Abmahnung gerechtfertigt? Arbeitgeber mahnt ab wegen unerledigeter Aufgaben vor dem Urlaub
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe von meinem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten: (Zitat aus der Abmahnung)
...
Am .... haben Sie vor Antritt Ihres Urlaubes die Ihnen übertragenen Aufgaben (Erfassung der Kundenaufträge) nicht erledigt und die geschuldeten Restarbeiten nicht in gewissenhafter Art und Weise der Abteilungsleitung gemeldet.
Wir können dieses Fehlverhalten nicht unbeanstandet hinnehmen und fordern Sie hiermit zu einer gewissenhafteren Arbeitsleistung auf. ...
(Zitat Ende)
Dazu muss ich sagen das ich bis 13 Uhr die Kunden aufträge bearbeitet habe die ich von meiner Prokuristin bekommen habe, ab 13 Uhr musste ich dann super dringend für die Cheffin die Internetseite umgestalten, sie sagte "da warten wir jetzt nicht länger das machen wir jetzt". Also war das Priorität 1 und ich habe diese Aufgabe auch bis 17:30 ausgeführt, regulärer Arbeitsschluss ist bei uns 17 Uhr. Um 17 Uhr ist unsere Prokuristin sehr pünktlich aus dem Büro marschiert ohne sich zu verabschieden oder nach den Aufträgen zu fragen, sie ist dabei genau hinter mir vorbei marschiert da ich vor der Tür sitze, auf mein rufen hat sie nicht mehr reagiert. Ich habe dann die Aufträge die ich von ihr in bekommen habe zurück auf ihren Tisch gelegt und bin in den Urlaub nachdem ich mich bei der Cheffin verabschiedet habe. Ist das rechtens?
11 Antworten
Hmm, das kann man nicht so einfach und leicht beantworten.
Ein wenig klingt es danach, dass man Dich loswerden will.
Ein wenig klingt es allerdings auch nach Versäumnissen von dir.
Du hättest z.B. bereits bei Übertragung der Aufgaben darauf hinweisen können, dass Du Dich zwar bemühen wirst, diese abzuarbeiten, es aber wohl vor Deinem Urlaub nicht möglich sein wird.
Wortlos "zurücklegen" ist auf jeden Fall der falsche Weg.
Falls Du die Abmahnung als ungerechtfertigt empfindest, so widersprich schriftlich und verlange die Entfernung aus der Personalakte.
da haste wohl schlechte Karten,warum hast du nicht mit der chefin gesprochen,gesagt,sorri,wegen der anderen Arbeiten habe ich diese hier nicht mehr geschaft,bitte teilen sie das der Prokuristin mit,hätte Sie dann gesagt,nein geht nicht,bitte noch erledigen,dann hätteste ebend noch 2 stunden rann gehangen,und wärest beruhigt in den urlaub gegangen,aber so....
Ich arbeite bei einer kleinen mir insg. 20 Mitarbeitern, einen Betriebsrat gibt es dort nicht. Die Kundenaufträge eingeben können auch meine Kolegen, ich dachte eben die Prokuristin verteilt diese dann eben am nächsten Tag selbständig auf die Kolegen auf. Gut man hätte vieleicht noch irgendwie einen Zettel mit hinweistext oder sonnst was schreiben können, das sehe ich ein. Aber ist für so etwas gleich eine Abmahnung gerechtfertigt? Ein Gespräch unter 4 Augen hätte das ja wohl auch loker geregelt.
Zu dieser Frage kann ich meine Antwort kopieren, die ich vor 4 Tagen gab.
Eine Abmahnung muss bestimmte Kriterien enthalten. Fehlt ein Kriterium, gilt die Abmahnung nur als Ermahnung. Die Vorstufe zu einer eventuellen Kündigung wäre nicht erfüllt. Kriterien:
01.Das Wort Abmahnung deutlich herausgehoben
02.Genaue Bezeichnung des Verstosses mit Datum und Uhrzeit
03.Die Missbilligung muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden. Ggf. auch Aufzeigen der Folgen des Verhaltens für den Betrieb
04.Der ausdrückliche Hinweis, dass ein solches Verhalten nicht toleriert wird bzw. werden wird im Wiederholungsfall
05.Die dringende Aufforderung, dass abgemahnte Verhalten abzustellen.
06.Der Hinweis auf die konkreten Konsequenzen im Wiederholungsfall. Es reicht nicht zu schreiben, dass im Wiederholungsfall mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen sei. Konkret welche!!!
Der Mitarbeiter hat nun 3 Möglichkeiten zu reagieren. Er nimmt die Abmahnung so hin. Erledigt.
Er ist zum Teil nicht damit einverstanden = er kann eine Gegendarstellung schreiben. Diese Gegendarstellung ist mit der Abmahnung zusammenhängend in die Personalakte zu nehmen.
Er ist gar nicht damit einverstanden = Klage beim Arbeitsgericht.
Ein letzter Hinweis: Nach einer Abmahnung muss ein Mitarbeiter ausreichend Zeit haben um unter Beweis stellen zu können, dass er sein abgemahntes Verhalten geändert hat.
Ergänzend rate ich, mit dem Betriebsrat zu sprechen (sofern vorhanden) oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Bist Du Mitglied einer Gewerkschaft, können die auch helfen.
Als Ergänzung: In einer kleineren Firma würde ich zunächst das Gespräch suchen. Vielleicht kann man dann die Abmahnung in den Müll werfen und es bei einer mündlichen Ermahnung belassen. Bringt das nichts, überlege Dir weitere Schritte analog zu dem, was ich oben als Antwort schrieb. Good luck :)
Ich bin kein Arbeitsrechtler, aber wenn Deine Angaben zutreffen, wäre diese Abmahnung wohl unrichtig. Damit könntest Du dagegen vorgehen; ggfls. klagen. Ist natürlich immer ein Beweisproblem und wo im Arbeitsrecht die Beweislast liegt, weiß ich nicht.