Seit bald 2 Jahren befristete Anstellung an Schule als Schulassistenz nach SGB VIII (Schulbegleiter). Chance auf Entfristung vom Vertrag?
Oder können diese Stellen ständig weiter befristet werden? Die Stelle soll dann wieder um ein Jahr verlängert werden, obwohl der Arbeitsvertrag schon mal verlängert wurde und dann bereits 2 Jahre läuft. Meine Cousine unterstützt konkret zwei Schulkinder in der Schule. Ein solcher konkreter Zweck (wie z.B. die beiden Namen der Kinder) ist im Arbeitsvertrag aber nicht benannt, nur die allgemeine Bezeichnung der Stelle als "Schulassistenz nach SGB VIII". Dürfen solche Verträge dann einfach immer wieder verlängert werden? Was wäre der Sachgrund dafür? Arbeitgeber ist die Schule, die dann widerum vermutlich Kohle für die Stelle vom Jugendamt erhält.
1 Antwort
Tatsächlich hängt es von der Art der Befristung ab, wie häufig Arbeitgeber Beschäftigten eine Anstellung auf Zeit anbieten kann. Eine Befristung mit einem Sachgrund ist theoretisch fast unendlich oft denkbar, sagt Michael Eckert. Er ist Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Das kann zum Beispiel sein, dass er einen Arbeitnehmer nur für die Zeit einer Schwangerschaftsvertretung braucht oder für ein bestimmtes Projekt.
Doch auch hier gibt es Obergrenzen, wenn ein Mitarbeiter über Jahre hintereinander befristete Arbeitsverträge bekommt. Das sind die sogenannten Kettenbefristungen.
Anders ist es mit Befristungen ohne Sachgrund. Da ist maximal eine Befristung für zwei Jahre zulässig, innerhalb dieser Zeit kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag höchstens dreimal verlängern. So steht es im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Eine solche Befristung ohne Grund ist aber nur dann wirksam, wenn zwischen Arbeitgeber und -nehmer noch nie zuvor irgendein Arbeitsvertrag bestanden hat.
Übrigens: Mitarbeiter haben keinen Anspruch darauf, frühzeitig zu erfahren, ob sie entfristet werden oder nicht. Viele wünschen sich das. Denn geht es beim alten Arbeitgeber nicht weiter, müssen sie sich eine neue Stelle suchen. Es bleibt deshalb nur, von sich aus auf den Arbeitgeber zuzugehen - oder beim Betriebsrat nachzufragen, ob dort ein Antrag auf Entfristung vorliegt.