Wer kennt sich mit Beratungshilfe aus?

4 Antworten

Da ich selbst die Beratungshilfe vor nicht langer Zeit in Anspruch nehmen musste, hier mal die Sachen die ich dabei gelernt habe:

  1. Die Hilfe sollte stets vorher beantragt werden. Anwälte sind zwar verpflichtet diesen Schein anzunehmen, glücklich sind da aber nur die wenigsten und lehnen das gern aus verschiedensten Gründen ab(Meist wegen zu wenig Zeit). Schließlich würde ein "Normalzahler" denen zwischen 90 -180€ die Stunde bringen, die Beratung aber nur einen Festbetrag. (Kommt drauf an was gemacht wird, in meinem Fall waren es nur ~60€)
  2. Wenn du die Beratungshilfe erst nach dem Gespräch mit dem Anwalt beantragt hast und diese auch genehmigt wird, übernimmt die Kosten des Anwalts der Staat. Dieses Vorgehen wird dann meist direkt beim Anwalt selbst durchgeführt und sollte in jedem Fall mit dem Anwalt besprochen werden!!!
  3. Hast du bereits den Anwalt vorher bezahlt, bekommst du nichts rückerstattet. Das Geld ist dann weg.

Nichtsdestotrotz solltest du immer vorher mit dem RA sprechen, ob er das auf Basis des Scheines überhaupt macht.

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An alle jene die jetzt hier sagen "Aber Anwälte müssen den Schein doch annehmen, da können sie gar nicht ablehnen" - Ja, das ist korrekt. Wäre da nicht ein "aber".

Anwälte dürfen den Schein ablehnen, wenn diverse Umstände für sie vorliegen. Der beliebteste ist "Wir sind im Moment leider voll ausgelastet und können Ihren Fall nicht übernehmen." Das ist rechtskonform und kann nur schwer wiederlegt werden.

Um was geht es überhaupt, Straf- oder zivilrecht?

Die Beratatungshilfe muss VOR Beauftragung des Rechtsanwalts bewilligt worden sein. Alle Kosten, die davor entstehen, sind nicht durch die Beratungshilfe gedeckt und muessen von Dir selbst getragen werden. Darueber haette Dich der Anwalt eigentlihc auch aufklaeren muessen.

ohne kostenzusage hätte ich keinen RA beauftragt.. meine meinung...

hat man bei beratungshilfe freie RA-wahl????

schoschi06  14.02.2018, 15:06

Ja hat man !

soportebolis  14.02.2018, 15:09
@schoschi06

ich kenns nur vom gericht.. da werden die pflichtverteidiger ja 1fach zugeteilt... danke dir

Artus01  14.02.2018, 15:42
@soportebolis

Pflichtverteidigung gibt es nur im Strafrecht. Dafür gibt es da dann keine Beratungshilfe.