Abänderung Kindesunterhalt: Schriftliches Verfahren eingeleitet. Was tun?

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Nachdem Dein Vater den Gerichtsweg beschritten hat, ist eine außergerichtliche Einigung unwahrscheinlich. Hat er überhaupt vorher einmal versucht, die Sache außergerichtlich zu klären? Hat er sich also vorher einmal an Dich gewandt mit der Aufforderung, Du sollst Ihm den Unterhaltstitel herausgeben bzw. auf den Unterhalt verzichten? Wenn er das nämlich nicht gemacht hat, sondern direkt zum Gericht gelaufen ist, so kommst Du möglicherweise um die Kostentragungspflicht herum. Denn jeder ist gehalten, es erst einmal außergerichtlich zu versuchen, statt direkt das Gericht einzuschalten und auf diese Weise Kosten zu verursachen.

Wenn Du wirklich überzeugt bist, dass Dein Vater Recht hat, oder wenn Du aus irgendwelchen anderen Gründen keinen Unterhalt mehr von ihm forderst, so würde ich Dir raten wie folgt vorzugehen:

  1. Du verzichtest erst mal auf einen Anwalt, um Geld zu sparen. Die folgenden Schritte kannst Du ohne Anwalt machen.
  2. Du schickst Deinem Vater oder besser noch seinem Anwalt einen Brief, worin Du erklärst, dass Du auf die Rechte aus dem Unterhaltstitel verzichtest. Diesen Unterhaltstitel solltest Du genau benennen, also z.B. "Beschluss des Amtsgerichts ...vom ..." oder "Jugendamturkunde des Jugendamts ... vom ... . " Diese Daten kannst Du aus dem Änderungsantrag Deines Vaters entnehmen.
  3. Du solltest außerdem Deinem Vater bzw. seinem Anwalt möglichst den Original-Unterhaltstitel schicken, am besten quer durchgestrichen mit Deiner Unterschrift quer über dem Original.
  4. Du informierst das Gericht darüber und schickst dem Gericht eine Kopie Deines Schreibens.
  5. Das weitere Vorgehen hängt vom Verhalten Deines Vaters ab. Wenn Du auf den Unterhaltsanspruch verzichtet und den Titel herausgegeben hast, hat er keinen Grund mehr für eine Abänderungsklage. Er muss diese Klage dann also zurücknehmen. Nimmt er die Klage ohne weiteres zurück, ist die Sache für Dich erledigt. Tut er es nicht, ist seine Klage unbegründet und muss vom Gericht abgewiesen werden. Streng genommen brauchst Du in diesem Fall keinen eigenen Anwalt. Allerdings weiß man nie so genau, ob das Gericht richtig vorgeht. Du kannst Dir in diesem Fall deshalb ohne Kostenrisiko einen Anwalt nehmen. Denn wenn der Antrag Deines Vaters abgewiesen wird, muss er alle Kosten tragen.
  6. Möglicherweise wird Dein Vater den Antrag zurücknehmen, aber gleichzeitig beantragen, Dir die Kosten aufzuerlegen. Dann kommt es darauf an, ob es zu diesem Thema bereits einen vorgerichtlichen Schriftwechsel gegeben hat. Wurdest Du bereits vorgerichtlich aufgefordert, auf den Unterhalt zu verzichten, bist dem aber nicht nachgekommen, so ist Dein Vater im Recht. Denn offenbar musste dann erst einmal ein Antrag beim Gericht gestellt werden, bevor Du auf den Unterhalt verzichtet hast. In diesem Fall ist es gerecht, dass Du die Kosten des - eigentlich überflüssigen - Prozesses tragen musst. In diesem Fall solltest Du auf einen eigenen Anwalt verzichten, weil das unnötig die Kosten erhöht.
  7. Wenn es aber so war, dass es KEINE vorgerichtlichen Forderungen gab, auf Unterhalt zu verzichten, so kannst Du argumentieren, dass die Klageerhebung unnötig war. Weil Du bereit gewesen wärst, sofort zu verzichten, wenn Du ein entsprechendes Schreiben bekommen hättest. In diesem Fall muss Dein Vater alle Kosten zahlen. Wenn Dein Vater in diesem Fall trotz einer Klagerücknahme beantragt, Dir die Kosten aufzuerlegen, solltest Du Dir einen Anwalt nehmen, der beantragt, dass Dein Vater sämtliche Kosten allein tragen muss.
gregor2312 
Beitragsersteller
 17.12.2019, 10:22

