Eingeschränktes Halteverbot mit Parkschein - Knöllchen? (Bild)
Habe gestern ein Knöllchen bekommen fürs Falschparken obwohl ich mir extra einen Parkschein geholt habe und alle anderen auch dort standen.
Was bedeutet nun dieses Schild? Ich habe Freitag von 16:30 bis ca. 19:30 dort geparkt mit Parkschein und dachte es wäre richtig?
5 Antworten
Die Zeichenkombination bedeutet:
Eingeschränktes Haltverbot nur auf dem Seitenstreifen (auf der Fahrbahn darf also gehalten werden, wenn es nicht anderweitig unzulässig ist). Das eingeschränkte Haltverbot gilt montags bis freitags in der Zeit von jeweils 11 - 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiträume darf auch länger als drei Minuten gehalten (also geparkt) werden, dann ist jedoch ein Parkschein zu lösen.
Wenn du also am Freitag von 16:30 bis 19:30 dort auf dem Seitenstreifen geparkt hast, dann tatest du das innerhalb der Verbotszeit (bis 18:00). Der Parkschein war für diese Verbotszeit unnötig, denn er befreite dich nicht von dem Haltverbot. Du wirst das Knöllchen also bezahlen müssen.
Das schild scheint mit trotzdem sehr zu verwirrend sein! Zunächst eben eingeschränktes halten maximal 3 minuten, schil drunter eben auf dem seitenstreifen, schild drunter, die uhrzeit, schild drunter mit parkschein :O!
Das ganze ist schon verwirrend! Ich würde mal probieren das geld zurückzufordern weil das einfach unübersichtlich ist
Ich finde diese Kombination nicht wirklich unübersichtlich ...
Es bedeutet von 11-18 Uhr Halten erlaubt-parken nein,ab 18 Uhr mit Parkschein erlaubt- wahrscheinlich will damit über Nacht Dauerparker verhindern.
nein, von 11-18 Uhr von mo-fr ist da halt Parkverbot
sonst kannst du da parken
Den Parkschein brauchst Du dann von in der Zeit von 18 - 11 Uhr
ja den brauchst du auch noch, wenn du in der zeit, wo du da parken darfst, parken möchtest
aber halt nicht zwischen 11 und 18 Uhr, da geht es gar nicht
wo gibts denn sowas, dass man über nacht einen parkschein braucht? das ist doch kompletter schwachsinn. wer denkt sich sowas aus?
da steht doch aber "bis 18 Uhr"!
und was hat es mit dem zusatz "Parkschein" auf sich?