Zahlt eine Privathaftpflicht bei einem Schaden sm Firmenwagen welcher durch das beladen des Fahrzeugs entstanden ist?
Hallo,
ich habe bei einen Firmenwagen beim einladen von Kabelkanälen leider das Nsvigationsdisplay des Fahrzeugs beschädigt. (Dienstfahrt)
Mein Arbeitgeber verlangt natürlich von mir dass ich den Schaden vollständig begleiche.
Die Frage ist nun, ob hier meine Privathaftpflicht einspringen kann ob dies unter die "Bezin Klausel" fällt und als grob Fahrlässig zählt.
3 Antworten
wieso sollst du denn zahlen? die versicherung deines arbeitgebers sollte übernehmen
Wenn Du die Kabelkanäle im Rahmen des Jobs verladen hast, zahlt die Privathaftpflicht alleine schon deshalb nicht, denn es ist nicht privat, sondern dienstlich.
Allerdings hat Dein Arbeitgeber m.E. gegen Dich auch keinen Anspruch, solange Du nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hast.
So was kann vielleicht mal passieren? Dass man sich etwas dumm verhält oder etwas nachlässig?
Google mal "Arbeitnehmerhaftung", da wird überwiegend sehr arbeitnehmerfreundlich entschieden.
(M.E. auch zurecht, denn Arbeitnehmer sind gegen so etwas naturgemäss nicht versichert und sind auch kein unternehmerisches Risiko eingegangen und sollten wirklich nicht mal eben höheren Abzügen vom Lohn ausgesetzt sein.)
Evtl. kommt auch eine Teilung des Schadens infrage, also halbe/halbe oder Du erklärst Dich bereit, 40 bis 50 Euro zu übernehmen ( wie hoch ist der Schaden denn?). Also als Kompromiss, um sich gegenseitig nicht das Verhältnis zu verderben.
Dein Arbeitgeber kann von Dir nicht verlangen diesen Schaden zu bezahlen. Dein Arbeitgeber ist gegen solche Dinge versichert sonst würde ja kein Arbeitnehmer irgendwelche Dinge mehr erledigen aus Angst etwas kaputt zu machen. Nee so läuft das nicht, dein Chef soll mal sehen das er es seiner Versicherung meldet und gut ist. Dein Chef will das nur nicht selber melden weil je mehr er meldet umso höher der Beitrag.
Ich war beim beladen nicht grade zimperlich und habe die Kanäle quasi "rein geworfen" leider war noch ein Kollege dabei der das gesehen hat.