Kita wird geschlossen, was passiert mit den Löhnen der Erzieher?

3 Antworten

Eine Lohnfortzahlung muss doch hier greifen oder nicht?

Ja! Zwar keine Lohnfortzahlung wie im Krankheitsfall, aber die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Weiterzahlung des Entgelts.

Eine solche Situation (die Kita muss wegen der Infektionsgefahr schließen, oder der Arbeitgeber will das aus eigener "Sorge") fällt in das Betriebsrisiko des Arbeitgebers - und das darf er nicht auf Deine Partnerin als Arbeitnehmerin abwälzen.

Grundlage hierfür ist das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko":

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Also:

Wenn der Arbeitgeber Deiner Partnerin den Kita-Betrieb einschränken oder einstellen muss oder das aus eigener Entscheidung tun will, muss er sie trotzdem so bezahlen, als würdest Du normal weiterarbeiten.

Sie muss die tatsächlich nicht gearbeiteten Stunden auch nicht nacharbeiten oder mit eigenen Ansprüchen (Entgelt, Überstunden, Urlaub) verrechnen lassen.

Denn es gehört, neben der Bezahlung des Entgelts, zu den arbeitsvertraglichen Hauptpflichten des Arbeitgebers, Deine Partnerin für die vertraglich vereinbarten (oder üblicherweise zu leistenden) Arbeitsstunden zu beschäftigen und zu bezahlen. Beschäftigt der Arbeitgeber sie aber nicht ausreichend oder nicht wie vereinbart - gleichgültig, aus welchen Gründen (ob er nicht kann, z.B. weil es keine Arbeit gibt oder die Kita auf Anordnung geschlossen werden muss, oder ob er nicht will, z.B. weil ihn die Sorge um das Corona-Virus umtreibt) -, fallen die Konsequenzen aus der Nicht-Beschäftigung ihm zur Last.

Strenggenommen ist aber Voraussetzung (eigentlich), dass Deine Partnerin diesen Zustand (dass der Arbeitgeber sie wegen der verordneten oder selbst entschiedenen Schließung der Kita nicht beschäftigt) nicht widerspruchs- oder kommentarlos hinnimmt, sondern ihre Arbeitskraft auch anbietet (obwohl auch das nicht immer zwingend erforderlich ist)!

Auch das ist gesetzlich festgelegt im BGB § 293 "Annahmeverzug" in Verbindung mit § 294 "Tatsächliches Angebot". Aber vielleicht ist ihm diese Voraussetzung (die im Übrigen nicht immer zwingend erfüllt sein muss) auch nicht bekannt.

Diese Verpflichtung zur Weiterzahlung der Vergütung trotz nicht erbrachter Arbeitsleistung muss der Arbeitgeber nur dann nicht erfüllen, wenn der Betrieb dadurch konkret in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht wäre (Insolvenz). Aber hier soll es ja staatliche Hilfe geben.

Für die mögliche Anordnung von Kurzarbeit ist der Arbeitgeber auf die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer angewiesen - es sei denn, es gibt dazu entsprechende Regelungen im Einzelvertrag, in einer Betriebsvereinbarung (wenn es denn einen Betriebsrat gibt) oder in einem anzuwendenden Tarifvertrag.

Ob Deine Partnerin sich mit Deinem "guten Recht" in der konkreten Situation gegen den Arbeitgeber - eventuell auch streitig - aber behaupten kann oder will, kann ich nicht beurteilen; "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...

Teelor 
Beitragsersteller
 18.03.2020, 08:13

Vielen Dank für diese Ausführliche und sehr Hilfreiche Antwort :)

Familiengerd  18.03.2020, 13:13
@Teelor

Gerne geschehen - und: viel Glück und gute Nerven!🍀

Also in meiner KiTa ist es so dass wir unsere Stunden jetzt frei einteilen können, unsere Zeiten aber wie gehabt leisten sollen. Wir putzen grad ganz viel, räumen auf, strukturieren neu und machen viel Konzept Evaluation und Teambuilding. Es steht uns frei Urlaub zu nehmen, dieser ist dann aber ungewollt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

die Schließungen sind ein Desaster weil viele zu Untätigkeit verdammt sind und der Betrieb still steht und Löhne in Gefahr sind und viele wollen und müssen auch weiter arbeiten und können es kaum ertragen jetzt so lange ungewiss zuhause sitzen zu müssen

da der Staat es so wollte denke werden die Löhne weitergezahlt werden müssen zumindest in den staatlichen sozialen Berufen wie Kita und Schulen oder man bekommt eine Hilfe oder muss einen zweiten Job annehmen