Schriftliche Äußerung als Zeuge (Nötigung)??

4 Antworten

Bin ich dann aus der Sache so raus und kann beruhigt mein Leben weiter führen...

Nö, wenn Du von Deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machst, dann wird die Sache an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.

Und einer staatsanwaltschaftlichen Vorladung musst Du dann Folge leisten.

Wenn du ein Verweigerungsrecht hast (weil es zb um Familie geht), dann kannst du das auch folgenlos ausüben. Das heißt jedoch nicht, dass das Verfahren dann automatisch auch eingestellt wird.

Hi, ist alles so ok.

Ob die Ermittlungen damit eingestellt werden, kann ich nicht sagen. Du musst allerdings mit der Auflage rechnen, fortan ein Fahrtenbuch führen zu müssen.

Da du als Zeuge Aussagen sollst kann es ja kaum Dich betreffen. Und als Zeuge hast kein Aussageverweigerungsrecht wenn es nicht um Familie geht.