Antwort
Ich glaube nicht, dass er das muss. Die Fenster sind ja zu schließen. In meiner alten Wohnung hatte ich auch abschließbare Fenstergriffe auf eigene Kosten angebracht und bei Auszug gegen die ursprünglichen "normalen" Fenstergriffe vom Vermieter wieder getauscht. Ich kenne keine Vorschrift, die besagt, dass Erdgeschosswohnungen extra gesichert werden müssen.