Es gab vor zwei Monaten mal ein Schreiben seines Anwalts, in dem es hieß, wenn ich ihm nicht den Nachweis für erbrachte Leistung bringe, stelle er die Zahlung ein bzw. hatte er das zu dem Zeitpunkt schon.
Aus dem aktuellen Anschreiben geht aber hervor, dass zumindest die Androhung eines solchen Verfahrens erwähnt wurde, woran ich mich nicht erinnern kann, aber werden die sich sicher nicht ausgedacht haben. Blöd, dass ich dieses alte Anschreiben nicht mehr finde.
Zählt das dann als eben solche Aufforderung?
Denn ich hatte das halt so verstanden, dass er dann von seinem Recht Gebrauch etwaige Zahlungen einzustellen.
Muss mir wohl eingestehen, dass ich da etwas naiv und dumm gehandelt habe.

Roland Sperling  17.12.2019, 10:55
@gregor2312

Ja, denn wenn Du darauf nicht geantwortet hast blieb ihm ja nichts anderes übrig als eine Abänderungsklage zu erheben.

Kessie1  17.12.2019, 15:17
@gregor2312

Mit einem Titel dürfte er gar nicht so ohne weiteres den Unterhalt einstellen... Aber nun ist es eh egal! Gehe vor wie Roland Sperling es dir geschrieben hat... Titel suchen, raus finden ob er nur auf dich oder auch auf deine Schwester lautet, dann eine Teilverzichtserklärung aufsetzen (für deinen Teil) oder eben den ganzen Titel im Original zurück geben wenn er nur auf dich lautet. Schriftlich, nachweislich! Entweder durch persönliche Zustellung mit Zeugen oder durch einen Gerichtsvollzieher übergeben lassen.

gregor2312 
Beitragsersteller
 18.12.2019, 11:36
@Kessie1

Vielen Dank an sie beide, @Kessie1 und @Roland Sperling.
Sie haben mir wirklich geholfen.

Hab dennoch mal den Anwalt gefragt, da ich mir doch etwas unsicher war, was dieses Urteil für mich bedeuten würde, kostentechnisch.

In erster Linie hatte er mir geraten, es auf das Säumnisurteil ankommen zulassen. Einfach, weil durch eine Antwort ans Gericht ja dann nur zusätzliche Kosten anfallen würden.
Wir haben uns jetzt darauf geeinigt, dass er nun die Anwältin meines Vater über ein Anerkennung der im Säumnisurteil festgelegten Punkten meinerseits informiert und bittet nun um einen Rückzug der Klage.

Hallo gregor2312,

beim Familiengericht besteht auch in Unterhaltssachen Anwaltszwang. Du kannst also selbst nichts vortragen. Um die Frist zu wahren, sollte es genügen, wenn du einen Anwalt aufsuchst und ihn beauftragt, deine Interessen wahrzunehmen. Wegen der Feiertage wird der Anwalt eine Fristverlängerung beantragen, die er im Regelfall auch problemlos bewilligt bekommt. Ob der Anwalt rät, dich vielleicht noch außergerichtlich zu einigen, hängt vom Sachverhalt ab. Auf jeden Fall gilt es erst einmal, die Frist zu wahren. Ein Vorverfahren in Schriftform ist üblich, damit die Parteien ihre Argumente austauschen. Der Rechtspfleger beim Amtsgericht wird dich wohl kaum beraten, da er keine Rechtsberatung erteilen darf.

Näheres zur Abänderungsklage im Unterhaltsrecht liest du hier:

https://www.unterhalt.com/abaenderungsklage-unterhaltstitel-aendern.html

iurFRIEND®AG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wende dich an dieht dae Geschäftsstelle des Amtgerichts. Dort kann dir ein Rechtspfleger sagen, ob und in welcher Form du ohne Anwalt die Notfrist wahren kannst. Evtl. geht das gleich zu Protokoll. Wenn du auf Unterhalt verzichtest, ist es ja sinnlos, die Klage fortzuführen.

