Wie lang dauert eine Klage beim Sozialgericht (wegen nicht anerkannten GdB für Schwerbehinderung)?
Ich habe Mitte Juli einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Heute kam der Bescheid, in denen ich lese, dass lediglich 20 GdB anerkannt wurde, so kriege ich kein Ausweis.
Widerpsurch werde ich einlegen, ist schon klar. Ich habe jedoch Angst davon, dass diesbezüglich am Ende eine Klage erhoben werden muss.
Wie lang dauert eine solche Klage? Bitte Eure Antworten - falls möglich - erfahrungsgemäß formulieren.
7 Antworten
Eine Klage vor dem Sozialgericht dauert meist recht lange. Einen Zeitraum kann man da nicht nennen, denn es hängt immer davon ab, ob noch Gutachten eingeholt werden müssen, wie lange die Gutachter dafür brauchen etc.. Ich persönlich habe in meinem Leben schon 4 mal vor dem Sozialgericht geklagt und das längste Verfahren hat 3 Jahre gedauert. Übrigens hatte ich immer Unterstützung durch den Sozialverband Deutschland e.V. und alle Verfahren waren für mich erfolgreich. Daher kann ich nur empfehlen sich bei einem der Sozialverbände beraten zu lassen, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg haben kann.
Ach so, solltest Du vor Gericht gewinnen erhälst Du den GdB rückwirkend ab Antragstellung.
Hallo bandi88,
Sie schreiben:
Wie lang dauert eine Klage beim Sozialgericht (wegen nicht anerkannten GdB für Schwerbehinderung)?
Antwort:
Da gibt es leider keinen zeitlichen Anhaltspunkt, denn jeder Einzelfall ist anders!
Sehen Sie sich am Besten zunächst das VDK-Video an, wie ein GDB eigentlich zustande kommt:
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youtu.be/np1SB-fBsdE
Versorgungsmedizinische Grundsätze beachten mit GDS/GDB-Tabellen!
google>>
versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
Eigene Krankenakte optimieren und aktualisieren:
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erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
Rechtsbeistand rechtzeitig hinzuziehen:
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vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
google>>
vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Wenn sie in der Bewertung deiner krankheitsbedingten Einschränkungen etwas vergessen haben mit zu beachten, dann könntest du Erfolg haben.
Wenn du aber mit der HÖHE der Schwerbehinderung nicht einverstanden bist, dann dürftest du wohl eher schlechte Karten haben.
Hallo,
bei mir lief es folgendermaßen ab. Ich hatte wegen etlichen Erkankungen ein GdB von 40. Dazu kam dann eine Lärmschwerhörigkeit (BG anerkannt MdE von 10%) und mein Verschlimmerungsantrag wurde abgelehnt. Widerspruch wurde abgelehnt. Klage beim SG. Nach ca. einer Woche bekam ich Bescheid vom SG, das Versorgungsamt bietet mir ein "GdB von 50 % unbefristet gültig an", wenn ich die Klage zurück nehme. Was ich dann auch tat.
Vieleicht wäre es besser, du schilderst mal, welche Gebrechen du angeführt hast.
Alles Gute
Folgende Erkrankungen wurden berücksichtigt: Marcumarpatient, permanentes Vorhofflimmern, Herzschrittmacher, Diabetis2, Schuppenflechte, Schulterteilsteife,Tinnitus, Asbestose, Lärmschwerhörigkeit, Degenerative veränderung der HWS, BWS, LWS, Zwerchfellbruch. Insgesammt brauchte ich ca. 10 Jahre bis ein GdB von 50 anerkannt wurde.Dabei wurden einige Verschlimmerungsanträge abgelehnt, bzw. eine Höherstufung auf GdB 30,40 und letztendlich vorgenommen. Es ist ein langer Weg.
Ich habe Ende Dezember 2017 Klage eingereicht. Nach der Sozialmedizinischen Stellungnahme der vom Gericht beauftragen Ärztin hat das Versorgungsamt jetzt eine Anerkennung ab Antragstellung mit einem GDB von 50 abgegeben. Das ganze hat jetzt mit Verschlimmerungdantrag, wiederspruch und Klage 13 Monate gedauert