Arbeitgeber verlangt telefonische krankmeldung?
Hallo :) Ich mache eine Ausbildung im Büro und habe eine Frage zur krankmeldung. Die ausbildungsLeiterin hat mich etwas auf dem Kicker weil ich durchgesetzt habe das ich meine ausbildungsZeit verkürzen darf aufgrund meines fachabis. Sie verlangt das wir uns immer telefonisch krank melden was ich auch eigentlich immer mache. Vor ein paar Monaten habe ich ärger bekommen weil ich dann doch eine email geschrieben habe aber mit Begründung das ich keine Stimme habe. Sie hat mich dann auch ziemlich runter gemacht. Gestern morgen habe ich auf der Arbeit angerufen und Bescheid gesagt das ich krank bin. Mein Wecker klingelt um 5 Uhr, da habe ich dann gemerkt das es mir nicht gut geht und musste dann bis 7 Uhr warten bis ich mich telefonisch krank melden konnte. Abends habe ich dann entschieden noch einen Tag zu Hause zu bleiben (schwangere Kollegin die momentan jede Erkältung mit nimmt und das mit Fieber und Co.) Das habe ich dann abends per Mail geschrieben (unverzüglich). Ich finde einfach das es nicht gerade optimal ist wenn man krank ist und dann noch morgens früh aufstehen muss um sich telefonisch krank zu melden statt dich einfach auszukurieren. Habe jetzt heute morgen gleich eine Antwort bekommen das wir das ja schon so oft besprochen hätten und ich am Montag in ihr Büro kommen soll. In meinem ArbeitsVertrag steht nichts dazu und alle anderen Mitarbeiter melden sich bei der Amtsleitung ihres Amtes krank und dürfen das auch per Mail. Wir Azubis müssen uns bei der ausbildungsLeitung krank melden.
Jetzt habe ich Angst das sie mir eine Abmahnung oder schlimmeres gibt.. Darf sie verlangen das ich mich telefonisch krank zu melden haben? Ich bin Auszubildende
7 Antworten
Ja, das darf sie.
Normalerweise sollte das im Vertrag stehen, wie, wann und bei wem man sich krank zu melden hat. Telefonisch bis zu einer gewissen Uhrzeit ist die Regel.
Wenn Du nicht sprechen kannst, dann schreibe eine mail. Aber schreibe unbedingt, dass Du nicht telefonieren kannst wg. Krankheit.
Leg Dir das Telefon neben das Bett.
Die persönliche telefonische Krankmeldung ist auch wichtig, um "Blau-Machen" einzuschränken.
Habe gerade tatsächlich noch etwas gefunden was wir am Anfang der ausbildung unterschrieben haben. Dort steht das wir uns entweder telefonisch oder per email krankmelden sollen.
Dort steht das wir uns entweder telefonisch oder per email krankmelden sollen.
Na also, alles richtig gemacht und sogar noch dokumentiert ;-)
Egal ob Azubi oder "normaler" Arbeitnehmer, der § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt nicht vor dass man sich persönlich, telefonisch abmelden muss. Es ist nur vorgegeben, dass die Abmeldung "unverzüglich", also so schnell wie möglich erfolgen muss.
Prof. Dr. Peter Wedde schreibt dazu im Arbeitsrechtkommentar u.a.:
"Führt eine Erkrankung zu einer Arbeitsunfähigkeit, so muss der betroffene AN aufgrund der Mitteilungspflicht seinen AG unverzüglich informieren.
Eine bestimmte Form dieser Information ist nicht vorgeschrieben.
Die entsprechende Mitteilung kann somit mündlich, telefonisch, per E-Mail, SMS usw. erfolgen.
Der erkrankte AN kann dem AG seine Krankheit selbst anzeigen oder eine entsprechende Mitteilung von Dritten wie etwa Familienangehörigen, Lebenspartnern, oder Arbeitskollegen vornehmen lassen."
Danke, endlich eine Person die sich auskennt.
Hier liest man ja wirklich viel Unsinn.
