Anwalt schickt Post stets an alte Adresse!
Hallo zusammen. Kurze Fallschilderung: Innerhalb eines Rechtsstreites, den ich verloren habe geht die Post des Anwaltes der Gegenpartei stets an meine alte Adresse. Es waren hier und da Punkte final zu klären, um das Thema abzuschließen. Wie gesagt der Anwalt schickt die Post an meine alte Adresse, obwohl ich während des "Verfahrens" schriftlich darauf aufmerksam machte, dass ich mittlerweile in einer anderen Stadt wohne. Zufällig ist dem Nachmieter bekannt, wie er mich erreichen kann, dennoch keine Selbstverständlichkeit, mich darauf verlassen zu können, zumal allen Beteiligten meine neue Adresse bekannt ist, von einem Nachsendeabtrag mal abgesehen, bin ich 2011 umgezogen. Kann mir jemand verraten, wie ich ein für allemal dem Rechtsbeistand der Genegnpartei klarmachen kann, dass die an mich zu richtende Post, auch an mich zu richten ist!?!
8 Antworten
Wenn du deine Wohnortsänderung schriftlich mitgeteilt hast, so gilt die neue Anschrift als die ladungsfähige. Die Post muss der Anwalt der Gegenseite an deine neue Adresse schicken. Wenn er das nicht macht, obwohl ihm deine neue Adresse bekannt ist und du nachweisen kannst, dass er Kenntnis darüber hat, würde ich die vom Anwalt der Gegenseite an die falsche Adresse geleitete Post, als nicht erhalten unbeobachtet lassen. Vielleicht hat der Anwalt die Adressänderung seiner Sekretärin noch nicht mitgeteilt und so kommt die Post bei dir nicht an. Da du schon längere Zeit nicht mehr an der alten Adresse wohnst, kannst du auch nicht verlangen, dass man dich immer über einen Posteingang an dich, informiert.
Danke sehr!
Ich habe schon 2 x mit ihm persönlich darüber gesprochen, und gehe eig. davon aus, dass das was ihm als Anwalt entgegengebracht wird, auch dokumentiert wird.
Der Anwalt hat ja keinen Grund, die Adresse zu ändern, schließlich erreicht die Post dich ja. Hätte dein Nachmieter die Post nicht weitergeleitet, sondern an den Anwalt zurückgeschickt, hätte der sich die Mühe wohl gemacht, und deine aktuelle Adresse notiert.
Hast du mit dem Anwalt auch so verwirrend kommuniziert? In deiner Frage hieß es doch
ich während des "Verfahrens" schriftlich darauf aufmerksam machte, dass ich mittlerweile in einer anderen Stadt wohne * und *Zufällig ist dem Nachmieter bekannt, wie er mich erreichen kann, dennoch keine Selbstverständlichkeit, mich darauf verlassen zu können, zumal allen Beteiligten meine neue Adresse bekannt ist, von einem Nachsendeabtrag mal abgesehen, bin ich 2011 umgezogen.
Aus diesen Hinweisen habe ich geschlossen, dass der Anwalt, als einer der am Verfahren beteiligten, deine neue Adresse kennt. Wenn du allerdings unter einer anderen Adresse als der, die du dem Anwalt mitgeteilt hast, zu erreichen bist, kannst du dem Anwalt wohl keinen Vorwurf machen.
Wenn du dich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet hast, ist das Absicht, möglicherweise um dir zu erschweren Fristen einzuhalten. schick ihm einen Brief mit deiner neuen Adresse als einschreiben mit Rückantwort.
gibt es innerhalb der Annahme einer solchen Vermutung, etwas Handfestes??? Irgendwas woran ich mich richten kann und es dementsprechend schriftl aufzusetzen?? Ggf. nochmals das Gericht mit involvieren?
Ich würds einfach per Einschreiben mit Rückantwort senden, dann kann er es nicht mehr ignorieren, deinen Nachmieter kannste ja informieren, dass er die Briefe einfach zurückgibt unbekannt verzogen.
Ich hab keine Ahnung ob das dussligkeit oder ne masche ist, ich kenne weder deinen Fall, noch deinen Anwalt.
Ok, dann werde ich dies ein weiteres mal machen, denn als wir Anfangs Schriftverkehr hatten gingen meine Schriftstücke an ihn ebenfalls per Einschreiben Rückschein. Dennoch vielen Dank!
Und er hat es dennoch total ignoriert!!!!!
bin umgemeldet!
1.) Der Nachmieter soll ab sofort auf die Umschläge "Unbekannt verzogen" schreiben und wieder in die gelben Briefkästen der Post einwerfen. Dann bekommt der Anwalt die Post zurück und wird sich bemühen deine aktuelle Anschrift herauszufinden. (Er muss keine Briefmarke aufkleben, das geht so.)
2.) "richtig Ummelden" heißt, dass Du Dich bei der Stadt in der Du nun wohnst anmeldest. Gehe dort zum Rathaus / Bürgeramt und teile denen das mit. Dazu benötigst Du Deinen Mietvertrag. Damit meldest Du Dich dann automatisch bei der "alten" Stadt ab.
3.) Den Anwalt schriftlich am besten per Einschreiben (Einwurf-Einschreiben reicht) nochmals über die neue Anschrift informieren. Gleiches gilt für das Gericht. (Gericht und Anwalt sind 2 verschiedene "Personen". Du musst beide informieren.)
der schickt immer an die sog. "ladungsfähige anschrift".. hast du dich ggf. nicht umgemeldet?
doch habe ich, wie gesagt, gericht in kenntnis gesetzt, und dann ging die post während des schriftl. Verfahrens sofort an die korrekte Adresse!!
gericht in kenntnis setzen ist keine ummeldung!?
danke für den Hinweis ;)
Ich hätte sofort, 2 paar Schuhe daraus machen sollen, Verzeihung.
Ich habe mich ordentlich ab,- und umgemeldet.
Während des schriftl. Verfahrens machte ich schon darauf aufmerksam, dass meine Adresse nicht mehr jene sei, an die die ersten Schriftstücke gegangen sind.
Daraufhin hat das Gericht diese Information allem Anschein nach zur Kenntnis genommen, denn Folgeschriftstücke sind seitdem auch an meine korrekte Adresse gegangen.
Du hast dann eigentlich alles Richtig gemacht.
Woher bitte sollte der Anwalt das denn wissen, wenn ich doch einer ganz anderen Adresse gemeldet bin???