Ladendiebstahl -Staatsanwalt stellt ein - Anwalt will Schadensersatz/vermögensdelikt
und zwar fordert er im Auftrag von REWE 100 Euro plus 48 Euro Selbstkosten. Dabei ist das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft kommemtarlos und sofort eingestellt worden---es handelt sich um einen Warenwert von gerade mal 1,99(in Worten:einsneunundneunzig!!) Euro. Nehmen die Gerichte so einen Kleinkram überhaupt an?? Soll ich vorher reagieren und die Einstellung bei der Staatsanwaltschaft erwähnen, oder einfach abwarten?
7 Antworten
In diesen Fall ist es rechtens wenn der Anwalt die Kosten verlangt. Es gibt immer die seite des klägers und des Anklägers.Die staatsanwaltschat vertritt den staat und zeigt hier keine intresse wegen den Wert des diebstahl.
Aber auf der seite des klägers ist durch den diebstahl kosten entstanden die bezahlt werden müssen egal wie hoch der wert war.
Sowas nennt man eine Zivilklage die mit der Staatsanwaltschaft nichts zu tun hat.
Du wirst um die Kosten nicht herrum kommen. Leider!
Es gibt einen Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht.
Strafrechtlich hat anscheinend der Staatsanwalt das Verfahren eingestellt. Das ist bei kleinstdelikten absolut normal da der Verwaltungsaufwand viel zu hoch wäre und keine Gefahr für die Allgemeinheit besteht.
Dennoch musst Du zivilrechtliche Folgen tragen. Der Anwalt von ReWe kann ohne weiteres vor ein z.B. Amtsgericht ziehen und Dich aufgrund des Ladendiebstahls verklagen. Und dieses Verfahren wird dann definitiv geführt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verlierer des Prozesses.
Ob nun 100 Euro angemessen sind als Angebot um einem Verfahren zu entgehen vermag ich nicht zu beurteilen.
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Sei froh dass der Staatsanwalt von einer Strafverfolgung abgesehen hat, Schadenersatz wirst du trotzdem leisten müssen. Lass es dir für die Zukunft eine Lehre sein, Diebstahl bleibt Diebstahl, auch wenn es sich nur um einen geringen Warenwert handelt.
Der Anwalt hatte ja auch Kosten durch Dich, bzw. hatte REWE diese Kosten. Man fordert das jetzt von Dir zurück. Zu Recht.
Es ist doch ganz egal, in welchem Wert Du gestohlen hast, allein die Tatsache, daß Du gestohlen hast, ist hier maßgeblich.
Straftat ist eine Sache; Schadenersatz eine andere. Hat beides nichts miteinander zu tun. Sollte Rewe z.B. einen Ladendetektiv selbst bezahlen? Hör' auf, zu klauen, und gut ist es. Verkehrsbetriebe verlangen übrigens auch rund 50 €, wenn man kein Ticket hatte; und das unabhängig von der Entscheidung der STA .