Zwangsversteigerung Haus 1/3 Anteil Privatinsolvenz?
Hallo, ich gehe im Oktober in die Privatinsolvenz. Nun folgendes Problem:
Ich bin 1/3 Hausbesitzer laut Grundbuch eines Hauses in dem mein Vater alleine wohnt. Das Haus ist schuldenfrei. Er wohnt dort drin. Nun habe ich Angst dass er bei der Zwangsversteigerung da raus muss. Geht das so einfach? 😢 keiner von den 2 anderen Miteigentümer hat die finanzielle Möglichkeit mein Drittel zu kaufen. Das Grundstück hat einen Wert von 92000€. Wie wahrscheinlich ist es dass der Insolvenzverwalter das Haus mit in die Masse mit einbezieht?
P.S. ich bin nicht selbstständig, falls das eine Rolle spielt.
1 Antwort
Sehr unwarscheinlich! Der Insolvenzverwalter wird eine Teilungsversteigerung beantragen. Aber ich würde mit der Privat-Insolvenz noch warten, da gerade eine gesetzes Novelle in Arbeit ist. Das neue Insolvenzrecht soll ab 1.10. gelten, dann mit Restschuldbefreiung nach 3 Jahren. Also mal abwarten ob das so durchkommt und zu wann.
Der Mietvertrag des Vaters gilt weiterhin. Der neue Eigentümer kann ggf. Eigenbedarf geltend machen, nachdem er eingetragen ist im Grundbuch.
Ist er Miteigentümer muss er ausziehen und bekommt seinen Anteil ausgezahlt.
Aber müssen die anderen beiden Miteigentümer dazu nicht erstmal zustimmen? Mein Vater ist nicht im Grundbuch. Die 2 anderen Miteigentümer sind meine Schwestern die nicht darin wohnen.
Vorhin haben sie doch noch geschrieben dass es unwahrscheinlich ist dass so etwas passiert!?
Sorry falsch rum, es ist sehr wahrscheinlich. Es ist sicher so. Mein Fehler.
Zustimmen müssen die anderen Eigentümer der Eigentumsgemeinschaft nicht. Jeder einzelne kann die Versteigerung beantragen. Für Dich würde das der Insolvenzverwalter machen um die Gläubiger zu befriedigen.
Dann ist ja ein Mietverhältnis da mit dem Vater. Das müste der Neue Eigentümer erst kündigen mit entsprechender Frist.
Mach doch Mietvertrag mit langer Kündigungfrist.
Danke erstmal für die Antworten! Was wäre wenn mein Vater lebenslanges Wohnrecht hat?
Dann würde die Immobilie nahezu wertlos, weil der Wert des Wohnrechts abgezogen werden würde, bei der Wertermittlung. Käufer würden sich auch eher nicht finden. Aber es müsten ja alle Eigentümer zustimmen wg. Eintragung.
Also darf ich dass jetzt nicht noch "schnell" machen vor der Insolvenz oder? Denn er hat kein Wohnrecht.
Könnte ich das noch vor Insolvenzeröffnung machen, oder ist das sinnlos?
Der Insolvenzverwalter könnte das negativ sehen, aber die anderen Eigentümer müssen ja auch zustimmen. Von daher wird da nicht viel passieren. Du kannst ja immer sagen meine Miteigentümer sind auf mich zugekommen und wollten das so.
Die wären damit einverstanden! Es geht mir wirklich nur darum, das mein Vater darin wohnen bleiben darf. Da das Geld für einen Aufkauf von den Miteigentümern nicht vorhanden ist.
Nochmal zu der Kündigungsfrist: das würde mir ja nix bringen, sondern nur eine Aufschiebung der Sache das mein Vater da raus muss.
Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht kann nicht gekündigt werden. Trotzdem kann das Haus verkauft werden. Das Wohnrecht besteht dann weiterhin. Es erlischt erst mit dem Tot. Es ist halt so, das ein Haus mit Wohnrecht nahezu wertlos und somit unattaktiv für Käufer ist.
Was ist wenn ich mein Drittel z.b. für 1000€ verkaufe an meine Schwester, da ich erfahren habe dass das Haus nicht offiziell einen Wert hat, also nicht notariell bewertet wurde. Könnte ich das machen, oder kann der Insolvenzverwalter das negativ sehen?
Halloo, deswegen warte ich ja bis Oktober 😉 nur was sind die Konsequenzen für meinen Vater bei einer Teilversteigerung? Grüße