Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe

3 Antworten

Falls Du bereits einen Anwalt hast kannst Du eigentlich keine Beratungshilfe mehr für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts mehr beantragen. Einem Anwalt muß bereits in der Regel vor Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit mitgeteilt werden, daß per Beratungshilfe abgerechnet werden soll. Manche Anwälte machen dies aber auch für ihren Mandanten, nur trägst Du dann, falls Dir die Beratungshilfe verweigert wird, das Kostenrisiko. Frage Deinen Anwalt ob Du noch Beratungshilfe beantragen kannst.

Prozeßkostenhilfe kannst Du beantragen, falls Klage beim Gericht eingereicht werden soll.

Wenn du bereits einen Rechtsanwalt beauftragt hast, dann entfällt natürlich die Beratungshilfemöglichkeit. Auch ein nachträglicher Antrag ist in dieser Konstellation nicht mehr möglich.

Ronox  16.03.2015, 04:54

Nein. Das gilt lediglich für die Fälle in denen sich der Ratsuchende gerade wegen Beratungshilfe an die Beratungsperson gewandt hat. Aber nicht bei einer stinknormalen Beauftragung.

TazDevil  15.03.2015, 22:37

Doch. Der Antrag muss allerdings spätestens 4 Wochen nach der Erstberatung bei Gericht gestellt sein. 

Darüber solltest du mit deinem Rechtsanwalt sprechen..er kann dir dabei behilflich sein.