Antrag auf med. Reha wurde abgelehnt. Wie kann man den Widerspruch sinnvoll begründen?
Guten Abend liebe Gemeinde, bisher habe ich auf meine hier gestellten Fragen immer sehr nützliche Antworten erhalten. Aus diesem Grund wende ich mich wieder an euch.
Sachverhalt: Eine Freundin gesundheitlich ( Neurologisch) starke Probleme. Sie ist aus diesem Grund seit knapp 6 Monaten krank geschrieben. Was ihre Psyche auch stark belastet. Auf anraten des behandelnden Neurologen sollte sie einen Antrag auf eine Medizinische Reha stellen, welche durch den Rententräger nun abgelehnt wurde.
Könnt ihr uns helfen wie man gegen die Begründung einen Widerspruch begründen bzw. formulieren kann? Ich bzw.wir danken euch bereits ganz doll für eure Tipps bzw. Hinweise.
3 Antworten
sind denn ambulante Therapien schon durchlaufen worden? z.B. Physiotherapie, Psychotherapie usw?
daran scheitert es meistens.
hat sie viele Fehlzeiten an der Arbeit?
ein Widerspruch schreiben macht nur Sinn wenn Fachärzte dazu Stellung beziehen. alles andere hat keinen Erfolg.
wendet euch an den VdK.
Hallo,
was okieh schreibt, ist sachlich richtig.
Allerdings hat sich aus meiner bisherigen 25jhrigen eherenamtlichen Zeit als Versichertenvertreter immer wieder gezeigt, das der Verwaltung eine 6monatige Behandlungsdauer zu Lasten der Krankenkassen zu kurz ist.
Deshalb:
Begründung mit dem Neurologen besprechen, was wäre im Rahmen der Therapie gut wenn der Versicherte 3 Wochen (und länger bei Begründung dann vor Ort) in einer psychosomatischen reha ist:
weil er aus seinem umfeld genommen wird, welches ihn belastet?
direkte tägliche Gespräche, Thearpien nutzvoller sind
bereits fortgeschrittene mittelgradige bis manische Depressionen vorliegen?
usw.
So kann ein Schuh draus werden. Bitte auf Erfüllung der Wartezeiten achten!
Was das ist? dann bitte seperat anschreiben.
Viel Erfolg.
Die Fälle die ich kenne, bekamen erst nach 13-18 Monaten die Reha.
Beste Grüße
Dickie59
Wenn der Neurologe eine stationäre Rehabilitation für sinnvoll hält, muss er dies medizinisch begründen und auch das Reha-Zeil definieren. dies geschieht bereits beim Antragsverfahren.
Widerspruch ist nur dann sinnvoll, wenn der Arzt diesen aus medizinischer Sicht unterstützt (z.B. weil Nebenerkrankungen und Risiken nicht genügend bedacht worden sind), denn nur ein Mediziner kann eine medizinische Einschätzung entkräften. Wichtig ist die Einhaltung der Widerspruchsfrist von 1 Monat.
Tipp: Formell fristgemäß Widerspruch einlegen mit der Maßgabe, weitere Befunde bzw. Gutachten nachzureichen, die nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Dann hat man die Frist gewahrt und hat dem Arzt Gelegenheit gegeben, ohne Zeitdruck den Antrag zu unterstützen.
Manchmal hilft auch eine persönliche Begutachtung durch den medizinischen Berater der Rentenversicherung anzuregen (verlangen kann man das nicht), falls dies nicht bereits erfolgt ist.
Danke dir @okieh56