Darf mein Chef WhatsApp nach Feierabend (ab 20:00 Uhr) unter den Kollegen verbieten?
Mein Chef hat heute eine Runadmail an alle Mitarbeiter geschickt, in der es darum geht, wie er sich ausgedrückt hat; alle Nachrichten zwischen den Kollegen verbietet, die geeignet sind den Empfänger just in Time zu erreichen und zu einer sofortigen Antwort veranlassen, sowohl privater als auch geschäftlicher Natur. Das mussten wohl bereits alle Mitarbeiter unterschrieben und bei mir stand es im Mai bereits so im Arbeitsvertrag.
Seine heutige Mail bezog sich auf das Gesetz das heute in Frankreich in Kraft tritt und den gleichen Inhalt hat.
Es ist uns weder gestattet nach 20 Uhr mit Kollegen WhatsApp zu schreiben noch darauf zu antworten. Auch im Urlaub ist es untersagt zu antworten oder jemanden im Urlaub anzuschreiben. Er möchte damit nicht die Kommunikation im Kollegium unterbinden, sondern sogar fördern. Wenn wir ab 20 Uhr mit einem Kollegen kommunizieren wollen sollen wir anrufen oder eine E-Mail schreiben und nur bei Dingen die keinen Aufschub dulden wie zb. Krankmeldungen (die werden per per WhatApp grundsätzlich nicht anerkannt) Als Beispiel nannte er "wenn das Haus abbrennt" sei es erlaubt jenen Kommunikationsweg zu wählen. Ansonsten möchte er, dass wir uns nach 20 Uhr gegenseitig nicht stören.
Nun meine Frage, kann er uns WhatApp in der Freizieit verbieten? und wenn wir dagegen verstoßen, kann es deshalb theoritisch zu einer Abmahnung kommen?
Komiscerweise halten sich so ziemlich alle Kollegen daran, außer einer lieben Kollegin mit der ich auch privat schon ein paar mal was gemacht habe, sie schreibt mir hin und wieder mal eine WhatsApp nachricht nach 20 Uhr.
Ich finde es ja auf der einen seite ganz gut, man entspannt abend viel mehr als früher in meiner alten Firma in der nach Feierabend die Handy glühten und jeder irgendwelchen Unsinn geschrieben hat, oder die Chefin sogar im Urlaub und zu jeder Tag und Naht Zeit gefragt hat wie das und jenes geht oder wo sie etwas findet. Abe auf der anderen Seite habe ich etwas Bedenken meine Kollegen abends anzuschreiben weil ich Angst vor einer Abmahnung habe.
10 Antworten
Nein, das ist natürlich nicht in Ordnung und die Abmahnung mit dem Grund wäre auch hinfällig.
Wie ihr in eurer Freizeit miteinander kommuniziert, kann er euch nicht vorschreiben und da würde ich mich auch wehren.
Was Arbeitnehmer in der Freizeit machen, geht den Chef nichts an und er kann es nicht verbieten dass Jemand der frei hat , Nachrichten an Kollegen zu schicken.
Jedoch kann der Chef Handyverbot am Arbeitsplatz erteilen:
http://www.channelpartner.de/a/handyverbot-am-arbeitsplatz-ist-das-rechtens,240550
Es gibt nun mal komische Menschen und Menschen die auf bestimmte Sachen sich einen Dreck drum scheren, daher kann ich mir das schon vorstellen.
Ich hatte einen Arbeitgeber der sich für Gott und Richter hielt, was er sagte war Gesetz und sein Leitspruch war:
Du kennst ja den Weg zum Arbeitsamt, niemand zwingt Dich hier zu arbeiten.
Ich habe wegen dem Betriebsrat mal in meinen Arbeitsvertrag und in die Online Health Cover geschaut, da steht nichts vom Betriebsrat.
In den anderen Dokumenten steht:
Nachtrag vom 01.11.2015
Freizeit:
Die arbeitsfreie Zeit der Mitarbeiter / Kollegen dient der Entspannung sowie der privaten / familiären Gestaltung. Arbeitsfreie Zeiten der Mitarbeiter sind stets zu beachten und zum Wohle aller Mitarbeiter zu respektieren.
Es ist nicht gewünscht, während der Freizeit / Urlaubszeit sowie an Arbeitstagen nach 20 Uhr, Nachrichten im Kollegium gleich ob geschäftlicher oder privater Natur zu verbreiten, welche geegnet sind den/die Empfänger just in Time (zb. WhatsApp, Instagram, Skype und gleichartige Dineste) zu erreichen und zu einer umgehenden Antwort auffordern. Ebenso ist die Beantwortung solcher Nachrichten während der Freizeit von der Geschäftsführung nicht gewünscht.
Auch wichtige Nachrichten welche Sie auf diesen Wegen versenden oder erreichen, müssen grundsätzlich nicht beachtet werden und können an Ihrem nächsten Arbeitstag während der Arbeitszeit auf den dafür vorgesehenen Kommunikationswegen abgearbeitet werden.
Insbesondere Krankmeldungen und andere wichtige Nachrichten sind auf derartigen Wegen unzulässig.
Aus Datenschutzgründen sind Betriebsinterna und/oder Kundendaten nur über das besonders geschützte Intranet zu kommunizieren. Siehe dazu auch § 3 Anlage Geheimhaltung / Auftragsdatenverarbeitung.
In dringenden Fällen wählen Sie bitte geeignete Kommunikationswege.
Der Sachverhalt, so wie Du in ihn der Frage beschrieben hast, ist Unsinn!
Ein solches Verbot gibt es in Frankreich nicht.
Allerdings sind Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten gehalten, Regelungen zu treffen, dass eine Kommunikation über dienstliche Angelegenheiten nicht auf die Zeit nach Ende der Arbeitszeit ausgeweitet wird.
Auch Deine erweiterte Information jetzt zeigt ja, dass es sich auch in Deinem Fall überhaupt nicht um ein Verbot der Kommunikation über WhatsApp handelt, sondern lediglich um eine "dringende Empfehlung" des Arbeitgebers.
Ein solches von Dir in der Frage beschriebenes Verbot - und dass es bei Dir "im Mai bereits so im Arbeitsvertrag" stand, glaube ich schlicht und einfach nicht - wäre nach nationalem Recht und auch nach europäischem Recht völlig unhaltbar, vor allem auch, wenn es den privaten, außerdienstlichen Bereich betreffen sollte!
Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Du hast entweder
> etwas völlig falsch verstanden/interpretiert, oder
> es handelt sich hier um einen Fake-Beitrag.
Was zur Hölle? O.o Was geht euren Chef denn an was ihr Privat treibt? Das hat ihn weder zu interessieren, noch kann er da in irgendeiner Form etwas verbieten.
Was sagt denn euer Betriebsrat dazu?
Ich halte es im Ernst für völlig ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber hier tatsächlich ein solches "Verbot" - wie beschrieben - ausgesprochen hat!
keine Ahnung?
Man tuschelt aber, das der Chef das nie kontrollieren könnte und auch nicht würde, weil er uns vertraut und das er sowiso den Kollegen ehr helfen würde als eine Abmahnung auszusprechen
Na wieso redest du da nicht mit dem Betriebsrat drüber?
Er kann euch nicht verbieten mit wem ihr nach Feierabend Kontakt habt und wem nicht. Das ist deine Private Freizeit die du so verbringen kannst wie du möchtest.
Ich halte es im Ernst für völlig ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber hier tatsächlich ein solches "Verbot" - wie beschrieben - ausgesprochen hat!