Zusammensetzung Verpflegungspauschale

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Ria vom finanzfrage.net-Support

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Pauschalen für Verpflegungsmehrkosten stammen aus den Beamtengesetzen, die Mehrkosten bei Dienstreisen abgelten sollten. Daher stammt auch die Aufteilung der Kosten in 20%, 40%, 40% für Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Historische Übersichten der Verpflegungskosten von Berufsbeamten findest Du beispielsweise im Preußischen Staatsarchiv.

Der Verpflegungsmehrkostensatz wurde ursprünglich aus der Beamtenalimentierung berechnet und wird inzwischen anhand von Verbraucherpreisindexen fortgeschrieben.

Eine Aufschlüsselung heutiger Sätze nach tatsächlichen Bedarfen (wie das beispielsweise bei ALG2 oder Kindesmindestunterhalt erfolgt) wäre mir nicht bekannt.

Wenn Du also die Ursprünge dieser Beträge recherchieren möchtest, solltest Du die Gesetze und Verordnungen aus den Anfängen des Berufsbeamtentums studieren. Dort wurden die Alimentierungen der Beamten, die im wesentlichen heute ja auch noch gelten, erstmalig festgeschrieben.

Ich denke hier geht es um die Verpflegungstagespauschale nicht Verpflegungspauschale.

Maßgebend ist die Dauer der Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte ( Paragr. 4 Abs.5 Satz 1 EStG)

Hier hat der Gesetzgeber beschlossen, anstelle bisher 3 unterschiedlichen Stufen nur noch 2 zu haben. Für Auswärtstätigkeiten im Inland können somit folgende Pauschbeträge steuerfrei ersetzt werden, in vielen Fällen entspricht dies auch den Beträgen die die Firmen ihren Mitarbeitern erstatten. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, können die Mitarbeiter dies bei der Steuererklärung geltend machen. 

Alte Regelung: von min. 8 bis max. 14 Std 6 €; von min 14 bis max 24 Std 12 €; volle 24 Std 24 €

Neue Regelung: mehr als 8 Std 12 €, volle 24 Std 24 €

http://www.ain-online.net/index.php/startseite/ain-informationen/62-informationen/398-20131128-was-gibt-es-neues-in-2014-fuer-die-arbeitnehmer


Sunshine91 
Beitragsersteller
 16.03.2015, 22:50

Vielen Dank, genau das meine ich inhaltlich. Meine Frage bezieht sich jedoch mehr darauf, wieso es genau 12€ bzw. 24€ sind. Es muss ja eine Begründung bzw. eine logische Zusammenstellung dieses Wertes geben.

billy  16.03.2015, 23:11
@Sunshine91

Die Staffelung ist denke ich klar für 8 bis theoretisch 23 Std. Abwesenheit 12€, für einen ganzen Tag (mind. 24 Std. Eben 24 €. Es geht hier ausschließlich um die VTP Dienstreisen im Innland.

Leider ist der Gesetzgeber nicht gezwungen, die einzelnen Bestimmungen der beschlossenen Gesetze zu begründen. Es wäre interessant zu wissen, wie jemand auf die Idee gekommen ist, dass die Verpflegung in der 13. Woche (z.B. der DHF) teurer zu beschaffen ist, als in der 14. Woche.

Andererseits ist es möglicherweise auch ein Segen, denn sonst müssten vor der Anwendung eines Gesetzes nicht nur dessen Voraussetzungen sondern auch der erfüllte Gesetzeszweck geprüft werden.


Sunshine91 
Beitragsersteller
 16.03.2015, 21:26

Danke für Deine Hilfe. Hatte mich schon gewundert, warum ich zu dem Thema sehr wenig finde. Ich stimme Deinen Aussagen zu, weil ich mir unter anderem die gleichen Fragen gestellt habe.