Überstunden werden nicht ausbezahlt?

3 Antworten

Die Verjährung wird in den meisten Arbeitsverträgen legal und zulässig auf 3 - 6 Monate verkürzt.

Könnt ihr nicht nachweisen, dass ihr innerhalb der Verjährung eure Ansprüche geltend gemacht habt, dann habt ihr heute unter Umständen ein Problem.


Pia301 
Beitragsersteller
 09.01.2022, 21:19

Vielen Dank für die Antwort. Wäre es besser ihm direkt per Einschreiben aufzufordern das Geld zu zahlen oder wäre es besser über einen Anwalt? Wir haben ihm schon 3 mal per WhatsApp geschrieben aber keine Antwort bekommen. Danke schon mal

Answer123  09.01.2022, 21:45
@Pia301

Was steht in eurem Arbeitsvertrag zu Ausschlussfristen? Ich müsste beispielsweise Ansprüche innerhalb von drei Monaten schriftlich (!) geltend machen, danach innerhalb von weiteren drei Monaten klagen. Whatsapp reicht nicht, um die Schriftform zu erfüllen.

Ich würde, sofern die Fristen nicht dagegen sprechen, erst selbst ein Einschreiben schicken und erst dann einen Anwalt beauftragen. Sonst wird es u.U. schwierig, die Anwaltskosten voll geltend zu machen.

Fordert den Inhaber schriftlich per Einschreiben Einwurf zu Auszahlung binnen 14 Tagen auf ein von euch benanntes Konto auf. Anschließend geht ihr zum Arbeitsgericht und erhebt Klage.

Ihr solltet aber unbedingt zeitnah handeln und vorher etwaige Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag prüfen. Wenn diese Fristen bereits abgelaufen sind, habt ihr zu lange gezögert und eure Ansprüche sind verfallen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Es wird schon bezahlt aber für die Arbeit was wir leisten bekommen wir wenig gehalt und da jammern alle wegen dem gehalt. İn vielen Reinigungsfirmen wird mann wenig bezahlt ich will auch nicht mehr dort Arbeiten...