Was ich bei der Sache nicht ganz verstehe: wenn du eh weißt, dass dein Vater dir gegenüber derzeit nicht unterhaltsverpflichtet ist, warum gibst du ihm den Titel nicht zurück und er zieht die Klage zurück? Dann kann man sich doch ein Verfahren sparen. So entstehen für alle Beteiligten nur unnötige Kosten.

Prozesskostenhilfe bekommst du auch nur bei Aussicht auf Erfolg. Und wenn du selbst schon weißt, dass du keinen Erfolg haben wirst und das vor Gericht auch eingestehst, dann besteht zudem die Gefahr, dass man dir die Anwaltskosten aufbrummt und die Gerichtskosten.

gregor2312 
Beitragsersteller
 17.12.2019, 10:02

Ganz ehrlich, weil ich nicht weiß wie das genau vonstatten geht.
Und mir zugegebenermaßen auch nie Gedanken drum gemacht hatte. Für mich war die Sache eigentlich gegessen als er die Zahlung eingestellt hat.
Klar der Titel bestand noch irgendwo, aber ich hab mich ja offensichtlich nicht darauf berufen.

Ist halt die Frage, ob das jetzt noch möglich ist und die Klage abgewiesen werden kann, denn wie du ja auch sagst, das Verfahren ist vollkommen unnötig in meinen Augen. Wäre halt auch mein bevorzugter Ausgang.
Aber naja, das Verhältnis ist schwierig.

Kessie1  17.12.2019, 10:13
@gregor2312

Es ist im Prinzip ganz einfach: du gibst ihm den Titel im Original zurück. Am Besten noch mit einem persönlichen Schreiben, wo du auf jegliche Ansprüche auf dem Titel verzichtest. Dann ist der Titel aus der Welt, eine Abänderungsklage unnötig. Solange du einen pfändbaren Titel in der Hand hältst, muss er jederzeit damit rechnen, dass du daraus pfänden läßt. Somit muss er eine Abänderungsklage einreichen um den Titel aus der Welt zu schaffen. Im Grunde hätte er den Unterhalt auch gar nicht einfach einstellen dürfen. Aber in deinem Fall würde er vor Gericht ohnehin den Titel auf 0 setzen können... Also versuche mit ihm Kontakt aufzunehmen und schicke ihm den Titel mit der Bitte die Klage zurück zu nehmen. Verstehe auch seinen Anwalt nicht, dass er das nicht im Vorwege kommuniziert hat...

gregor2312 
Beitragsersteller
 17.12.2019, 10:43
@Kessie1

Ist halt die Frage, ob ich das machen kann.
Bei meiner kleinen Schwester wollte der nach ihrem 18. den Titel haben, wenn sie ihm keinen Ausbildungsvertrag vorlegen könnte.

Ich hab das nicht alles genau mitbekommen, aber meine Mutter hatte mal irgendwas gesagt, nach dem Motto dass das ja auch meiner wäre. Sind die bei Geschwistern zusammengelegt? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Muss den auf jeden Fall mal auftreiben.

Kessie1  17.12.2019, 15:13
@gregor2312

Es kann durchaus sein, dass ihr einen gemeinsamen Titel habt. Dann muss er eben angepasst werden. Aber du solltest auf jeden Fall die Bereitsschaft signalisieren, dass du auf deinen Titel verzichtest. Denn dann wäre eine Klage seinerseits ohnehin unnötig und er bleibt auf seinen Kosaten auch sitzen.

Man kann, sollte der Titel auf euch Beide lauten und für deine Schwester noch Gültigkeit haben auch zum Notar gehen und es dort kostengünstig ändern lassen. Oder kostenlos beim Jugendamt wenn es eine Jugendamtsurkunde ist. Nur wenn du weg fällst, dann muss deine Schwester ggf. ihre Ansprüche prüfen! Denn vielleicht bekommt sie durch deinen Wegfall dann mehr Unterhalt von ihm...