Darf die Hausverwaltung erneute Einkommensnachweise fordern (gemeinsamer Mietvertrag)?
Hallo,
meine Hausverwaltung möchte nach einem Jahr erneute Einkommensnachweise von mir sehen, da meine damalige Freundin aus dem gemeinsamen Mietvertrag aussteigen möchte, Ich aber weiterhin im Mietvertrag bestehen bleiben möchte, da Ich keinen Grund sehe die Wohnung zu kündigen. Wir beide stehen als Hauptmieter in dem Vertrag. Jetzt ist meine Frage, ob ich der Hausverwaltung erneut meine Einkommensnachweise zusenden muss oder ich der Aufforderung nicht nachkommen muss, da ich damals beim Unterzeichnen des gemeinsamen Mietvertrages schon alles nachgewiesen hatte. Ist es nicht so, dass ich als Hauptmieter von vorne rein in der Lage sein muss die Wohnung im Notfall auch alleine zahlen zu können und von mir nichts mehr verlangt werden kann?
3 Antworten
Das Auswechseln von Mietern in einem gemeinsamen Mietvertrag ist rechtlich gesehen der Abschluss eines neuen Mietvertrags.
Der Vermieter braucht dem nicht zuzustimmen. Wenn er das macht bestimmt er die Spielregeln.
Ist es nicht so, dass ich als Hauptmieter von vorne rein in der Lage sein muss die Wohnung im Notfall auch alleine zahlen zu können
Richtig, jeder Mieter haftet gesamtschuldnerisch, also auch allein und in voller Höhe, für Forderungen aus gemeinsamem Mietvertrag.
Das ist aber garnicht das Thema: Gerade wegen auch ihrer (!) unveränderten Haftung eures gemeinsamem Mietvertrags möchte deine eheml. Freundin ja daraus austreten.
Dies bedarf aber der Zustimmung des Vermieters, weil dies eine Vertragsänderung darstellt, die nur allseits übereinstimmend vereinbart werden kann. Und dafür darf er deinen Einkommensnachweis verlangen um zu entscheiden, ob deine Bonität als Alleinmieter ausreicht, denn im Grunde genommen bewirbst du dich für die Wohnung neu, auch wenn sie zu bekannten Bedigungen weiter an dich vermietet würde :-)
Dem würde ich unbedingt mit den aktuellen letzten drei Gehaltsnachweisen nachkommen, denn die Alternative dürfte Wohnungslosigkeit sein: Stimmt der Vermieter der Vertragsänderung nicht zu, dürfte deine Ex-Freundin auf gemeinsame Kündigung drängen und deine Unterschrift durch Gerichtsbeschluss ersetzen lassen, um von ihrer Haftung eurer ehem. gemeinsamen Wohnung befreit zu werden.
G imager761
Neuer Mietvertrag, neue Überprüfung der Einkommensverhältnisse. Sind die für den vermieter unzureichend, gibt es keinen neuen Mietvertrag.