Knöllchen auf Parkplatz mit Markierungen?
Ich habe bei uns auf dem parkplatz geparkt. Markierungen für Parkbuchten sind da. Ich habe neben so einer Markierung geparkt. Jedoch steht auch nirgends ein Schild auf dem steht Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Ist mein knöllchen trotzdem berechtigt?
9 Antworten
Wo Stellplätze markiert sind ist auch ohne Schild das Parken außerhalb dieser Stellplätze verboten. So einfach ist das.
Die Verkehrsräume außerhalb der Markierungen dienen zur An- und Abfahrt. Sind Parkplatzmarkierungen vorhanden, geben sie vor, wo und wie zu parken ist. Du hast außerhalb der Parkmarkierung geparkt und folgerichtig ein Knöllchen erhalten.
Aus Anlage 2 zu § 41 abs. 1 StVO, Erläuterungen zur Parkflächenmarkierung:
Ge- oder Verbot
Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t. Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert ist, darf diese überfahren werden.
Erläuterung
Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind.
Parkflächenmarkierungen erlauben das Parken innerhalb dieser Flächen und ordnen an, wie Fahrzeuge aufzustellen sind. Sie verbieten aber nicht das Parken außerhalb der Flächen.
Ein Parkverbot kann sich aber natürlich aus einer anderen Vorschrift ergeben. Um das zu beurteilen wäre ein Foto hilfreich gewesen, mindestens aber eine genaue Beschreibung der Örtlichkeit und der Beschilderung. So kann man gar nichts dazu sagen.
Du kannst ja lesen, nehme ich an. Auch Bodenmarkierungen erzählen ihre Geschichte und haben eine Aufgabe. Wenn du die nicht richtig deuten kannst, wie willst du dann ein Schild richtig verstehen?
Wenn Flächen zum Parken gekennzeichnet sind, darf außerhalb dieser Flächen nicht geparkt werden. Verkehrsschilder sind da überflüssig.
Genau so ist es.