Schriftliche Äußerung als Zeuge (Nötigung)??
Hey Community,
ich habe einen Brief von der lieben Autobahnpolizei erhalten. Es hat sich anscheinend jemand über mich beschwert.
Delikt: Nötigung im Straßenverkehr gemäß §240 StGB
Titel des Schreibens ist Schriftliche Äußerung als Zeuge.
Ich solle mich nun dazu äußern.
Ich habe zu jenem Zeitpunkt das Fahrzeug nicht benutzt und möchte, so wie es auch im Brief steht, von meinem Zeugen- oder Auskfuntsverweigerungsrecht gebrauch machen.
Bin ich dann aus der Sache so raus und kann beruhigt mein Leben weiter führen oder muss ich damit rechnen, dass noch weitere "Verfahren" eingeleitet werden? Meines Erachtens nach sollte die Sache gegessen sein. Eure Erfahrung dürft ihr gerne teilen.
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4 Antworten
Bin ich dann aus der Sache so raus und kann beruhigt mein Leben weiter führen...
Nö, wenn Du von Deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machst, dann wird die Sache an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.
Und einer staatsanwaltschaftlichen Vorladung musst Du dann Folge leisten.
Da irrst Du Dich, natürlich können die was machen:
Am wahrscheinlichtsten ist die Auflage, ein lückenloses Fahrtenbuch zu führen.
Aber das wirst Du dann schon noch erfahren.
Wenn du ein Verweigerungsrecht hast (weil es zb um Familie geht), dann kannst du das auch folgenlos ausüben. Das heißt jedoch nicht, dass das Verfahren dann automatisch auch eingestellt wird.
Ja, aber ich muss hier etwas ankreuzen Nämlich ob ich verwandt mit dem Beschuldigten verwandt bin oder nicht. Hinzukommt noch, dass ich angeben soll wer die Person war also z.B. Schwester, Onkel, Tante usw.
Aber eben, dass will ich ja nicht. Kann ich direkt ankreuten, dass ich vom Recht gebrauch machen will?
Natürlich, aber es ist ja dann ohnehin klar, dass es sich um einen nahen Verwandten handelt
Hi, ist alles so ok.
Ob die Ermittlungen damit eingestellt werden, kann ich nicht sagen. Du musst allerdings mit der Auflage rechnen, fortan ein Fahrtenbuch führen zu müssen.
Da du als Zeuge Aussagen sollst kann es ja kaum Dich betreffen. Und als Zeuge hast kein Aussageverweigerungsrecht wenn es nicht um Familie geht.
Geht aber um Familie
Nun ja, wenn ich nicht Aussage, wer das fahrzeug geführt hat, können die ja trotzdem nichts machen.