Wo ist Dein Problem? Bitte Deinen jetzigen Vermieter um eine solche Bescheinigung. Jedem Vermieter steht es doch frei, an wen er eine Wohnung vermietet. Und in Zeiten, in denen die Zeitungen voll von Berichten über Mietnomaden usw. sind, kann ich es sehr gut verstehen, wenn man als Vermieter da nicht auf die Nase fallen möchte. Du hast jedoch wirklich ein Problem, wenn der jetzige Vermieter Dir eine Bescheinigumg ausstellt und drin steht, dass die Mietzahlungen unregelmäßig / gar nicht erfolgen. Und damit zum Mieterverein o.ä. zu rennen, finde ich arg übertrieben.

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Sofern der Vermieter Mitglied bei der SCHUFA ist, kann er säumige Mieter dort melden. Der kleine Privatvermieter wird aber wohl kein SCHUFA-Mitglied sein. Bei den großen Vermietungsgesellschaften kann ich mir gut vorstellen, dass die Mitglied bei der SCHUFA sind.

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Du bist nach wie vor Hauptmieter und für die Mietzahlungen verantwortlich. Der Einfachheit halber könnte der Untermieter die Miete direkt an den Vermieter zahlen. Aber trotzdem bleibst Du für nicht gezahlte Mieten in der Verantwortung. Überweist der Untermieter die Miete an Dich und Du an den Vermieter, hast Du zumindest eine Kontrolle über die Zahlungen Deines Untermieters.

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Der Vermieter muss sich auf diese Forderung nicht einlassen. Wenn Heizöl nachbestellt werden muss, muss das eben zu den derzeit gültigen Preisen sein. Der Vermieter wird nicht solange warten können, bis der Preis evtl. sinkt. Bis dahin sitzen die Mieter womöglich ohne Heizöl im Kalten.

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Ein Mietvertrag / Mietverhältnis endet nur dann, wenn eine Kündigung erfolgt. Solltest Du irgendwann mal ein nicht zerrissenes Exemplar benötigen, frage den Vermieter noch einer Kopie. Er hat ja schließlich das "Gegenstück" zu Deinem Vertragsexemplar.

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Die Taubenabwehr gehört im weitesten Sinne zu den Kosten der Ungezieferbekämpfung. Diese sind eine Kostenposition gemäß, aktueller Betriebskostenvereinbarung und sind auf die Mieter umlegbar. Jetzt stellt sich hier jedoch immer wieder die Frage der Regelmäßigkeit. Findet die Taubenabwehr oder Ungezieferbekämpfung regelmäßig statt oder nur 1x in zwei Jahren? Regelmäßige Ungezieferbekämpfung kann problemlos auf die Mieter umgelegt werden. Bekämpfung, die nur unregelmäßig oder alle paar Jahre durchgeführt wird nicht. Die Art die der Vermieter hier gewählt hat, finde ich aber nicht gerade sehr sinnvoll. Man hätte hier im Vorfeld miteinander sprechen müssen. Ich würde nochmal mit dem Vermieter diesbezüglich in aller Ruhe reden. Evtl. haben auch die Nachbarn Probleme mit Tauben.

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Die Wohnung sollte auch während der Abwesenheit des Mieters beheizt werden. Dies hat verschiedene Gründe. Z.B. wirst Du als Mieter mehr Heizenergie verbrauchen, wenn Du die Heizung komplett herunter drehst. Zum Wiederbeheizen der Räume wird wesentlich mehr Energie verbraucht, weil die Räume und Wände übers Wochenende ausgekühlt sind. Unabhängig davon, ob die Nachbarn heizen oder nicht. Die Außenwände kühlen am schnellsten aus. Sinnvoller ist es, die Heizung herunter zu drehen, so dass die Räume nicht komplett auskühlen. Die Heizkostenabrechnung wird es danken. Bei nicht Beheizen der Wohnung besteht außerdem die Gefahr, dass die Heizungs- oder Wasserrohre einfrieren - je nachdem wie deren Verlauf ist.

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Der Vermieter wird sich schon was dabei gedacht haben, einen Putzplan aufzustellen. Wenn die Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftseinrichtungen lt. Mietvertrag eine Pflicht des Mieters ist, kann der Vermieter durch einen entsprechenden Plan nachhalten, ob alle Mieter ihrer Reinigungspflicht nachkommen. Sofern die Reinigungspflicht im Mietvertrag geregelt ist, kann der Vermieter diese Pflicht nicht einfach auf Dritte übertragen und im Rahmen der Betriebskosten umlegen. Da müssten schon alle Mieter zustimmen.

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