Absolutes Haltverbot nach Zeichen 283
Bei uns gibt es einen Bereich vor einer Bäckerei, wo gerne trotz Haltverbot länger als drei Minuten geparkt wird.
Aber: derzeit ist nur ein Schild aufgestellt, was das Ende des Halteverbots anzeigt (Zeichen 283 mit Pfeil nach rechts).
Der Anfang ist nicht zweifelsfrei gekennzeichnet, bzw. beginnt offensichtlich schon im Kreuzungsbereich.
Reicht es formell, lediglich das Ende des Haltverbots anzuzeigen, oder muß auch der Beginn mit einem Schild gekennzeichnet werden?
6 Antworten
Hab da mal was ausgebuddelt:
Weist ein Pfeil im Schild zur Fahrbahn hin, wird der Anfang gekennzeichnet, durch einen Pfeil von der Fahrbahn weg das Ende (vergl StVO zu Zeichen 283 und 286). Demzufolge sind Pfeile oder Schriftzüge auf Zusatzzeichen unwirksam**. Fehlt das Schild mit Pfeil nach links bzw. in Fahrtrichtung (Beginn des Haltverbots) ist ein rückwirkendes Schild für sich allein jedoch mangels definiertem Beginn des HV-Bereichs rechtsunwirksam und muss daher nicht beachtet werden** (BVerwG DAR 1975, 250 und VRS 49, 306; BayObLG VerkMitt. 76 10; OLG Hamm VRS 50 469; KG Berlin VRS 47 313)
Quelle: http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat283.htm (unter "Urteile/Meinungen zu Zeichen 283")
Fazit: Ein rückwirkendes Schild alleine ist ungültig. Demnach also mal schauen, ob da nicht doch irgendwo ein Beginn ist - ab der vorherigen Kreuzung bzw. bei Einmündung welche auch von der Seite des Halteverbots kommen muss. Achtung: Einmündungen gegenüber oder über abgesenkte Bordsteine zählen nicht dazu, heben ein Halteverbot also nicht auf!
Vielen Dank für den Stern. ;)
Ja, das ist ausreichend. Zumindest wenn das andere Ende durch eine Straßenkreunzung gegeben ist.
Nö, ist nicht ausreichend. ;)
Hast du nicht richtig, die Frage, gelesen?
Ein Zeichen "Ende des Haltverbots" ohne entsprechendes Zeichen "Beginn des Haltverbots" ist mangels definiertem Beginn rechtlich unwirksam und braucht nicht beachtet zu werden. Dazu gibt es inzwischen mehrere entsprechende Gerichtsentscheidungen.
Nein es muss immer ein Beginn der Halteverbotsstrecke (Anfangsschild) gekennzeichnet sein, nur ein Endeschild ist nicht erforderlich.
Lese die exakte Fragestellung bitte erneut.
Das absolute Halteverbot (gekreuztes rotes Kreuz in blauem runden Schild) hat mit den 3 Minuten nichts zu tun! Sobald du anhältst und aussteigst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit.
Man muss keine 50 Meter nach vorne gehen, um nachzusehen, was für ein Schild dort ggf. steht...
TIPP: Frage den ortsansässigen Polizisten einmal...