Ist ein Alkoholproblem ein Kündigungsgrund?

7 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass ihr keinen Betriebsrat oder Personalrat habt. Meine Vorredner haben insofern Recht, dass man ihr nicht einfach so kündigen kann. Sollte die Kündigung (nach Abmahnung) mit der Begründung der nicht eingehaltenen vertraglichen Bedingungen (sprich: oft zu spätes Erscheinen zur Arbeit usw.) könnte Sie vor Gericht mit der Begründung des "Alkoholproblems" die Kündigung nichtig machen.

Die Idee mit der Protokollierung und dessen Vorlage beim Chef ist eine Sache. Sollte der Chef von Ihrem Problem wissen und sie (aus welchen Gründen auch immer) decken, ist das ein klassischer Fall von Co-Abhängigkeit (dazu zählt im Übrigen auch das "Hinterhertelefonieren").

Sprecht das Problem offen an, bei der Betroffenen und auch beim Chef. Hierbei sind o.g. Fakten (Protokoll) wichtig. Sollte da gar nichts passieren, bleibt noch eine Meldung bei der Berufsgenossenschaft. Vielleicht ist ja auch die Möglichkeit eines Arbeitsunfalls durch Alkoholeinfluss gegeben, also sie gefährdet sich und andere (wäre zu prüfen).

Einfach nur feuern geht nicht. Klagt die Dame gegen die Kündigung, wird die Kündigung verworfen. 

Alkoholsucht ist eine Krankheit, die nicht zur sofortigen Kündigung taugt. Alkoholmissbrauch ist eine Verfehlung, die eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen würde. 

Daher wäre erst mal das Gespräch und die Hilfe zu einer Therapie angesagt. Wird diese von der Kollegin ausgeschlagen und die Vorfälle gehen weiter, dann wäre eine verhaltensbedingte Kündigung möglich. 

Ich habe dir hier mal eine Seite rausgesucht, in der das alles etwas ausführlicher behandelt wird: http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Alkoholismus_Kuendigung_Therapieversuche_5Sa1072-09.html

Ja das ist  ein kündiegungsgrund mitlerweile aber Sprecht sie doch darauf an wen sie nüchtern ist den das kann ihr dan peinlich Sein und sie merkt dan etwas das sie dagegen vorgehen mus gegen ihre ALkoholsucht und das mus sie erstmal erkennen dan bessert sich sie vieleicht auch.Wen sie Betrunken zur arbeit kommt den chef anrufen und fragenob er die verantwortung übernimmt wen sie so mit kurgästen in kontakt kommt. odeer etwas passiert wo sie hätte einegreifen müssen /könne und es nicht getan hat.!.

Interesierter  12.02.2016, 22:45

Alkoholsucht ist eine Krankheit. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist so einfach aus der Hüfte nicht möglich. Hierzu müssten erst Versuche unternommen werden, die Situation in Griff zu kriegen. 

Nur, wenn die Dame eine Therapie ablehnt oder eine negative Prognose vorliegt, käme eine Kündigung überhaupt in Betracht. 

lollollollollol  12.02.2016, 22:27

Du bist aber auch etwas angetrunken oder? :D M lese mal deinen Text noch einmal, bevor du ihn abschickst. Menschen mit Alkoholproblem kann man nicht so einfach helfen. Sie brauchen meistens eine langwierige Therapie. Oft hat die Sucht tiefergreifende Ursachen, zB eine Depression.

Die bewährte Vorgehensweise ist:

1. Vorgesetzter führt Gespräch: Lass dich beraten
2. Vorgesetzter und Betriebsrat: Du musst dich beraten lassen und uns darüber Rückmeldung geben.
3. Vorgesetzter, Betriebsrat und Personalrat: Lass dich behandeln und gib uns darüber Rückmeldung
4. 1. Abmahnung
5. 2. Abmahnung
6. Entlassung
7. Bist du eine angemessenen Zeit trocken, kannst du wiederkommen.
8. Der nächste freie Arbeitsplatz ist deiner!

Wenn aber der Vorgesetzte sie deckt, wird das leider nicht so passieren. Einfach kündigen geht nicht, denn es ist eine Krankheit.

verreisterNutzer  13.02.2016, 00:06

Die Punkte 1-3 sind mir zu undeutlich dargestellt :((

Die Punkte 7-8 sind reine Theorie bzw. nur in den allerseltensten Fällen zu realisieren.