Ergo, zu dem Gespräch gehst Du mit dieser Notiz. Die Frau muss mal aufgeklärt werden. Sie denkt vermutlich, dass sie im Recht ist
Danke für die Antwort! Habe aber ehrlich gesagt ein wenig Angst ihr da zu widersprechen. Aber da muss ich wohl mal durch..
Jetzt ist Deine Angst ja wohl weg. Du schreibst ja in einem Kommentar, dass Du bei Ausbildungsbeginn unterschrieben hast die Abmeldung telefonisch oder per Mail zu machen.
Alles gut, Du bist im Recht.
(Nimm eine Kopie dieser Vereinbarung mit zum Gespräch)
Ja genau! Da fällt mir echt ein Stein vom Herzen.. Muss mir schon seit Wochen immer gemecker von ihr anhören was nicht berechtigt ist.
Ja, das darf sie und sie darf Dich auch auffordern, ab dem ersten Kranktag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzuholen.
Und das mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Tag 1 ist Unsinn.
Gesetzlich muss man die erst nach min drei Tagen besorgen. Wenn jemand notorisch bzw. unverhältnismässig oft krank ist, dann darf die Firma das ab dem ersten Tag einfordern vorher nicht.
Auch ein entsprechender Passus in einem Arbeitsvertrag ist automatisch unwirksam da das Recht nicht grundsätzlich zu Lasten des AN eingeschränkt werden darf. Das darf nur passieren wenn es Gründe gibt.
Ich habe mich ja vor Arbeitsbeginn krank gemeldet. Unverzüglich nachdem ich festgestellt habe ich kann am nächsten Tag noch nicht wieder auf die Arbeit gehen. Nur abends ist halt keiner mehr im Rathaus
Daher hast Du alles richtig gemacht.
Nicht ganz, sie darf nicht einfordern, dass man sich einen Wecker um 7 stellt wenn die Firma dann öffnet.
Sie muss sich vor Beginn ihrer Arbeitszeit telefonisch krank melden, spätestens, wenn das Telefon besetzt ist.
Das Wort telefonisch streichen, dann hast Du Recht!
Ist absolut lächerlich.
Du musst auf jeden Fall Dir keinen Wecker stellen wenn Du krank bist.
Geh in das Gespräch als "Gleichberechtigte" und teile ihr mit, dass Du nicht zum Weckerstellen verpflichtet werden kannst.
Als Kompromiss würde ich ihr vorschlagen, dass Du eine Email schreibst wenn Du es weißt (vor den Öffnungszeiten) und sicherheitshalber anrufst wenn Du wach bist.
Bei Krankheit darfst Du nichts machen was der Gesundung im Weg steht, das steht sogar irgendwo. Und früh aufstehen ist sicher nicht förderlich!
Das werde ich mal vorschlagen. Hatte Ich sogar eh vor nach dem ich aufgewacht bin nochmal anzurufen aber da hatte ich bereits eine email von ihr erhalten.
Der Betrieb legt für sich Regeln und Verhaltensvorgaben fest. Daher kann der Betrieb auch vorgeben, wie man sich krank zu melden hat. Ich perönlich sehe zwar kein grobes Vergehen in Deiner Handlungsweise, dass eine Abmahnung rechtfertigen würde, finde es aber trotzdem ignorant von Dir, wieder besseren Wissens gegen Eure Richtlinien zu verstoßen.
Einen Rüffel wirst Du Dir - zurecht - gefallen lassen müssen.
Das Du persönlich das nicht optimal findest, sich telefonisch krank zu melden, ist keine Entschuldigung, die vorgegebenen Meldewege nicht einzuhalten.
Diese Regelung ist nirgends geschrieben und ich habe so etwas auch nie unterschrieben. Das wurde nur mündlich mitgeteilt.
Im Vertrag steht dazu nichts.
Das Ich mich vor arbeitsBeginn krankmelde ist für mich selbstverständlich. Aber wofür morgens früh aufstehen wenn es nicht auch abends per email geht und ich dadurch ausschlafen kann damit ich morgen wieder fit für die Arbeit bin.