Ist ein Alkoholproblem ein Kündigungsgrund?
Ich habe eine Arbeitskollegin, die ein definitives Alkoholproblem hat. Sie war auch schon des öfteren stockbesoffen auf der Arbeit. Man kann es nicht nur riechen, sondern man merkt es, wenn sie redet und läuft. Wir arbeiten im direkten Kundenservice in einem Kurbetrieb: Hallenbadkasse und Terminierung. Wir haben am Tag mit hunderten von Leuten direkten Kontakt. Alle Arbeitskollegen wissen von ihrem Problem. Bei unseren obersten Chefs bin ich mir nicht sicher. Aber wenn sie nicht blind und taub sind, haben sie es auch schon mitbekommen.
Besagte Kollegin kam jetzt schon mehrmals zu spät zur Arbeit. Immer morgens. Schichtbeginn ist um 8:30 Uhr. Wir kommen zwischen 8:20 und 8:25 Uhr. Das erste Mal habe ich um 9:00 versucht sich anzurufen, 30min später hat sie sich zurückgemeldet, sie hätte verschlafen. Um 10 Uhr war sie dann da und hat elend nach Alkohol gestunken. Selbst die Kollegin, die um 17 Uhr abgelöst hat, hat es noch gerochen. Jetzt ist es wieder passiert. Sie hat erst um 9 Uhr angerufen und sich krank gemeldet. Unser Büro in der Verwaltung ist ab 7 Uhr besetzt. Dass ich krank bin, merke ich, wenn ich morgens aufstehen. Nicht 30min nach Dienstbeginn. Jede andere Kollegin hätte von unserem obersten Chef einen üblen Rüffel bekommen und beim 2. Mal eine Abmahnung. Sie nicht. Statt dessen sind wir alle schriftlich verwarnt worden, dass es ein Grund für eine Abmahnung ist, wenn wir uns nicht bis 7:30 Uhr krank gemeldet haben. Was in den über 7 Jahren, die ich da schon arbeite, noch nie ein Problem war. Wenn etwas ist, rufen wir immer alle zeitig an. Allein schon aus Rücksicht auf die Kolleginnen. Sie nicht. Wobei ich sagen muss, dass sie uns auch in andere Hinsicht schon in den Rücken gefallen ist. Und dann von den Vorgesetzten auch noch Recht bekommt.
Mich würde jetzt mal interessieren, wie die Rechtslage aussieht. Alle anderen Kolleginnen und ich sind ziemlich sauer, dass sie immer wieder durch kommt. Kann man denn nichts machen, wenn sie betrunken auf die Arbeit kommt? Gerade im direkten Kundenkontakt.
7 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass ihr keinen Betriebsrat oder Personalrat habt. Meine Vorredner haben insofern Recht, dass man ihr nicht einfach so kündigen kann. Sollte die Kündigung (nach Abmahnung) mit der Begründung der nicht eingehaltenen vertraglichen Bedingungen (sprich: oft zu spätes Erscheinen zur Arbeit usw.) könnte Sie vor Gericht mit der Begründung des "Alkoholproblems" die Kündigung nichtig machen.
Die Idee mit der Protokollierung und dessen Vorlage beim Chef ist eine Sache. Sollte der Chef von Ihrem Problem wissen und sie (aus welchen Gründen auch immer) decken, ist das ein klassischer Fall von Co-Abhängigkeit (dazu zählt im Übrigen auch das "Hinterhertelefonieren").
Sprecht das Problem offen an, bei der Betroffenen und auch beim Chef. Hierbei sind o.g. Fakten (Protokoll) wichtig. Sollte da gar nichts passieren, bleibt noch eine Meldung bei der Berufsgenossenschaft. Vielleicht ist ja auch die Möglichkeit eines Arbeitsunfalls durch Alkoholeinfluss gegeben, also sie gefährdet sich und andere (wäre zu prüfen).
Einfach nur feuern geht nicht. Klagt die Dame gegen die Kündigung, wird die Kündigung verworfen.
Alkoholsucht ist eine Krankheit, die nicht zur sofortigen Kündigung taugt. Alkoholmissbrauch ist eine Verfehlung, die eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen würde.
Daher wäre erst mal das Gespräch und die Hilfe zu einer Therapie angesagt. Wird diese von der Kollegin ausgeschlagen und die Vorfälle gehen weiter, dann wäre eine verhaltensbedingte Kündigung möglich.
Ich habe dir hier mal eine Seite rausgesucht, in der das alles etwas ausführlicher behandelt wird: http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Alkoholismus_Kuendigung_Therapieversuche_5Sa1072-09.html
Hier findest du einen interessanten Beitrag zu dem Thema: http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Alkoholismus_Kuendigung_Therapieversuche_5Sa1072-09.html
Ja das ist ein kündiegungsgrund mitlerweile aber Sprecht sie doch darauf an wen sie nüchtern ist den das kann ihr dan peinlich Sein und sie merkt dan etwas das sie dagegen vorgehen mus gegen ihre ALkoholsucht und das mus sie erstmal erkennen dan bessert sich sie vieleicht auch.Wen sie Betrunken zur arbeit kommt den chef anrufen und fragenob er die verantwortung übernimmt wen sie so mit kurgästen in kontakt kommt. odeer etwas passiert wo sie hätte einegreifen müssen /könne und es nicht getan hat.!.
Alkoholsucht ist eine Krankheit. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist so einfach aus der Hüfte nicht möglich. Hierzu müssten erst Versuche unternommen werden, die Situation in Griff zu kriegen.
Nur, wenn die Dame eine Therapie ablehnt oder eine negative Prognose vorliegt, käme eine Kündigung überhaupt in Betracht.
Du bist aber auch etwas angetrunken oder? :D M lese mal deinen Text noch einmal, bevor du ihn abschickst. Menschen mit Alkoholproblem kann man nicht so einfach helfen. Sie brauchen meistens eine langwierige Therapie. Oft hat die Sucht tiefergreifende Ursachen, zB eine Depression.
Die bewährte Vorgehensweise ist:
1. Vorgesetzter führt Gespräch: Lass dich beraten
2. Vorgesetzter und Betriebsrat: Du musst dich beraten lassen und uns darüber Rückmeldung geben.
3. Vorgesetzter, Betriebsrat und Personalrat: Lass dich behandeln und gib uns darüber Rückmeldung
4. 1. Abmahnung
5. 2. Abmahnung
6. Entlassung
7. Bist du eine angemessenen Zeit trocken, kannst du wiederkommen.
8. Der nächste freie Arbeitsplatz ist deiner!
Wenn aber der Vorgesetzte sie deckt, wird das leider nicht so passieren. Einfach kündigen geht nicht, denn es ist eine Krankheit.
Die Punkte 1-3 sind mir zu undeutlich dargestellt :((
Die Punkte 7-8 sind reine Theorie bzw. nur in den allerseltensten Fällen zu realisieren.