Jobcenter-Hartz 4-Zwangsversteigerung einer ETW
Bei einer Familie, die von Hartz 4 leben muss, wurde die Zwangsversteigerung vom Verwalter beantragt, weil das Jobcenter mehrere Kosten z.B. Nachzahlungen der Jahresabrechnung nicht überwiesen hatte, obwohl der Eigentümer mehrmals die Sachbearbeiterin, sowie die Leiterin des Jobcenter darüber informierte. Das Jobcenter vertröstete immer auf eine lange Bearbeitungszeit. Auch ein Anwalt wurde hinzugezogen (bemühte sich aber nicht und wollte mehr Geld als er vom Gericht erhalten hätte, sodass er kündigte). Mit Zwangsversteigerung hatte der Verwalter bereits im Juni gedroht und das Jobcenter darüber informiert, aber nicht den Eigentümer selbst. Erst heute erfuhr er dies. Ob das Klageverfahren genehmigt wurde steht noch aus. Was können die Hilfeempfänger tun? Darf überhaupt ein Verfahren eingeleitet werden, obwohl das Jobcenter offensichtlich die Schuld trägt?
3 Antworten
Ich rate dir ganz dringend einen neuen Anwalt zu nehmen. Es kann doch nicht wahr sein, daß das Eigentum so schnell versteigert werden soll. Die schuld liegt ja nicht beim Eigentümer. Ich wünsche euch ganz viel Glück und liebe Grüße von bienemaus63
Darf überhaupt ein Verfahren eingeleitet werden, obwohl das Jobcenter offensichtlich die Schuld trägt?
Selbstverständlich: Nicht das Jobcenter, der Eigentümer schuldet Zahlung.
Und was der Schuldner unternimmt oder unterlässt, um fristgerecht Zahlung zu leisten, kann dem Gläubiger ziemlich gleichgültig sein.
G imager761
Sicherlich wird es ein Schriftstück geben, aus dem die Zahlungsrückstände erkennbar sind. Ferner gibt es doch wohlmöglich ein Schreiben, mit der Androhung zur Einleitung eines ZV-Verfahrens und ferner existiert Schriftwechsel mit dem Jobcenter zur Kostenübernahme. Alles zusammentragen und zur Rechtsstelle des Sozialgerichtes. Dort ein Anordnungsantrag zur Kostenübernahme im Rahmen eines ER-Verfahrens beantragen.
Dauert ca. 14 Tage und die Sache wäre durch.