Stromrechnung Mahnung?

3 Antworten

Ohne jetzt die ganze Frage zu beantworten, nur dieser Hinweis:

Nach meiner Erfahrung streben die Stromversorger an, dass die Rückstände innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen werden sollen. Das wären in Deinem Fall ca. 300,-€ pro Monat.

Auch wenn der Stromversorger sich in diesem besonderen Fall auf eine niedrigere Rate und also einen längeren Zeitraum einlassen sollte,

bei 50,-€ wird die akzeptierte Rate gewiß nicht liegen. Darauf sollltest Du Dich innerlich schon einmal vorbereiten, bevor Du verhandelst über die Ratenhöhe.

Vielleicht mußt Du Dir einen größeren Anteil auch irgendwo leihen.

Falls ein Abstellen des Stroms angedroht wurde, müßte evtl. das jobcenter die Rückstände als Darlehen übernehmen, das weiß ich aber nicht genau, das müßtest Du nachfragen.


Gaenseliesel  10.06.2018, 08:33

Jobcenter.....we kommst du darauf ? Bezieht der Fragende Hartz4 Leistungen ?

Andri123  10.06.2018, 10:01
@Gaenseliesel

Wenn alles andere nicht funktioniert und der Strom abgestellt wird, sehe ich eine gewisse Notlage, und dann würde ich es zumindest versuchen. Zumal es ja hier nicht so ist, dass jemand absichtlich keine Abschläge bezahlt hat. Ähnliche Erfahrung: Eine Rentnerin, die nicht im laufenden Sozialhilfebezug war, bekam ihre Heizkostennachzahlung vom Sozialamt bezahlt, sogar als Zuschuß und nicht als Darlehen.

Gaenseliesel  10.06.2018, 10:17
@Andri123

ist ok.....ich dachte nur, dass schon Fragen vorweg waren, die Hartz4 zum Inhalt hatten. Hätte ja sein können ;-)

Deshalb..... ohne Hartz4 Bezug ist das Sozialamt in finanziellen Notlagen zuständig !!!

Hallo Aurel,

wieso Rechnungen/ Mahnungen meist Samstag zugestellt werden.....keine Ahnung !

Wichtiger ist, der Energieversorger muss beweisen, dass dir eine Rechnung zugegangen ist. Man kann sich noch nicht einmal auf die AGB berufen, dass eine elektronische Rechnung als zugegangen gilt, wenn sie im Servicebereich des Kunden zur Verfügung steht.

(OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.1.2015, I-6 U 166/13, MMR 2015 S. 472).

Wie auch immer...... eine Mahnung ist noch kein Mahnbescheid !!!! und somit lässt sich über die Zahlungen (mögl. Ratenzahlungen) derzeit noch gut verhandeln.

Du bist in einer einigermaßen günstigen Position, (da dir bisher keine Abschlussrechnung zugegangen ist/ der gegenteilige Beweis müsste erst erbracht werden - besteh' ggf. darauf ! ) dass man auf das Angebot der Ratenzahlung eingeht.

Diese Begründung bringst du auch vor, sollte man dir drohen, den Strom abzuschalten.

Außerdem: eine Rechnung muss Hinweise auf Möglichkeiten der Streitbeilegung sowie auf die Schlichtungsstelle Energie und den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur enthalten. Möglicherweise wird man dir auf Grund dessen (auf Nachfrage) weismachen wollen, die Rechnung sei vorausgegangen !

Meine Vermutung - man hat eine schlampige Buchführung und versucht dir den "Schwarzen Peter" unterzuschieben. Immerhin möglich !

Ich würde dir zudem auch raten, mit diesem Versorger keine Telefonate darüber zu führen - mündl. Absprachen kannst du im Ernstfall nicht beweisen !

Also, alles schriftlich !!!

Gruß und viel Glück !

Hallo !

Ja warum das so gelaufen ist ist komisch. Naja jedenfalls kannst Du das mit dem Stromanbieter klären und Raten vereinbaren. Im Gespräch solltest du versuchen freundlich darum bitten eventuell die Mahnkosten erlassen zu bekommen. Manchmal machen die das aus Kulanz.

Viel Erfolg Liebe Grüße