Verfahren wegen Betrug?
Hallo ihr lieben,
ich hätte nie gedacht das mir sowas mal
passiert... naja hab heut Brief vom Staatsanwalt bekommen. Wegen Betrug. Wollte jmd über ebay etwas verkaufen (50€) und ist zurückgekommen wegen nicht zustellbar. Weil dann privat Probleme anstanden hab ich das alles komplett vergessen und er hatte sich auch nicht mehr gemeldet... so jetzt dieses Verfahren.
hab direkt die 50€ an ihn überwiesen und per email entschuldigt bei dem Käufer.
hab jetzt Zeit mich schriftlich zu äußern. Soll ich mir dazu einen Anwalt nehmen? Ich will es ja so wie es war gestehen und hab ja den Schaden schon überwiesen... ich bin jetzt mittlerweile Hochschwanger und hab angst ins Gefängnis zu müssen oder einen haufen strafe zahlen zu müssen.
5 Antworten
Du hast keinen Betrug begangen. Du bist nicht verpflichtet, dich zu äußern. Es wird nichts passieren.
Wenn du dich äußern willst und keinen Anwalt nimmst: Schildere das einfach so, wie es passiert ist - dass du den Artikel hingeschickt hast, es zurückkam und der Käufer sich dann nicht mehr meldete. Dass du das Geld jetzt zurückgezahlt hast (obwohl du es nicht müsstest, der Kaufvertrag besteht ja noch immer). Füge Nachweise dazu bei.
Es ist jetzt so... und ich würde sicher genauso handeln an Käufers Stelle.. aber muss ich dann vor Gericht? Oder wird dann anhand meiner schriftlichen Aussage alles geklärt? Ich kann aktuell nicht vor Gericht weil ich im KH liege..
"Keine Ware erhalten" - nicht mehr und nicht weniger. Vor allem, wenn ich mich danach beim Verkäufer nicht mehr melde und diesem anscheinend falsche Lieferdaten gegeben habe,
Wenn dem Käufer nichts an einer Verurteilung liegt, sein Geld hat er ja wieder, dann kann er ja die Klage zurückziehen. Er selbst hat ja von dieser Klage keinen weiteren Vorteil, wie z.B. Schmerzensgeld. Einen Versuch ihn darum zu bitten ist es ja wert.
Wenn du das so aussagst und nachweist, wird das Verfahren natürlich eingestellt.
Nein, kann er nicht. Welche Klage? Er hat nicht geklagt. Er hat Strafanzeige erstattet, das ist wieder mal so ein Hans der die Polizei für seine zivilrechtlichen Angelegenheiten missbraucht, die das leider mitmacht.
Doch, Bezahlt und keine Ware erhalten.
das ist ja hier auch der standardtipp, hier ist alles betrug
darum hab ich ihn bereits gebeten. Das er das zurückzieht wenn möglich. Leider kam bisher noch keine Antwort von ihm... keine Regung. Aber ist es demnach besser schriftliche Aussage hinzuschicken mit entschuldigung und anhang der beweise (email+Überweisung) oder schweigen?
Wenn du Beweise hast die dich entlasten, solltest du sie natürlich vorlegen,
Ja, leider. Solche Anzeigen sollten abgewiesen oder sogar mit einem Bußgeld belegt werden.
Also ne missbrauchsgebühr wie beim BVerfG? Wäre wohl echt mal angebracht
Konntest Du nicht stattdessen nach der richtigen Adresse fragen und das Paket nochmal versenden?
Warum sollte sie?
Folgendes hat sich abgespielt: Depp bestellt was bei ihr, Depp gibt falsche Adresse an. Sie schickt es dort hin, es kommt zurück. Depp meldet sich nicht mehr. Ganz ehrlich? Ich hätte da auch nix weiter gemacht, warum auch.
Äußere Dich so, wie Du die Angelegenheit hier dargestellt hast.
Keine Angst, wegen dieses Vergehens kommst Du nicht in den Knast.
Insbesondere, weil es kein Vergehen gibt, hier wurde keine Straftat begangen.
Das ist Zivilrecht. Sehr unwahrscheinlich das sich der Staatsanwalt da einmischt.
Schreibe dieser Person trotzdem, dass du die 50€ bereits zurück überwiesen hast und was du hier geschrieben hattest.
Hat er schon - der Käufer hat Anzeige wegen Betruges erstattet. Was ist daran Zivilrecht?
Ins Gefängnis kommst du ganz sicher nicht. Anwalt würde ich habe dir empfehlen - du hast gerade nicht die Zeit, dich selbst um sowas zu kümmern.
Persönliche Dinge dieses Falles mal außen vor gelassen. Wie nennst du es, wenn du etwas bestellst und bezahlst, aber keine Ware erhälst.