Ex als Untermieter?

2 Antworten

Das Scheitern eurer Beziehung ist unschön, juristisch betrachtet handelt es sich aber um einen "unbeachtlichen Motivirrtum". Dass euer persönlicher Beweggrund für den Vertrag weggebrochen ist, ändert also nichts an dessen Bestehen. Da er nicht gekündigt hat, ist er zur Erfüllung des Vertrags verpflichtet - und diese Verpflichtung besteht eben darin, den Mietzins zu zahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn Du einen Untermietvertrag hast, der nicht gekündigt wurde, wäre es denkbar, dass Du die fehlende Miete einfordern kannst.


Beuck 
Beitragsersteller
 20.04.2022, 20:31

Ja zumal meine Vermieterin auch darauf unterschrieben hatte.....es liegt keine Kündigung seinerseits vor.....nur weiss ich eben nicht wie das geregelt ist da wir ja in der Zeit, also die letzten 5 Monate quasi noch zusammen waren.....spielt das eine Rolle? Oder geht es dann letztendlich nur um den Vertrag?

AndiRat  20.04.2022, 20:43
@Beuck

Da ihr einen Vertrag gemacht habt, gilt was da drin steht. Ob ihr zusammen gewesen seid, ist egal.