Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren?
Folgendes ist Vorgefallen.
Da wir mittlerweile länger auf unsere Mietkaution warten wie wir eigentlich sollten, haben wir uns Anwaltschaftlichen Beistand genommen. Nach der ersten schriftlichen Aufforderung unseres Anwaltes an die Vermieterpartei kamen zumindest mal die Auflistungen der Nebenkostenabrechnung usw...….
Schadensersatzansprüche sind verjährt, da sie über 6 Monate keine Ansprüche diverser Schäden gestellt hat.
Allerdings hat sie die verzinste Kaution immer noch nicht zurück überwiesen, trotz Aufforderung unseres Anwaltes unter Angabe einer Frist.
Nach der verstrichenen Frist hat unser Anwalt die Sache jetzt dem hiesigen Amtsgericht zur weiteren Klärung übergeben. Er meinte diese Gericht verurteilt die Vermieterpartei nun die Kaution zurück zu überweisen.
Meine Frage ist jetzt wie lang so ein Verfahren ungefähr oder erfahrungsgemäß dauert?
Vielen Dank
5 Antworten
Erfahrungsgemäß kann es sogar bis zu 1,5 Jahre dauern bis es Mal zu einer Verhandlung kommt. Es kann aber auch schneller gehen. Ich Klage gerade Schulden ein. Hab ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Es wurde auf der anderen Seite gelogen das sich die Balken biegen und es wurde dementsprechend Wiederspruch eingelegt. Ende April habe ich das ganze ins Rollen gebracht. Im November ist die Güteverhandlung und die mündliche Verhandlung.
Hier entscheidet wohl der Streitwert über die Länge des Verfahrens. Unter 600€ kann das Gericht ein schriftliches Verfahren anordnen. Eine Klagebegründung, die den Beklagten keine oder kaum stichhaltigen Erwiderungsmöglichkeiten lässt, führt dann dazu, dass der Richter oder Richterin schnell zu einem Urteil kommt also etwa 3 Monate. Mündliche Verfahren bis zu 6 Monaten je nach Auslastung des AG.
Das kommt darauf an, wie gut die Gerichte ausgelastet sind und sie schnell man daher einen Termin bekommt. Das kann daher nicht beantwortet werden, wie schnell es geht.
Was mich aber wundert ist, warum der Anwalt nicht zuerst einen Mahnbescheid beantragt. Das ist eine Sache, die ohne Termin automatisiert durch geht, und sofern die Gegenseite keinen Widerspruch einlegt, dann auch innerhalb weniger Wochen der Vollstreckungsbescheid da ist. Vielleicht möchtest du den Anwalt fragen, warum er nicht dieses Mittel nutzt.
Antwort: Mit Verfahrensgebühr Faktor 1,3 nach Nr. 3100, 1008 VV RVG und Gerichtsgebühr Faktor 1,2 nach Nr. 3104 VV RVG und etwaiger Eingigungsgebühr verdient er zzgl. seiner Auslagen (Fahrkosten) mit anhängiger Klage erheblich mehr.
Und zwar an seinem Mandanten, wenn der ihn gleich mit Warnehmung seiner Interessen beauftragt.
die Mietkaution kann teilweise einbehalten werden bis zur nächsten Abrechnung der Hausverwaltung, nach der die endgültige Nebenkostenabrechnung für den Mieter erstellt werden kann.
Du wirst also nur Anwaltskosten produzieren und Gerichtskosten. Bist du gut Rechtsschutzversichert ?
Das kommt darauf an, wie viele Verfahren sonst noch anhängig sind. Jedenfalls mehrere Monate.
Und was der Richter entscheidet, bleibt ihm überlassen.
Richtig, das hab ich mich auch gefragt