Hausverbot schriftlich?
Hallo,
ein Kunde hat von uns (Supermarktkette) ein Hausverbot für ein Jahr wegen Ladendiebstahl bekommen.
Das Verfahren wurde seiner Aussage nach eingestellt und er kam einfach in den Laden und kaufte ein und meinte der Anwalt hätte ihm gesagt das wir ihm eine schriftliche Bestätigung geben müssten, dass das Hausverbot trotzdem noch weiterhin gilt.
Wir haben ihn gebeten seinen Einkauf zu beenden und dann sofort wieder den Laden zu verlassen.
Wie ist die rechtliche Lage? Müssen wir ihm das wirklich schriftlich bestätigen? Hausverbot ist Hausverbot, es wurde in der Anzeige damals bereits schriftlich festgehalten und ob das Verfahren eingestellt wurde oder nicht, spielt doch keine Rolle, oder?
Kann ich nicht einfach nächste mal wenn er in den Laden kommt die Polizei rufen und eine Anzeige machen wegen Hausfriedensbruch?
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
5 Antworten
Hausverbot ist eine privatrechtliche Angelegenheit.
Wenn DU (bzw. dein Unternehmen) dieses nicht zurück gezogen hast, gilt es nach wie vor.
Allerdings könntest du in Beweisnot kommen, wenn da gar nichts Schriftliches vorliegt.
Also, WENN du das beweisen kannst, hast du die Möglichkeit, den Betreffenden wegen Hausfriedensbruchs anzuzeigen (bei der Polizei).
Wie hier schon richtig gesagt wurde, gilt auch ein mündliches Hausverbot. Allerdings ist hier schwer nachzuweisen wann das Jahr um ist, wenn kein Datum notiert wurde.
Mein Tipp, sprecht ihm nächstes Mal einfach ein neues Hausverbot aus und gebt es ihm schriftlich. Seine Daten müsstet ihr ja haben. Wenn das Verfahren eingestellt wurde bekommt ihr das ebenso von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Ihr habt das Hausrecht und könnt frei entscheiden wer bei euch einkaufen darf und wer nicht. Ihr braucht also für ein Hausverbot nicht mal einen Grund.
Mit einem schriftliche Hausverbot seid ihr jedenfalls auf der sicheren Seite und könnt ggfs. die Polizei rufen und ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Festhalten dürft ihr ihn dann jedoch nicht, weil ihr ja bereits im Besitz seiner Daten seid.
Hausverbot kann der Hausherr erteilen wem er will, das braucht auch nicht schriftlich zu sein. Wenn er es unbedingt schriftlich haben will, könnt ihr es ihm ja auch schriftlich geben, aber an sich hat er hausverbot, und wenn er dann trotzdem zum einkaufen kommen will und sich weigert zu gehen, dürft ihr die polizei rufen.
Die Rechtslage würde ich am besten bei eurer Firma ganz oben mal nachfragen.Oder direkt bei einem Rechtsanwalt.L G juweda
Schreib ihm das auf einem Kassenbon beim nächsten Einkauf und gut is!