Kann man einfach so ein Abschlepp Schild vors Haus hängen?
Wir bringen jeden Morgen unseren Sohn zur Tagesmutter.Sie wohnt in einer Strasse mit vielen Einfamilienhäuser,Haus an Haus... Nun gibt es keine Parplatze und die Strasse ist direkt an den Häusern grenzend mit kleinem Bürgersteig.Vor dem Bürgersteig eines Hauses hat ein Hausbesitzer ein Schild an einem Baum gehangen Parken verboten, kostenpflichtiges Abschleppen. Kann er das einfach so machen?abgesehen davon hat er eine eigene Auffahrt samt Garage, wir stehen auf der Strasse vor seinem Haus immer nur 5 min ums Kind zur Tagesmutti zu bringen und fahren ja dann wieder weg.Wir stehen nicht vor seiner EInfahrt oder auf seinem Grundstück, er droht damit Fotos zu machen und uns anzuzeigen.
9 Antworten
Ein Verkehrszeichen stellt juristisch gesehen einen Verwaltungsakt dar. Und Verwaltugnsakte dürfen nur von der zuständigen Behörde erlassen werden. Parken am Fahrbahnrand ist überall dort erlaubt, wo es nicht durch Gesetz oder amtliche Beschilderung verboten ist. Wenn ihr also am Fahrbahnrand auf öffentlicher Verkehrsfläche Euer Fahrzeug abstellt und es dort nicht verboten ist, kann der Nachbar gar nichts machen. Wenn ihr es unerlaubt parkt (z. B. auf dem Gehweg) kann der Nachbar eine Anzeige bei der Ordnungsbehörde oder Polizei wegen Falschparken machen. Aber ob und wie ein Verfahren eingeleitet wird, liegt im Ermessen der Behörden. Der Nachbar hat das Nachsehen. Immer davon ausgegangen, dass es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt.
Wenn der Parkplatz zu seinem Haus gehört kann er auch ein Schild aufhängen und notfalls abschleppen lassen..
Ihr könnt ihn wahrscheinlich anzeigen, da die Straße öffentlicher Raum ist und ihm davon gar nichts gehört. (Privatstraße wäre was anderes) Somit ist sein Schild, wenn es nicht wirklich seine Einfahrt betrifft, eine Ordnungswidrigkeit.
Einfach so kann man nicht einfach ein Schild an einem Parkplatz vor seinem Haus aufstellen...das wäre ja noch schöner. Es sei denn, der Stellplatz vor seinem Haus gehört ihm..aber dann müßte dort auch ein Schild stehen: Privatgrundstück! Und mit dem Abschleppen, selbst wenn die eigene Garage zugeparkt wird, ist das auch so eine Sache. Da darf man nur abschleppen lassen, wenn man aus der Garage möchte....nicht aber, wenn man rein möchte.
Klar, weil sie dort Knöllchen verteilen u. kassieren können:-))
also ohne erlaubnis kann er das schild da nicht hinhängen, aber er hat durchaus das recht euch abschleppen zu lassen,wenn ihr direkt vor seiner einfahrt parken würdet... wenn ihr das nicht tut hat er nix zu melden :)
Aber auch nur, wenn man aus der Garage möchte. Wir hatten vor Jahren das Problem,das regelmäßig unsere Garage zugeparkt war..meist dann, wenn mein Mann zur Spätschicht wollte.Wir haben uns damals mal bei der Polizei erkundigt u. die sagte damals, man darf nur abschleppen lassen, wenn man aus der Garage möchte, nicht aber,wenn man rein möchte.
Und dann muss er das Abschleppen auch erst mal selbst zahlen. Auf Privatgrundstücken darf die Polizei in diesem Fall nur wegen Hausfriedensbruch eingreifen. Der Parkverstoss ist für die Ordnungsbehörde nur interessant wenn es sich um öffentlichen Grund handelt.