Arbeitgeber verlangt telefonische krankmeldung?

7 Antworten

Ja, das darf sie.

Normalerweise sollte das im Vertrag stehen, wie, wann und bei wem man sich krank zu melden hat. Telefonisch bis zu einer gewissen Uhrzeit ist die Regel.

Wenn Du nicht sprechen kannst, dann schreibe eine mail. Aber schreibe unbedingt, dass Du nicht telefonieren kannst wg. Krankheit.

lampenschirm900 
Beitragsersteller
 23.03.2017, 14:21

Im Vertrag steht dazu nichts. 

Das Ich mich vor arbeitsBeginn krankmelde ist für mich selbstverständlich. Aber wofür morgens früh aufstehen wenn es nicht auch abends per email geht und ich dadurch ausschlafen kann damit ich morgen wieder fit für die Arbeit bin. 

Seeheldin  23.03.2017, 14:27
@lampenschirm900

Leg Dir das Telefon neben das Bett.

Die persönliche telefonische Krankmeldung ist auch wichtig, um "Blau-Machen" einzuschränken.

lampenschirm900 
Beitragsersteller
 23.03.2017, 14:40
@Seeheldin

Habe gerade tatsächlich noch etwas gefunden was wir am Anfang der ausbildung unterschrieben haben. Dort steht das wir uns entweder telefonisch oder per email krankmelden sollen.

Hexle2  23.03.2017, 14:48
@lampenschirm900

Dort steht das wir uns entweder telefonisch oder per email krankmelden sollen.

Na also, alles richtig gemacht und sogar noch dokumentiert ;-)

Egal ob Azubi oder "normaler" Arbeitnehmer, der § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt nicht vor dass man sich persönlich, telefonisch abmelden muss. Es ist nur vorgegeben, dass die Abmeldung "unverzüglich", also so schnell wie möglich erfolgen muss.

Prof. Dr. Peter Wedde schreibt dazu im Arbeitsrechtkommentar u.a.:

"Führt eine Erkrankung zu einer Arbeitsunfähigkeit, so muss der betroffene AN aufgrund der Mitteilungspflicht seinen AG unverzüglich informieren.

Eine bestimmte Form dieser Information ist nicht vorgeschrieben.

Die entsprechende Mitteilung kann somit mündlich, telefonisch, per E-Mail, SMS usw. erfolgen.

Der erkrankte AN kann dem AG seine Krankheit selbst anzeigen oder eine entsprechende Mitteilung von Dritten wie etwa Familienangehörigen, Lebenspartnern, oder Arbeitskollegen vornehmen lassen."

 

markusb0815  23.03.2017, 13:22

Danke, endlich eine Person die sich auskennt.

Hier liest man ja wirklich viel Unsinn.

Ergo, zu dem Gespräch gehst Du mit dieser Notiz. Die Frau muss mal aufgeklärt werden. Sie denkt vermutlich, dass sie im Recht ist

lampenschirm900 
Beitragsersteller
 23.03.2017, 14:15

Danke für die Antwort! Habe aber ehrlich gesagt ein wenig Angst ihr da zu widersprechen. Aber da muss ich wohl mal durch.. 

Hexle2  23.03.2017, 14:50
@lampenschirm900

Jetzt ist Deine Angst ja wohl weg. Du schreibst ja in einem Kommentar, dass Du bei Ausbildungsbeginn unterschrieben hast die Abmeldung telefonisch oder per Mail zu machen.

Alles gut, Du bist im Recht.

(Nimm eine Kopie dieser Vereinbarung mit zum Gespräch)

lampenschirm900 
Beitragsersteller
 23.03.2017, 15:39
@Hexle2

Ja genau! Da fällt mir echt ein Stein vom Herzen.. Muss mir schon seit Wochen immer gemecker von ihr anhören was nicht berechtigt ist. 

Ja, das darf sie und sie darf Dich auch auffordern, ab dem ersten Kranktag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzuholen.


markusb0815  23.03.2017, 13:19

Und das mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Tag 1 ist Unsinn.

Gesetzlich muss man die erst nach min drei Tagen besorgen. Wenn jemand notorisch bzw. unverhältnismässig oft krank ist, dann darf die Firma das ab dem ersten Tag einfordern vorher nicht.

Auch ein entsprechender Passus in einem Arbeitsvertrag ist automatisch unwirksam da das Recht nicht grundsätzlich zu Lasten des AN eingeschränkt werden darf. Das darf nur passieren wenn es Gründe gibt.

lampenschirm900 
Beitragsersteller
 23.03.2017, 14:18

Ich habe mich ja vor Arbeitsbeginn  krank gemeldet. Unverzüglich nachdem ich festgestellt habe ich kann am nächsten Tag noch nicht wieder auf die Arbeit gehen. Nur abends ist halt keiner mehr im Rathaus 

markusb0815  23.03.2017, 13:17

Nicht ganz, sie darf nicht einfordern, dass man sich einen Wecker um 7 stellt wenn die Firma dann öffnet.

Novos  23.03.2017, 13:19
@markusb0815

Sie muss sich vor Beginn ihrer Arbeitszeit telefonisch krank melden, spätestens, wenn das Telefon besetzt ist.

markusb0815  23.03.2017, 13:20
@Novos

Das Wort telefonisch streichen, dann hast Du Recht!

Ist absolut lächerlich.

Du musst auf jeden Fall Dir keinen Wecker stellen wenn Du krank bist.

Geh in das Gespräch als "Gleichberechtigte" und teile ihr mit, dass Du nicht zum Weckerstellen verpflichtet werden kannst.

Als Kompromiss würde ich ihr vorschlagen, dass Du eine Email schreibst wenn Du es weißt (vor den Öffnungszeiten) und sicherheitshalber anrufst wenn Du wach bist.

Bei Krankheit darfst Du nichts machen was der Gesundung im Weg steht, das steht sogar irgendwo. Und früh aufstehen ist sicher nicht förderlich!


lampenschirm900 
Beitragsersteller
 23.03.2017, 14:16

Das werde ich mal vorschlagen. Hatte Ich sogar eh vor nach dem ich aufgewacht bin nochmal anzurufen aber da hatte ich bereits eine email von ihr erhalten. 

Der Betrieb legt für sich Regeln und Verhaltensvorgaben fest. Daher kann der Betrieb auch vorgeben, wie man sich krank zu melden hat. Ich perönlich sehe zwar kein grobes Vergehen in Deiner Handlungsweise, dass eine Abmahnung rechtfertigen würde, finde es aber trotzdem ignorant von Dir, wieder besseren Wissens gegen Eure Richtlinien zu verstoßen.

Einen Rüffel wirst Du Dir - zurecht - gefallen lassen müssen.

Das Du persönlich das nicht optimal findest, sich telefonisch krank zu melden, ist keine Entschuldigung, die vorgegebenen Meldewege nicht einzuhalten.

lampenschirm900 
Beitragsersteller
 23.03.2017, 14:22

Diese Regelung ist nirgends geschrieben und ich habe so etwas auch nie unterschrieben. Das wurde nur mündlich mitgeteilt.