Zwangsräumung...Zwangsgeräumter hält sich in der Wohnung im Nebenhaus auf...ist das erlaubt?

6 Antworten

Da es ein Angehöriger ist, darf der Mieter seinem Verwandten die Nutzung seiner Wohnung erlauben.

In meinen Augen ist es nicht einmal als Untervermietung zu melden. Man kann es als "auf die Wohnung aufpassen" ansehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Wofür sollte der Nachbar denn ein Hausverbot bekommen, Deiner Meinung nach? Aktuell macht er der Schilderung nach doch nichts, wofür das gerechtfertigt wäre.

Und welche Rolle spiels DU dabei???

Ich habe nämlich den Eindruck, dass dich das überhaupt nichts angeht.

Und der jetzige Mieter dieser Wohnung kann und darf natürlich darüber entscheiden, wer sich dort aufhält!

Das ist eine Sache zwischen dem VM und dem dortigen Mieter.

Erstmal kann Familienzuzug dem Mieter nicht verweigert werden, wenn es sich um enge Familien handelt und die Wohnung gross genug ist

Darüberhinaus bedarf es der Zustimmung des VM, damit der Mieter seine Wohnung untervermieten darf.

Kurz:es geht dich nichts an.

Sofern der Bewohner der Wohnung einverstanden ist kann er sich überall aufhalten.