Zwangsräumung...Zwangsgeräumter hält sich in der Wohnung im Nebenhaus auf...ist das erlaubt?
Bei uns ist ein Mann Zwangsgeräumt worden, Mietrückstände. Ein Familienmitglied lebt im Nebenhaus in einer 1 Zimmerwohnung. Diese Wohnung ist zwar möbliert, aber der Mieter lebt im Moment im Ausland. Der Zwangsgeräumte lebte schon einmal,bevor die Zwangsgeräumte Wohnung gemietet wurde, dort und war auch dort regulär gemeldet. Darf der Zwangsgeräumte sich überhaupt dort aufhalten? Zu Besuch kann ja nicht sein, da ja niemand da ist, zum besuchen. Geht es das der Zwangsgeräumte ,sich beim Familienmitglied in dessen Wohnung wieder neu Anmelden kann? Oder kann die Hausverwaltung dem widersprechen? Ich glaube das man sich bis zu 6 Monaten woanders aufhalten darf, gilt dieses auch wenn der Hauptmieter gar nicht da ist? Damit wäre es für mich kein Besuch . Die Hausverwaltung wird keine Untervermietung akzeptieren oder muss sie es zulassen? Dürfte die Hausverwaltung ein Hausverbot aussprechen?
Vielen Dank im Voraus Biene
6 Antworten
Da es ein Angehöriger ist, darf der Mieter seinem Verwandten die Nutzung seiner Wohnung erlauben.
In meinen Augen ist es nicht einmal als Untervermietung zu melden. Man kann es als "auf die Wohnung aufpassen" ansehen.
Wofür sollte der Nachbar denn ein Hausverbot bekommen, Deiner Meinung nach? Aktuell macht er der Schilderung nach doch nichts, wofür das gerechtfertigt wäre.
Und welche Rolle spiels DU dabei???
Ich habe nämlich den Eindruck, dass dich das überhaupt nichts angeht.
Und der jetzige Mieter dieser Wohnung kann und darf natürlich darüber entscheiden, wer sich dort aufhält!
Das ist eine Sache zwischen dem VM und dem dortigen Mieter.
Erstmal kann Familienzuzug dem Mieter nicht verweigert werden, wenn es sich um enge Familien handelt und die Wohnung gross genug ist
Darüberhinaus bedarf es der Zustimmung des VM, damit der Mieter seine Wohnung untervermieten darf.
Kurz:es geht dich nichts an.
Sofern der Bewohner der Wohnung einverstanden ist kann er sich überall aufhalten.