (Hausverbot), das man Ihnen gegenüber aussprechen könnte.
Was denn nun? Öffentliches oder privates Parkhaus?