Zählt der Postgang zur Arbeitzeit? Kann man ihn anrechnen?
Seit meiner Ausbildung in Firma X erlebe ich wie Azubis und neuerdings nur noch ich (Festangstellt), die Post in den Briefkasten werfen und vorher ausreichend frankieren müssen.
Anschließend darf die Post in einen Briefkasten geworfen werden wo du Abholung noch am gleichen Tag geschehen soll. Heißt einen mit Spätleerung, da wir bis 17:00 Uhr arbeiten.
Nun gut, in meinem Vertrag wurde diese Aufgabe nie festgehalten. Sie wurde mir aus banalen Gründen überschrieben, von der Vorgesetzten der Azubis, meine direkte Vorgesetzte hatte keine Einwände und so muss ich es erledigen.
Da ich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen bin gehe ich 5min vor Ende der regulären Arbeitszeit um eine Bahn zu erwischen die mich 30min eher zuhause ankommen lässt. Dort werfe ich dann die Post ein.
Folgender Fall. Vorgesetzte aus der Buchhaltung werfen mir vor, dass das ehere Gehen nicht erlaubt und geduldet wird, auch wenn ich die Post wegbringen. Die Zeit in der ich diesen Botengang erledigen wird auch nirgends im Zeiterfassungssytem erfasst. Heißt ~ ich mache es außerhalb meiner Arbeitszeit.
Ist das rechtens? Oder darf ich mir meinen Weg zur Post anrechnen lassen? Muss ich mir dann Verbote gefallen lassen wie diese?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe.
3 Antworten
Jede(!) Tätigkeit für den Arbeitgeber ist Arbeitszeit.
Allerdings hast Du tatsächlich kein "Recht" darauf, eher zu gehen (selbst wenn Du morgens die entsprechende Zeit eher anfängst). Erst wenn Du eine konkrete Absprache mit dem Arbeitgeber getroffen hast oder es eine Gleitzeitregelung o. ä. gibt, ist das anders.
Da müsste man nun die Regelungen rund um die Gleitzeit kennen. Aber es widerspricht dem Gleitzeitgedanken irgendwie, wenn da diese Flexibilität rauagenommen wird. Gibt es einen Betriebsrat?
Aber wie auch immer ... der Gang zur Post ist Arbeitszeit. Frage ist hier - von der pragmatischen Seite her - ob Du eh an dem Briefkasten vorbei kommst und wie der Ausbildungsbetrieb sonst so ist.
Wenn das Abgeben der Post regelmäßig zu Deiner Arbeit gehört, dann muss das auch in der Arbeitszeit erledigt werden. Dann musst Du mit dem Arbeitgeber eine Regelung finden. Schon aus Prinzip würde ich das nicht aus gutem Willen heraus in meiner Freizeit machen.
So wenn ich die Post in meiner Arbeitszeit abgeben soll. Wie macht man das? Dann müsste ich 800m hinlaufen und wiederzurück. Macht dann auf Dauer schon den ein oder anderen Kilometer.
Es gib nämlich einen Briefkasten 800m entfernt mit einer Leerung um 15:30 Uhr - da ich zu Fuß bin würden ja einige Minuten für hin und zurück vergehen. Der leert nur eben vor 17:00 Uhr und das ist ja nicht gewollt weil die Post noch am gleichen Tag raus muss.
Dann müsst ihr mal rausfinden, welcher Briefkasten am nächsten ist, der um 17 Uhr oder später geleert wird. Dann musst Du eben zu einer Zeit dorthin (fahren), so dass Du innerhalb der Arbeitszeit wieder zurück bist und dann in den Feierabend gehen kannst.
Schon aus Prinzip
Wenn diese Floskel fällt, sollte man sehr gut drüber nachdenken, ob das gesagte sinnvoll ist.
Nö, warum?
Man kann natürlich dem Arbeitgegenüber so nett sein, und einmal oder zweimal die Post einfach so mitnehmen.
Aber warum sollte man das tun, wenn es regelmäßig gefordert wird? Dann gehört es offensichtlich zum Aufgabenbereich und muss dann prinzipiell (= grundsätzlich) während der Arbeitszeit erledigt werden.
Aber da meine Antwort und Deine Antwort dasselbe sagen, muss ich mir ja auch weiters keine Gedanken machen ;-)
Naja ... es ist eher kontraproduktiv, wenn man etwas durchsetzen will, ohne einen tatsächlichen Nachteil zu haben. Wenn der OP z. B. eh auf dem Heimweg am (passenden) Briefkasten vorbei geht, würde ich einen Protest als wenig sinnvoll erachten. (Wir sind hier nur auf einer Linie, weil es für mich nach einem konkreten Nachteil aussieht und der Arbeitgeber recht "regelbewusst" ist.
Ich jedenfalls habe in meinem bisherigen Arbeitsleben nur mit triftigenm Grund in kooperativer Weise meinen Widerspruch eingelegt und am Ende an anderen Stellen Bevorzugungen erfahren, die das mehr als wett gemacht haben. Kommt natürlich auch auf den Betrieb an, wie er mit Mitarbeitern umgeht.
Mit einem Recht sollte man jedenfalls umsichtig umgehen.
Das Wegbringen der Post ist im Interesse und im Auftrag des Arbeitgebers und somit Arbeitszeit.
Seit einigen Monaten haben wir gleitzeit. Durch die Hitze war die letzten Tage ab 14:00 Uhr Feierabend. Wer längere bleibt dem wird nichts angerechnet. Da ich 13:55 Uhr ging sind das 5min vorher.
Ich hätte auch statt mich normal auszuloggen “Dienstgang“ eingeben können. Schließlich bringe ich ja die Briefe weg. Das wiederum wird nicht zugelassen. Ich habe das in meiner Freizeit zu erledigen. So der Ton.