Zu spät kommen bei Wechselschicht?
Hallo
ich habe Früh und Spätschicht im Wochen wechsel also eine Woche von 5:30 bis 14:15 Uhr und dann wieder 14:00 bis 22:45 Uhr. Ich komme mit dem Wechsel nicht richtig zurecht Spätschicht ist kein Problem nur komme ich in der Frühschicht manchmal zu spät, weil ich verschlafe. Also dieses Jahr 18 mal davon habe ich 17 mal erst um 5:45 angefangen und einmal um 7:45 da ich einfach den Wecker überhöre da ich so platt bin. Jetzt habe ich eine Abmahnung bekommen, weis jemand ob so etwas bei Schicht Arbeit überhaupt erlaubt ist? Ist dass nicht ein Sonderfall? Da ich nichts im Arbeitsgesetz darüber finde wollte fragen ob jemand so etwas ähnliches durchmacht.
6 Antworten
ob so etwas bei Schicht Arbeit überhaupt erlaubt ist?
Ja sicher ist das erlaubt.
Ist dass nicht ein Sonderfall?
Schichtarbeit ist kein Sonderfall. Wenn Du zu spät kommst, kommst Du zu spät.
Es gelten bei Schichtarbeit feste Zeiten die auch eingehalten werden müssen, da sonst keine korrekten Schichtübergaben möglich sind.
Ich wundere mich sowieso, warum Dein AG erst nach so vielen Verspätungen reagiert hat. Andere AG schauen sich das nicht so lange an.
Da ich nichts im Arbeitsgesetz darüber finde
Was hast Du da denn gesucht? Eine Ausnahmegenehmigung für "verschlafen"? Die wirst Du nicht finden, egal wie lange Du suchst.
Jetzt habe ich eine Abmahnung bekommen, weis jemand ob so etwas bei Schicht Arbeit überhaupt erlaubt ist? Ist dass nicht ein Sonderfall?
Was sollte daran ein Sonderfall sein? Es ist deine Aufgabe, rechtzeitig an deinem Arbeitsplatz zu sein. Wie du das bewerkstelligst, ist dein Problem?
Da ich nichts im Arbeitsgesetz darüber finde
Ein "Arbeitsgesetz" gibt es nicht, jedenfalls nicht in Deutschland. Die Pflicht, rechtzeitig zur Arbeit zu kommen, ergibt sich auch nicht aus irgendeinem Gesetz, sondern aus deinem Arbeitsvertrag. Hält man den nicht ein, ist eine Abmahnung fällig. Und im Wiederholungsfall droht die Kündigung, wie du ja bestimmt in deiner Abmahnung lesen kannst. Ändere also dein Verhalten, dann hast du nichts weiter zu befürchten.
Solltest du aber trotzdem weiter der Auffassung sein, das wäre ein Sonderfall und die Abmahnung daher nicht berechtigt, kannst du selbstverständlich gerne eine Gegendarstellung schreiben. Wundere dich nur dann nicht, wenn die Kollegen von der Personalabteilung dich ein paar Tage lang auslachen...
Die Frage kannst du dir selber beantworten. Klar ist das erlaubt, auch im Schichtdienst. Sonst würde ja jeder auftauchen, wenn es ihm gerade passt oder er ausgeschlafen hat. So lange die gesetzliche Ruhezeit eingehalten wird, musst du da durch. Sonst sprich doch mal mit deinen Kollegen, vielleicht möchte jemand lieber früh arbeiten und du kannst mit ihm tauschen.
Was für ein Job ist es denn? Und wenn du verschlafen hast, hast du die Zeit dann wenigstens nachgearbeitet?
Ein wiederholtes "Zuspätkommen" kann nach einer (!) Abmahnung zur fristlosen Kündigung führen. Es ist dabei egal warum oder zu welcher Arbeitszeit.
Klar ist die Abmahnung berechtigt, andere kriegen ja auch korrekten Arbeitsbeginn hin!
Wenn Du das nicht schaffst, ist das Dein Problem, Dein Chef hätte Dir schon mehere Abmahnungen und sogar eine Kündigung geben können. (hallo?? 17 mal Verpennen? Ponyhof?)